Satzung von

OVEREATERS ANONYME REGION 9-VERSAMMLUNG

Überfresser anonym

REGION NEUN STAATEN

„Nehmen Sie die Gemeinsamkeiten an, lieben Sie die Unterschiede, in all unseren Angelegenheiten“

VON DER REGION NEUN VERSAMMLUNG DER OVEREATERS ANONYM ANGENOMMENE

Letzte Überarbeitung: Oktober 2022

INHALTSVERZEICHNIS

Artikel

Seite

I

Name

2

II

Sinn

2

III

Gruppen, Intergruppen und National Service Boards innerhalb der Region 9                        

2

IV

Mitgliedschaft in der Versammlung der Region 9

7

V

Besprechungszeiten und Benachrichtigung

8

VI

Quorum

9

VII

Zusammensetzung des Vorstands der Region 9

9

VIII

Treuhänderverbindung der Region 9

11

IX

Ausschüsse

12

X

Finanzstruktur

13

XI

Wichtige politische Angelegenheiten

15

XII

Änderungen der Satzung

15

XIII

Rechtliche Hinweise Zwölf Schritte, zwölf Traditionen und zwölf Konzepte

16

XIV

Zwölf Schritte, zwölf Traditionen und zwölf Servicekonzepte

16


I

ARTIKEL I

NAME/FUNKTION

1

Abschnitt 1

Der Name dieser Organisation lautet „Region 9 Assembly of Overeaters Anonymous“.

II

ARTIKEL II

ZWECK

1

Abschnitt 1

Der Zweck der Versammlung der Region 9 besteht darin, die OA-Botschaft innerhalb der Region 9 zu den immer noch leidenden zwanghaften Überessern zu tragen – wo immer sie leben und welche Sprache sie sprechen.

2

2a

2b

2c

2d

Abschnitt 2

Zu den Verantwortlichkeiten zur Erfüllung dieses Zwecks gehören:

Verwaltung und Koordinierung von OA-Aktivitäten, die den verschiedenen Gruppen, Intergruppen- und National-/Sprachdienstausschüssen gemeinsam sind, aus denen seine Mitglieder bestehen.

Einrichtung und Pflege einer Postanschrift für ein regionales Büro, um die Kommunikation zwischen Region 9 und den verschiedenen Gruppen, Intergruppen, Nationalen/Sprachservice-Ausschüssen, OA weltweit und dem World Service Office zu erleichtern.

Förderung der OA-Einheit innerhalb der sehr unterschiedlichen Kulturen und Sprachen in Region 9.

Förderung des OA-Programms in Übereinstimmung mit den Zwölf Schritten und den Zwölf Traditionen und den Zwölf Konzepten von Overeaters Anonymous Inc. – Unterabschnitt B, Artikel I und II und III.

III

ARTIKEL III

GRUPPEN, INTERGRUPPEN UND NATIONALE DIENSTLEISTUNGSGRUPPEN INNERHALB DER REGION 9

1

Abschnitt 1

Die Definition einer Gruppe

Region 9 unterstützt die Definition von Anonyme Overeater-Gruppen in OA Inc., Satzung, Unterabschnitt B, Artikel V, und in der möglicherweise von einer zukünftigen World Service Business Conference geänderten Fassung. (Versammlung 2022)

1a

Definition (Abschnitt 1 für Artikel V von OA Inc., Satzung, Unterabschnitt B)

Diese Punkte sollen eine Overeaters Anonymous-Gruppe definieren:

a) Als Gruppe treffen sie sich, um die Zwölf Schritte und Zwölf Traditionen von Overeaters Anonymous zu praktizieren, geleitet von den Zwölf Konzepten des OA-Dienstes.

b) In der Gruppe sind alle willkommen, die den Wunsch haben, mit dem zwanghaften Essen aufzuhören.

c) Kein Mitglied ist verpflichtet, irgendwelche Handlungen vorzunehmen, um Mitglied zu bleiben oder eine Stimme zu haben (Teilnahme an einer Versammlung).

d) Als Gruppe haben sie keine andere Zugehörigkeit als Overeaters Anonymous.

e) Sie hat sich durch die Registrierung beim World Service Office der Overeaters Anonymous-Gruppe angeschlossen.

1b

Zusammensetzung (Abschnitt 2 für Artikel V von OA Inc., Satzung, Unterabschnitt B)

  1. Eine Gruppe kann, wie in Artikel V, Abschnitt 1 dargelegt, auch von zwei oder mehr Personen gebildet werden, die zusammenkommen
  1. am selben physischen Standort (an Land);
  2.  durch irgendeine Form eines elektronischen Geräts (virtuell); oder
  3. beides (hybrid).

b) Gruppen bilden die in Artikel VI dieser Satzung festgelegten Intergruppen und Dienstausschüsse.

c) Zugehörigkeit/Teilnahme:

  1. Eine Gruppe kann sich nur einem intergruppenübergreifenden oder nationalen Servicegremium anschließen

Registrierungsprozess.

  1. Nicht angeschlossene Gruppen, die nicht bereit sind, ein Servicegremium zu gründen, oder neue Gruppen, die über kein gruppenübergreifendes oder nationales Servicegremium in ihrer Sprache verfügen, können sich einem gruppenübergreifenden oder nationalen Servicegremium anschließen, das Gruppen in ihrer Sprache unterstützt, einschließlich der Übersetzung von OA-Literatur.
  2. Jede Gruppe oder jedes Dienstgremium kann mit deren Erlaubnis an den Aktivitäten (einschließlich Abstimmungen) eines anderen Dienstgremiums teilnehmen.  

2

Abschnitt 2

Dienststellen

Region 9 unterstützt die Definition von Anonyme Serviceorganisationen von Overeaters in OA Inc., Satzung, Unterabschnitt B, Artikel VI, und in der möglicherweise von einer zukünftigen World Service Business Conference geänderten Fassung. (Versammlung 2022):

Es werden Servicegremien gebildet, um die Gruppen in Angelegenheiten zu unterstützen, die die Gruppe alleine nicht bewältigen kann.

Es gibt fünf Arten von Servicestellen, die über die Gruppenebene hinaus Dienstleistungen erbringen. Dienstgremien bieten Unterstützung und Vertretung der Gruppen und Intergruppen, aus denen sie gebildet werden, und fungieren als Hüter der Zwölf Schritte, Zwölf Traditionen und Zwölf Konzepte des OA-Dienstes.

Dienststellen
a) Intergruppen
b) Nationale Dienstausschüsse
c) Sprachdienstausschüsse
d) Themenspezifische Service-Ausschüsse

e) Regionen

2a

Zusammensetzung (Abschnitt 1 für Artikel VI der Satzung von OA Inc., Unterabschnitt B)

a) Intergruppen bestehen aus zwei oder mehreren Gruppen, die sich zu einem Dienstgremium zusammengeschlossen haben, um die ihr angeschlossenen Gruppen zu unterstützen und zu vertreten. Jeder Staat/jede Provinz/jedes Land kann mindestens ein Servicegremium haben (Intergroup oder National Service Board). In einem Staat/einer Provinz/einem Land mit nur einer Gruppe kann diese Gruppe als Intergruppe fungieren.

b) Nationale Dienstausschüsse bestehen aus Gruppen und Intergruppen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen; um sich mit Problemen zu befassen, die eine Kombination aus Mitgliedschaft und finanziellen Ressourcen von Intergruppen und Gruppen innerhalb eines einzelnen Landes erfordern.

c) Sprachdienstausschüsse bestehen aus Gruppen, Intergruppen und nationalen Dienstausschüssen, um den gemeinsamen Bedürfnissen einer Sprachgruppe unabhängig von der geografischen Nähe gerecht zu werden.

d) Themenspezifische Serviceausschüsse bestehen aus zwei oder mehr Gruppen oder Intergruppen, um den gemeinsamen Bedürfnissen von Gruppen/Intergruppen mit demselben spezifischen Fokus gerecht zu werden, unabhängig von der geografischen Nähe.

e) Es soll elf Regionen geben: eine virtuelle Region und zehn geografische Regionen, die jeweils aus Intergruppen, Gruppen und Serviceausschüssen bestehen, die zu ihrer Region gehören. Vorbehaltlich der Genehmigung der Region und des BOT können Sprachdienstausschüsse, die sich über mehr als eine Region erstrecken, entscheiden, sich einer einzelnen Region anzuschließen oder sich dafür zu entscheiden, keiner Region angeschlossen zu sein.

  1. Region Nr. 1 ist die pazifische Nordwestregion, bestehend aus Alaska, Idaho, Montana, Oregon, Washington, Wyoming, Alberta, British Columbia, Nordwest-Territorien, Saskatchewan und Yukon.
  2. Region Nr. 2 ist die pazifische Südwestregion, bestehend aus Kalifornien, Hawaii, der Region Reno/Tahoe in Nevada und Mexiko.
  3. Region Nr. 3 ist die Südwestregion, bestehend aus Arizona, Colorado, Nevada, New Mexico, Oklahoma, Texas und Utah.
  4. Region Nr. 4 ist die West Central Region, bestehend aus Illinois (mit Ausnahme des Großraums Chicago und der Central Illinois Intergroup), Iowa, Kansas, Minnesota, Missouri, Nebraska, North Dakota, South Dakota, Manitoba, Nordwest-Ontario und dem Territorium von Nunavut.
  5. Region Nr. 5 ist die Zentralregion, bestehend aus dem Großraum Chicago und der Central Illinois Intergroup, Indiana, Kentucky, Michigan, Ohio, Wisconsin und Südwest-Ontario.
  6. Region Nr. 6 ist die Nordostregion, bestehend aus Connecticut, Maine, Massachusetts, New Hampshire, New York, Rhode Island, Vermont, New Brunswick, Neufundland und Labrador, Nova Scotia, Ontario, Prince Edward Island, Quebec und Bermuda.
  7. Region Nr. 7 ist die östliche Region, bestehend aus Delaware, District of Columbia, Maryland, New Jersey, Pennsylvania, Virginia und West Virginia.
  8. Region Nr. 8 ist die Südostregion, bestehend aus Alabama, Arkansas, Florida, Georgia, Louisiana, Mississippi, North Carolina, Puerto Rico, South Carolina, Tennessee, den Amerikanischen Jungferninseln, den Karibischen Inseln, Mittelamerika und Südamerika.
  9. Die Region Nr. 9 besteht aus Ländern und Territorien in Afrika, Europa, dem Nahen Osten und Westasien, einschließlich ganz Russland.
  10. Region Nr. 10 besteht aus Ländern und Territorien in Australien, Ostasien, Neuseeland, Südostasien und dem Westpazifikbecken.
  11. Die virtuelle Region ist nicht geografisch und besteht hauptsächlich aus virtuellen Gruppen und virtuellen Intergruppen.

Sollten Staaten/Provinzen/Territorien/Länder innerhalb einer Region oder Dienstleistungseinrichtungen innerhalb eines Staates/einer Provinz/Territorium/Land in eine günstigere Region wechseln wollen, benachrichtigt die Stelle ihre aktuelle Region, die Region, der sie beitreten möchte, und dem Kuratorium seinen Übertragungswunsch mitteilen. Anschließend reicht das BOT bei der WSBC einen Antrag zur Änderung von Unterabschnitt B, Artikel VI, Abschnitt 1e der Satzung ein.

2b

Registrierung (Abschnitt 2 für Artikel VI der Satzung von OA Inc., Unterabschnitt B)

a) Jede Dienstorganisation muss ordnungsgemäß beim World Service Office of Overeaters Anonymous registriert werden, indem sie Folgendes einreicht:

  1. ein ausgefülltes Anmeldeformular;
  2. Satzung und/oder eine Zusammenfassung ihres Zwecks und ihrer Betriebsverfahren, die nicht im Widerspruch zu den Satzungen von OA, Inc. stehen dürfen. Eine solche Satzung oder Zusammenfassung des Zwecks muss mindestens eine Erklärung enthalten, aus der hervorgeht, dass ihr Hauptzweck darin besteht, Menschen mit Problemen mit zwanghaftem Essen durch die Zwölf Schritte und Zwölf Traditionen von Overeaters Anonymous, geleitet von den Zwölf Konzepten des OA-Dienstes, zu helfen dienen und repräsentieren die OA-Gruppen, aus denen es besteht; Und
  3. Vollständige Anmeldeinformationen unter:
  1. Intergruppen – jede angeschlossene Gruppe;
  2. Nationale Serviceausschüsse – jede angeschlossene Intergruppe und Gruppe;
  3. Sprachdienstausschüsse – jede teilnehmende Gruppe, Intergruppe und/oder nationale Dienstausschüsse; Und
  4. Spezifische Fokus-Boards – jede teilnehmende Gruppe.

  1. Jedes Dienstgremium muss dem WSO bei jeder Aktualisierung oder Überarbeitung eine Kopie seiner Satzung und/oder seiner Zweckzusammenfassung vorlegen.

  1. Jedes Servicegremium bewertet seine Satzung nach Erhalt der Benachrichtigung des World Service Office über Änderungen der Satzung von OA, Inc., die auf der World Service Business Conference angenommen wurden, um sicherzustellen, dass ihre Satzung nicht im Widerspruch zu den Satzung von OA, Inc. steht. Mitteilungen gelten als erfolgt, wenn sie per elektronischer Übermittlung an den für die jeweilige Dienststelle registrierten Ansprechpartner erfolgen. Alle aktualisierten Statuten müssen dem World Service Office gemäß den Statuten von OA, Inc., Unterabschnitt B, Artikel VI, Abschnitt 2a) 2 oben vorgelegt werden.

2c

Zugehörigkeit und Teilnahme (Abschnitt 3 für Artikel V von OA Inc., Satzung, Unterabschnitt B)

Zweck der Zugehörigkeit: die Zählung der Gruppen und Dienstgremien der Gemeinschaft zu erleichtern und den Fluss von Unterstützung und Informationen an alle zu fördern.

Zweck der Beteiligung: Erleichterung der Unterstützung und des Informationsflusses innerhalb von Gruppen und Servicegremien, die einen gemeinsamen Bedarf haben.

Zum Zweck der Registrierung und WSBC-Vertretung:

  1. Eine Intergruppe kann einem nationalen Service-Ausschuss (falls vorhanden) angeschlossen sein, muss einer Region angeschlossen sein und kann an einem oder mehreren Sprachen-Service-Ausschüssen teilnehmen. Wenn sich die Intergruppe einem nationalen Serviceausschuss anschließt, kann sich diese Intergruppe dafür entscheiden, sich der Region des nationalen Serviceausschusses anzuschließen oder in der aktuell zugewiesenen Region zu bleiben.
  2. Ein nationaler Serviceausschuss ist der Region angeschlossen, in der sein Land vertreten ist, und kann an einem oder mehreren Sprachdienstausschüssen teilnehmen.
  3. Ein Sprachdienstausschuss kann einer Region angeschlossen sein. Wenn sich das Sprachdienstgremium über mehr als eine Region erstreckt, kann es entscheiden, welcher Region es beitreten möchte. Sollte sich ein Sprachdienstausschuss dafür entscheiden, sich nicht einer Region anzuschließen, muss der BOT-Vorsitzende einen Treuhänder benennen, der als Verbindungsmann zu diesem Sprachdienstausschuss fungiert. Die in einem Sprachenservicegremium tätigen Servicegremien und als Servicegremien fungierenden Gruppen behalten ihre ursprüngliche Zugehörigkeit.
  4. Ein Servicegremium mit spezifischem Schwerpunkt kann einer Region angeschlossen sein. Wenn sich der Serviceausschuss mit spezifischem Schwerpunkt über mehr als eine Region erstreckt, kann er entscheiden, welcher Region er sich anschließt. Sollte sich ein bestimmter Fokus-Service-Vorstand dafür entscheiden, sich nicht einer Region anzuschließen, muss der BOT-Vorsitzende einen Treuhänder ernennen, der als Verbindungsmann zu diesem spezifischen Fokus-Service-Vorstand fungiert. Die Gruppen, die einem bestimmten Schwerpunktdienstgremium angehören, behalten ihre ursprüngliche Zugehörigkeit.

Eine Gruppe kann sich für den Beitritt zu einer Intergruppe entscheiden. Die Gruppe muss der Region der Intergruppe angeschlossen sein.

Sollte sich eine Gruppe dafür entscheiden, sich nicht einer Intergruppe anzuschließen, sondern sich einem nationalen Service-Ausschuss anzuschließen, muss diese Gruppe der Region dieses nationalen Service-Ausschusses angeschlossen werden.

Gruppen, die sich dafür entscheiden, sich nicht einer Intergruppe oder einem National Service Board anzuschließen, müssen der Region angeschlossen sein, in der die Gruppe existiert, entweder der geografischen Region oder der virtuellen Region.

Jede Gruppe oder jedes Dienstgremium kann mit deren Genehmigung an den Aktivitäten (einschließlich Abstimmungen) einer anderen Intergruppe, eines nationalen Dienstausschusses, eines Sprachendienstausschusses und/oder eines spezifischen Schwerpunktdienstausschusses und einer anderen Region teilnehmen.

2d

Funktionsweise und WSBC-Repräsentation (Abschnitt 4 für Artikel V von OA Inc., Satzung, Unterabschnitt B)

  1. Dienstleistungseinrichtungen können ihre Geschäfte nach jeder von ihnen gewählten Methode abwickeln.
  2. Mindestanforderung für registrierte Dienstleistungseinrichtungen, ihre Registrierung beim WSO aufrechtzuerhalten:
  1. Intergruppen müssen mindestens einmal im Jahr nach vorheriger Ankündigung an alle angeschlossenen Mitgliedsgruppen zusammentreten, um Amtsträger zu wählen und bei Bedarf einen oder mehrere Delegierte für die World Service Business Conference of Overeaters Anonymous auszuwählen.
  2. Nationale Dienstausschüsse müssen mindestens einmal im Jahr zusammentreten, nachdem alle angeschlossenen Mitgliedsgruppen und Intergruppen zuvor benachrichtigt wurden, um Amtsträger zu wählen und bei Bedarf einen oder mehrere Delegierte für die World Service Business Conference of Overeaters Anonymous auszuwählen.
  3. Sprachdienstausschüsse müssen mindestens einmal im Jahr nach vorheriger Ankündigung an alle Mitgliedsgruppen, Intergruppen und nationalen Dienstausschüsse zur Wahl von Amtsträgern und bei Bedarf eines Delegierten/Stellvertreters für die World Service Business Conference zusammentreten Overeaters Anonymous.
  4. Spezifische Schwerpunktdienstausschüsse müssen mindestens einmal im Jahr nach vorheriger Ankündigung an alle Mitgliedsgruppen zusammentreten, um Amtsträger zu wählen und bei Bedarf einen Delegierten/Stellvertreter für die World Service Business Conference of Overeaters Anonymous auszuwählen.
  5. Regionsversammlungen, deren Mitglieder „Regionsvertreter“ oder „RRs“ genannt werden, treten mindestens einmal im Jahr zusammen, nachdem alle Dienstgremien und nicht angeschlossenen registrierten Gruppen zuvor benachrichtigt wurden, um Amtsträger zu wählen und/oder auszuwählen Nominierte für Treuhänder aus dieser Region und alle amtierenden Treuhänder von außerhalb dieser Region, die derzeit als Treuhänderverbindungsperson fungieren.

  1. Um Delegierte zum WSBC zu entsenden, muss ein Dienstgremium dreißig Tage vor der Konferenzeröffnung zusammen mit seinen Delegierteninformationen offiziell registriert werden. (Siehe Artikel VIII, Abschnitt 3(c) für Qualifikationen und Auswahl der Delegierten.)

Um sich abzumelden, reicht ein Dienstgremium einen schriftlichen Antrag an das World Service Office, den Regionsleiter und die Treuhänderverbindung ein; oder im Falle eines Sprachdienstausschusses oder eines Spezialdienstausschusses, der keiner Region zugeordnet ist, das Weltdienstbüro und die Treuhänderverbindung.

IV

ARTIKEL IV – MITGLIEDSCHAFT IN DER REGION 9

1

Abschnitt 1 – Zusammensetzung der Region 9

  1. In Übereinstimmung mit den Statuten von Overeaters Anonymous, Inc. besteht Unterabschnitt B, Region 9, aus Ländern und Territorien in Afrika, Europa, dem Nahen Osten und Westasien, einschließlich ganz Russland.

2 die

Stimmberechtigte Mitgliedschaft

Die stimmberechtigte Mitgliedschaft der Versammlung besteht aus:

  1. Vertreter von Intergruppen, die beim World Service Office registriert sind und sich innerhalb der geografischen Grenzen der Region 9 befinden.
  2. Vertreter von National/Language Service Boards, die beim World Service Office registriert sind und sich innerhalb der geografischen Grenzen der Region 9 befinden. National/Language Service Boards dürfen keine Intergruppen vertreten, die Vertreter zur Versammlung entsandt haben, sofern jedoch alle Intergruppen vertreten sind hat das National/Language Service Board weiterhin Anspruch auf einen Vertreter.
  3. Vorstandsmitglieder der Region 9.
  4. Der Vorsitzende hat in der Versammlung kein Stimmrecht, außer bei Stimmengleichheit und bei Wahlen.
  5. Ausschussvorsitzende, die keine Vertreter von Intergroup- oder National/Language Service Boards sind.
  6. Falls ein Vertreter der Region 9 einer registrierten, nicht angeschlossenen Gruppe eine Stimme gemäß Artikel IV Abschnitt 2 b (iii) dieser Satzung erhält, kann ihm auch eine Stimme gegeben werden, vorbehaltlich der Mehrheitszustimmung des Abstimmungsgremiums. Der vorgeschlagene Vertreter sollte eine schriftliche Erklärung darüber einreichen, warum er nicht angeschlossen ist, ob er eine zukünftige Mitgliedschaft plant und ob er die Anforderungen an den Vertreter erfüllt.

2 b

Nicht stimmberechtigte Mitgliedschaft

Die nicht stimmberechtigten Mitglieder der Versammlung bestehen aus:

  1. Die Treuhänderverbindung der Region 9 hat Anspruch auf eine Stimme, aber kein Stimmrecht in der Versammlung.
  2. OA-Mitglieder der Region 9, die nicht vertreten sind, haben Anspruch auf eine Stimme, aber kein Stimmrecht in der Versammlung der Region 9.
  3. Einem Vertreter einer registrierten, nicht angeschlossenen Gruppe innerhalb der Region 9 kann eine Stimme gegeben werden, wenn er die Mehrheit der Zustimmung des Abstimmungsgremiums erhält. Es kann auch in Betracht gezogen werden, einem solchen Vertreter eine Stimme zu geben – siehe Artikel IV Abschnitt 2 a (vi) dieser Satzung.
  4. Virtuelle Intergruppen können mit Genehmigung der Region an den Aktivitäten der Region 9, einschließlich Abstimmungen, teilnehmen.

3

Abschnitt 3 – Qualifikationen

  1. Jeder Vertreter wird von der Intergroup, dem National/Language Service Board oder nicht angeschlossenen Gruppen, denen er dient, gewählt.
  2. Die Amtszeit des Vertreters der Region 9 wird von deren Intergroup, National/Language Service Boards oder nicht angeschlossenen Gruppen bestimmt und jeder Vertreter kann jederzeit von denjenigen, die ihn ausgewählt haben, abberufen werden.
  3. Jeder Vertreter sollte mindestens sechs (6) aufeinanderfolgende Monate aktueller Abstinenz und mindestens ein (1) Jahr über die Gruppenebene hinaus im Dienst sein.

4

Abschnitt 4 – Vertreter

Jedes Mitglied der Intergroup und des National/Language Service Board hat Anspruch auf einen Vertreter in der Versammlung der Region 9. Intergruppen und nationale/Sprachdienstausschüsse, die mehr als 10 Gruppen betreuen, haben Anspruch auf zwei Vertreter. Intergruppen und nationale/Sprachdienstausschüsse, die mehr als 50 Gruppen betreuen, haben Anspruch auf drei Vertreter.

V

ARTIKEL V – SITZUNGSZEITEN UND BENACHRICHTIGUNG

1

Abschnitt 1 – Versammlung, Konvention

Region 9 hält eine Versammlung pro Jahr ab.

Ein Region-9-Kongress kann auch in Verbindung mit der Region-9-Versammlung abgehalten werden, wenn die gastgebende Intergroup oder das National/Language Service Board dazu in der Lage ist.

2

Abschnitt 2 – Benachrichtigung zur Versammlung

Die Benachrichtigung über diese Versammlung muss mindestens sechs Monate vor dem Datum der Versammlung per E-Mail an alle Mitgliedsgruppen, Intergruppen, nicht angeschlossenen Gruppen und National Service Boards gesendet werden. Die Benachrichtigung umfasst eine Einladung des Organisationskomitees zur Versammlung, das Registrierungsformular zur Entsendung eines Vertreters, einen leeren neuen Geschäftsantrag und einen leeren Antrag auf Änderung der Satzung, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung und einen Brief des Vorsitzenden der Region 9.

3

Abschnitt 3 – Sondersitzungen

Außer den in Abschnitt 1 genannten Weltdienstveranstaltungen können Sondersitzungen überall dort einberufen werden, wo sich Mitglieder der Region 9 versammeln. Solche Sitzungen dienen der Diskussion und stellen keine Entscheidungsfindung dar, es sei denn, es werden dringende Angelegenheiten, die die Versammlung der Region 9 selbst betreffen, zur Sprache gebracht. Es ist eine positive Zustimmung von 2/3 der an dieser Sitzung teilnehmenden Delegierten erforderlich. Achtzig Prozent (80 %) der an der WSBC teilnehmenden Delegierten bilden ein Quorum, sofern fünf Länder der Region 9 anwesend sind. Die getroffene Entscheidung kann sofort durchgesetzt werden und muss bei der nächsten Versammlung der Region 9 durch eine Mehrheitsentscheidung bestätigt werden. Betrifft der Notfall die Abberufung eines Amtsträgers aus den in Artikel VII Abschnitt 9b der Satzung der Region 4 genannten Gründen, informiert der Vorsitzende acht Wochen vor der WSBC den betreffenden Amtsträger per Einschreiben; dass auf der Sondersitzung der WSBC-Region 8 ein Antrag auf seine/ihre Absetzung gestellt wird; und dass ihm/ihr 9 Tage Zeit gegeben werden, um zu antworten und seinen/ihren Standpunkt darzulegen. Sechs Wochen vor der WSBC wird der Vorsitzende den Antrag an die Mitglieder der Versammlung senden.

4

Abschnitt 4 – Montagematerial

Das Material für die Versammlung wird mindestens 9 Tage vor der Versammlung per E-Mail an registrierte Vertreter und eingeladene Besucher der Versammlung verschickt. Die Tagesordnung und Materialien für die Versammlung, mit Ausnahme der Teilnehmerliste, werden auch auf der Website von Region XNUMX veröffentlicht.

5

Abschnitt 5 – Versammlungsordnung

Die Versammlung der Region 9 wird gemäß den aktuellen Robert's Rules of Order durchgeführt. Die in der aktuellen Ausgabe von Robert's Rules of Order Newly Revised enthaltenen Regeln gelten für diese Region in allen Fällen, in denen sie anwendbar sind und in denen sie nicht im Widerspruch zu diesen Statuten, den Overeaters Anonymous, Inc.-Satzungen, Unterabschnitt B und etwaigen Sonderregelungen stehen Ordnungsregeln kann die Region 9 erlassen. Der Vorsitzende sorgt dafür, dass ein Buch zum Nachschlagen verfügbar ist, und ernennt nach Möglichkeit einen Parlamentarier.

VI

ARTIKEL VI – BESCHLUSSFÄHIGKEIT

1

Abschnitt 1 – Quorum

Bei einer Versammlung der Region 9 sind Vertreter aus mindestens fünf Ländern beschlussfähig.

VII

ARTIKEL VII – ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDS DER REGION 9

1

Abschnitt 1 – Zusammensetzung

Der Vorstand der Region 9 besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden (2020), einem Sekretär, einem Schatzmeister und einem Kommunikationsbeauftragten.

2

Abschnitt 2 – Pflichten

Zu den Aufgaben der Mitglieder des Region 9-Vorstands gehören unter anderem:

  1. Der Vorsitzende ist dafür verantwortlich, dass eine Benachrichtigung über die Versammlung per E-Mail gemäß Artikel V – Abschnitt 2 erfolgt; dafür zu sorgen, dass die Intergruppen der Region 9 und die National-/Sprachdienstausschüsse darüber informiert werden, dass Änderungen dieser Satzung gemäß Artikel XII – Abschnitt 1 übermittelt werden sollten; eine Tagesordnung für die Versammlung vorzubereiten und dafür zu sorgen, dass die Tagesordnung gemäß Artikel V – Abschnitt 4 per E-Mail verschickt wird; der Versammlung vorzustehen; und in Übereinstimmung mit den Statuten von Overeaters Anonymous, Inc. – Unterabschnitt B ist berechtigt, ein stimmberechtigter Delegierter der jährlichen World Service Business Conference zu sein.
  2. Der stellvertretende Vorsitzende ist dafür verantwortlich, den Vorsitzenden und andere Vorstandsmitglieder bei der Erfüllung ihrer Dienstpflichten zu unterstützen. (2020)
  3. Der Sekretär ist dafür verantwortlich, genaue Protokolle und Aufzeichnungen aller Entscheidungen und Maßnahmen der Region in der Versammlung zu führen. Der Sekretär muss dafür sorgen, dass das Protokoll nach Möglichkeit innerhalb von 45 Tagen nach der Versammlung per E-Mail an alle Teilnehmer der Versammlung, nicht angeschlossene Gruppen in Region 9 und Dienststellen, die keinen Vertreter zur Versammlung entsandt haben, gesendet wird. Interessierte Servicegremien können den Sekretär der Region 9 per E-Mail um eine Kopie des Protokolls bitten.
  4. Der Schatzmeister ist für die Finanzen der Region 9 verantwortlich; und dafür zu sorgen, dass die Jahresabschlüsse an alle Mitglieder der Intergroup und National/Language Service Boards verschickt werden.
  5. Der Kommunikationsbeauftragte unterstützt andere Vorstandsmitglieder und übernimmt bei Bedarf die Aufgaben einer Vorstandsposition.
  6. In einer Notsituation ist die Zustimmung von zwei Mitgliedern des Region 9-Vorstands erforderlich, um Entscheidungen umzusetzen, die für die Region 9 als Ganzes als notwendig erachtet werden. Die Benachrichtigung über eine solche Entscheidung muss innerhalb von 45 Tagen an alle registrierten Gruppen, Intergruppen- und National-/Sprachdienstausschüsse in Region 9 gesendet werden.
  7. Weitere und ausführlichere Erläuterungen zu den Pflichten des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden, des Sekretärs, des Schatzmeisters und des Kommunikationsbeauftragten finden Sie im Handbuch zu Grundsätzen und Verfahren der Region 9. (2020)

3

Abschnitt 3 – Wahlen

  1. Nominierungen und Wahlen finden jedes Jahr auf der Versammlung der Region 9 statt.
  2. Um zur Wahl in den Vorstand der Region 9 zugelassen zu werden, muss eine Person bei der Sitzung anwesend sein und ein OA-Mitglied aus der Region 9 sein. Darüber hinaus muss eine Person, die für das Amt des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden (2020) kandidiert, anwesend sein ein Vertreter bei einer früheren Versammlung der Region 9. Um gewählt zu werden, muss ein Mitglied die Mehrheit der anwesenden Vertreter erhalten. Darüber hinaus muss jeder Kandidat für den Regionalvorstand zum Zeitpunkt der Wahl nach Möglichkeit mindestens ein Jahr laufende Abstinenz und mindestens zwei Dienstjahre außerhalb der Gruppenebene vorweisen. Sollte ein Kandidat mit diesen Qualifikationen nicht anwesend sein, kann ein Kandidat gewählt werden, der nicht über diese Qualifikationen verfügt, sofern er ARTIKEL IV – Abschnitt 3 c einhält und nachweisen kann, dass er gute Dienste für die Gemeinschaft geleistet hat und treu ist Einhaltung der Zwölf Schritte, Zwölf Traditionen und geleitet von den Zwölf Konzepten von OA. (2020)
  3. Vorstandsmitglieder werden für eine Amtszeit von zwei aufeinanderfolgenden Jahren in derselben Position gewählt.
  4. Die Vorstandsmitglieder werden für eine Amtszeit von zwei (2) Jahren gewählt. Vorstandsmitglieder sollten nicht mehr als zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten in derselben Position ausüben. Ein Mitglied, das gerade acht (8) aufeinanderfolgende Dienstjahre abgeschlossen hat, kann sich erst nach Ablauf von zwei (2) Jahren zur Wiederwahl stellen.
  5. Nominierungen für qualifizierte Kandidaten für die Versammlung der Region 9 können aus dem Plenum der Versammlung erfolgen. Nach der Nominierung werden die Nominierten aufgefordert, der Versammlung ihre Qualifikationen kurz vorzustellen.
  6. Jede frei gewordene Position kann auf Antrag des Vorsitzenden der Region 9 bei der Versammlung und mit Zustimmung der Vertreter der Region 9 vorübergehend durch einen Vertreter besetzt werden.
  7. Freie Stellen (mit Ausnahme der Position des Vorsitzenden), die während der Amtszeit zwischen den Versammlungen frei werden, werden durch eine vom Vorsitzenden ernannte Person besetzt. Alle offenen Stellen werden durch eine Wahl auf der nächsten Versammlung der Region 9 besetzt.
  8. Sollte die Position des Vorsitzenden frei werden, wird die Position des Vorsitzenden durch eines der anderen Vorstandsmitglieder in der folgenden Reihenfolge besetzt: stellvertretender Vorsitzender (2020), Kommunikationsbeauftragter (2020), dann Sekretär, dann Schatzmeister – wobei sie bis zur nächsten Versammlung als Vorsitzender fungieren und befugt sind, alle vorgeschriebenen Pflichten und Verantwortlichkeiten wahrzunehmen. (2020)

Für den Fall, dass keines der derzeit amtierenden Vorstandsmitglieder der Region 9 in der Lage ist, die Position des Vorsitzenden der Region 9 zu besetzen, kann der Vorstand eine andere Person ernennen, sofern diese die in Artikel VII, Abschnitt 3b (oben) der Satzung festgelegten Kriterien einhält. . Alle freien Stellen werden durch eine Wahl auf der nächsten Versammlung der Region 9 besetzt.“

  1. Jeder Amtsträger der Region 9, der als Delegierter oder Stellvertreter für die World Service Business Conference ausgewählt wird, muss die Anforderungen der Satzung von OA Inc., Unterabschnitt B, Artikel X, Abschnitt 3c 1 erfüllen. Die aktuellen Anforderungen belaufen sich auf ein (1) Jahr aktuelle Abstinenz und mindestens zwei (2) Dienstjahre über die Gruppenebene hinaus.

4

Abschnitt 4 – Abberufung von Beamten

  1. Jeder Amtsträger kann aus wichtigem Grund durch eine Zweidrittelmehrheit der an der Versammlung der Region 2 teilnehmenden Vertreter abberufen werden.
  2. Die Nichterfüllung der Pflichten und Verantwortlichkeiten eines solchen Beamten, wie in der Satzung der Region 9, Artikel VII, Abschnitt 2 aufgeführt, kann einen Grund für die Abberufung darstellen.
  3. Acht Wochen vor der Versammlung teilt der Vorsitzende dem betreffenden Beamten per Einschreiben mit, dass bei der Versammlung ein Antrag auf seine/ihre Abberufung gestellt wird und dass ihm/ihr 8 Tage Zeit gegeben werden, um darauf zu antworten und seinen/ihren Standpunkt darzulegen. 15 bis 4 Wochen vor der Versammlung sendet der Vorsitzende den Antrag an die Mitglieder der Versammlung.
  4. Die Abstimmung kann sofort vollzogen werden.

VIII

ARTIKEL VIII – REGION 9 TREUHÄNDERVERBINDUNG (2022)

1

Abschnitt 1 – Nominierung und Auswahl

Die Treuhänder werden auf der World Service Business Conference gewählt.

Nominierte sollten ihren Wohnsitz in Region 9 haben, von Region 9 unterstützt worden sein und Mitglieder von OA sein, die die Anforderungen der Satzung von Overeaters Anonymous, Inc. – Unterabschnitt B erfüllen. Die Treuhänder dienen Overeaters Anonymous als Ganzes als Mitglied des Kuratoriums .

2

Abschnitt 2 – Genehmigungsverfahren

  1. Die Versammlung der Region 9 wird die Kandidatur von bis zu drei Treuhänderkandidaten unterstützen.
  2. Nominierte für Treuhänder sollten ihre Original-Antragsformulare für Weltdienst-Treuhänder an den Vorsitzenden der Region 9 weiterleiten, damit sie einen Monat vor der Versammlung der Region 1 eintreffen.
  3. Um zur Wahl zugelassen zu werden, muss jeder Kandidat vor den Vertretern der Region 9-Versammlung erscheinen, sich drei bis fünf Minuten lang an die versammelten Vertreter wenden und Fragen aus dem Plenum beantworten. Eine Abstimmung findet in der Versammlung der Region 9 statt.
  4. Alle stimmberechtigten Mitglieder, die an der Versammlung der Region 9 teilnehmen, sind stimmberechtigt.
  5. Der Vorsitzende und der Sekretär werden die Ergebnisse unabhängig voneinander tabellarisch darstellen und besprechen.
  6. Den drei Nominierten, die die meisten Stimmen erhalten, wird der ursprüngliche Antrag bestätigt und bis zum 15. Januar an sie zurückgeschickt.
  7. Auch erfolglose Nominierte erhalten ihre Formulare bis zu diesem Datum zurück.
  8. Bis zu drei Nominierte, die bestätigt werden, erhalten eine Erstattung ihrer Kosten für die Teilnahme an der World Service Business Conference (WSBC), wie von der Versammlung im Haushaltsplan vereinbart.
  9. Befürwortete Nominierungen nehmen möglicherweise in einer anderen Funktion an der WSBC teil und erfordern daher möglicherweise keine gesonderte Finanzierung durch die Region.

3

Abschnitt 3 – Auswahl der Treuhänderkandidaten, wenn mittelfristig eine Stelle frei wird

Für den Fall, dass WSBC-Nominierungen für die Position des Treuhänders fällig sind und die Frist für die Einreichung von Bewerbungen für die Position vor der nächsten Versammlung liegt, werden die folgenden Maßnahmen ergriffen, um die freie Stelle des Treuhänders zu besetzen:

  1. Der Vorstand der Region 9 wird Bewerbungen von Dienststellen der Region 9 einholen.
  2. Der Vorstand der Region 9 berücksichtigt nur diejenigen Bewerber, die alle Anforderungen für das Amt des Treuhänders gemäß den Statuten von Overeaters Anonymous, Inc., Unterabschnitt B, Artikel IX erfüllen.
  3. Eine Mehrheitsentscheidung des Vorstands der Region 9 stellt die Zustimmung des/der Antragsteller(s) dar.
  4. Das Ergebnis der Abstimmung durch den Vorstand der Region 9 wird den Dienstgremien der Region 9, dem Kuratorium und dem Weltdienstbüro mitgeteilt.

IX

ARTIKEL IX – AUSSCHÜSSE

1

Abschnitt 1 – Ernennung von Ausschüssen.

Der Vorstand der Region 9 und/oder die Vertreter der Region 9 ernennen Ausschüsse, die für die Zwecke der Versammlung der Region 9 als notwendig erachtet werden.

2

Abschnitt 2 – Pflichten

Die Ausschussvorsitzenden sind dafür verantwortlich, die Aktivitäten ihrer Ausschüsse zu koordinieren, Ausschusssitzungen zu leiten und gegebenenfalls der Versammlung und dem Vorstand der Region 9 Bericht zu erstatten. Die Ausschussvorsitzenden müssen der jährlichen Versammlung der Region 9 einen schriftlichen Tätigkeitsbericht vorlegen.

3

Abschnitt 3 – Wahl der Ausschussvorsitzenden

  1. Nominierungen und Wahlen finden statt, wenn die Position eines Ausschussvorsitzenden in der Versammlung der Region 9 vakant ist.
  2. Um wählbar zu sein, muss eine Person bei der Versammlung anwesend sein und ein OA-Mitglied aus Region 9 sein. Um gewählt zu werden, muss ein Mitglied die Mehrheit der anwesenden Vertreter erhalten.
  3. Ausschussvorsitzende werden für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Ausschussvorsitzende sollten nicht länger als zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten im Amt sein.
  4. Nominierungen für qualifizierte Kandidaten können aus dem Plenum der Versammlung erfolgen. Nach der Nominierung werden die Nominierten aufgefordert, der Versammlung ihre Qualifikationen kurz vorzustellen.
  5. Jede frei gewordene Position kann auf Antrag des Vorsitzenden der Region 9 bei der Versammlung und mit Zustimmung der Vertreter der Region 9 vorübergehend durch einen Vertreter besetzt werden.
  6. Während der Amtszeit zwischen den Versammlungen frei werdende Stellen werden durch eine vom Vorsitzenden genehmigte Person besetzt.

4

Abschnitt 4 – Bankpflichten

Die Rolle des Bankiers besteht darin, sich um die Bank- und physischen Bankaktivitäten im Vereinigten Königreich zu kümmern: Kontoauszüge kopieren und an den Vorsitzenden und Schatzmeister der Region 9 weiterleiten; mit dem Schatzmeister zusammenarbeiten; Der Region 9-Versammlung jährlich in schriftlicher Form Bericht zu erstatten und alle weiteren Einzelheiten der Bankrolle einzuhalten, wie im P & P dargelegt.

5

Abschnitt 5 – Qualifikationen des Bankkaufmanns

Um wählbar zu sein, müssen die Kandidaten für die Position des Bankiers zum Zeitpunkt der Wahl nach Möglichkeit mindestens ein Jahr laufende Abstinenz und mindestens zwei Dienstjahre über die Gruppenebene hinaus zurückgelegt haben. Falls ein Kandidat mit diesen Qualifikationen nicht anwesend ist, kann ein Kandidat gewählt werden, der nicht über diese Qualifikationen verfügt, sofern er ARTIKEL IV – Abschnitt 3 c einhält und nachweisen kann, dass er gute Leistungen für die Gemeinschaft erbracht hat treues Festhalten an den Zwölf Schritten, Zwölf Traditionen und Zwölf Konzepten von OA.

X

ARTIKEL X – FINANZSTRUKTUR

  1. Die Aktivitäten der Region 9 werden hauptsächlich durch die Beiträge ihrer Mitgliedsgruppen, Intergruppen und nationalen/Sprachdienstausschüsse finanziert.
  2. Region 9 kann Spenden von OA-Mitgliedern, Gruppen, Intergruppen und anderen Hilfsorganisationen entgegennehmen, im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen von Overeaters Anonymous.
  3. Eine sekundäre Finanzeinnahmequelle für Region 9 können gelegentliche Projekte oder Aktivitäten sein, die vom Vorstand der Region 9 genehmigt wurden.
  4. Alle Einnahmen, die über die Ausgaben aus der Region-9-Konvention hinausgehen, sind für Region 9 bestimmt.
  5. Die Vertreter der Region 9 dürfen keine Verantwortung oder Treuhandschaft übernehmen oder sich an der Verteilung von Geldern beteiligen, die außerhalb des Vorstands der Region 9 eingerichtet wurden, abgesehen von der in dieser Satzung festgelegten Struktur. (2022)
  6. Die Mittel der Region 9 werden in einem oder mehreren von der Versammlung der Region 9 benannten Ländern angelegt. Alle Finanztransaktionen, die nicht von der Region 9-Versammlung genehmigt wurden, unterliegen der Genehmigung von drei Mitgliedern des Region 9-Vorstands. Dies ist so auszulegen, dass alle ungewöhnlichen Posten oder Zahlungsaufforderungen vor der Ausgabe erfasst sind.
  7. Die Mittel der Region 9 sind in erster Linie für die Deckung der Betriebskosten vorgesehen.
  8. Sofern die Mittel dies zulassen, sollte Region 9 über eine umsichtige Rücklage in Höhe der Standardkosten von (1) Jahren verfügen. Die Standardkosten sind jährlich vom Schatzmeister zusammen mit allen anderen Vorstandsmitgliedern festzulegen und zu aktualisieren und in den Haushaltsplan aufzunehmen und zu erläutern, der jedes Jahr der Versammlung der Region 9 vorgelegt wird. Die Formel zur Festsetzung der Standardkosten muss jährlich vom Vorstand und alle vier Jahre von der Versammlung überprüft werden.

2

Abschnitt 2 – Gemeinnützige eingetragene Organisation (CIO) (2022)

  1. Die R9-Versammlung ist das „Ernennungsgremium“ für die Charitable Incorporated Organization, die als OA R9 CIO bezeichnet wird.
  2. Der OAR9 CIO ist die juristische Person, die von der Overeaters Anonymous Region 9 Assembly gegründet und verwaltet wird.
  3. Der Zweck des OAR9 CIO besteht darin, das Vermögen und das Bankkonto gemäß den Steuer- und Wohltätigkeitsgesetzen in England und Wales sowie allen diesen Gesetzen und ihren Nachfolgern zu verwalten.
  4. Die Treuhänder des OAR9 CIO fungieren als Verwaltungsausschuss des CIO und handeln jederzeit im Einklang mit dem Willen der OA-Region-9-Versammlung und im Einklang mit den 12 Schritten, 12 Traditionen und 12 Servicekonzepten von OA.
  5. Die Satzung des OAR9 CIO steht im Einklang mit a) der OA R9-Versammlung (einschließlich der OA R9-Satzung und OA R9 P & P), b) den OA 12 Schritten, 12 Traditionen und 12 Dienstkonzepten und c) der OA Inc, Satzung Unterabschnitt B.
  6. Die autorisierte Anzahl der Treuhänder des OAR9 CIO beträgt drei. Zu diesen Treuhändern gehört der OA R9-Bankier.
  7. OA R9 CIO-Treuhänder werden zusätzlich zum OA R9 Banker vom OA R9-Vorstand ernannt, vorausgesetzt, dass sie: – 1) a) OA-Mitglied sind, b) bei einer OA R9-Versammlung anwesend waren c) ein Jahr lang tätig sind aktuelle Abstinenz d) in der Lage sein, ihre Dienste gegenüber OA nachzuweisen e) keine Insolvenzgeschichte haben und f) bereit sein, auf Anfrage umgehend zur Verfügung zu stehen. ODER 2) ein „Sonderarbeiter“ im Sinne der OA sein, was „Sonderarbeiter“ bedeutet.
  8. Banktransaktionen werden gemäß den normalen Budgetierungsverfahren und -praktiken genehmigt, die in den OA R9-Satzungen und P & P festgelegt sind.
  9. Die Treuhänder des OA R9 CIO erstellen einen Jahresbericht in Übereinstimmung mit den Steuer- und Wohltätigkeitsgesetzen in England und Wales und legen ihn rechtzeitig der OA R9-Versammlung im selben Jahr vor.

3

Abschnitt 3 – Wahl des Bankiers

Für die Wahl der Position des Bankiers ist folgendes Verfahren anzuwenden:

  1. Um für die Position des Bankiers wählbar zu sein, muss die Person nicht bei der Versammlung anwesend sein, in der die Wahl stattfindet. Richtlinien zur Wahl finden Sie in den Richtlinien und Verfahren der Region 9.
  2. Um zum Banker gewählt zu werden, muss ein Mitglied die Mehrheit der anwesenden Vertreter erhalten.
  3. Die Position wird für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt, wobei die Wahlen abwechselnd mit der Position des Schatzmeisters stattfinden. Diese Wahlen können in jedem Jahr stattfinden, in dem die Position benötigt wird.
  4. Der Banker sollte nicht länger als vier aufeinanderfolgende Jahre im Amt sein.
  5. Nominierungen können von Stimmrechtsvertretern eingehen, die bei der Versammlung der Region 9, in der die Wahl stattfindet, anwesend sind, oder von Besuchern der Versammlung der Region 9 oder einem Mitglied von OA, das nicht anwesend ist. Ist der Kandidat anwesend, wird er aufgefordert, der Versammlung seine Qualifikationen kurz vorzustellen. Ist der Kandidat nicht anwesend, kann er einen Antrag einreichen, der der Versammlung verlesen wird. Sollte alternativ jemand, der für die Position des Bankiers kandidiert, bei der Versammlung, auf der seine Nominierung stattfindet, nicht anwesend sein, ist es vorzuziehen (sofern dies arrangiert werden kann), dass der Nominierte sich für eine Live-Kommunikation (z. B. per Skype) zur Verfügung stellt der Versammlung zum Zeitpunkt der Wahl. Der R9-Vorstand wird allen Nominierten für diese Position Anweisungen zur Methode und zum Zeitpunkt dieser Kommunikation geben. Wenn es möglich ist, sollten die Delegierten der Versammlung die Möglichkeit haben, den Nominierten Fragen zu stellen (und sie hoffentlich zu „sehen“), um sie bei ihrer Entscheidung darüber zu unterstützen, wen sie für diese wichtige Position wählen. Sollte dieser Weg nicht möglich sein, läuft der Wahlprozess wie gewohnt weiter.
  6. Wenn bei der Versammlung der Region 9, bei der die Wahl erforderlich ist, keine Bewerbungen eingehen oder wenn während der Amtszeit zwischen den Versammlungen eine Stelle frei wird, kann die Position durch eine Person besetzt werden, die mit Mehrheitsbeschluss des Vorstands der Region 9 ernannt wird.
  7. Die Bank führt eine Bonitätsprüfung des gewählten Kandidaten durch. Sollte der Bankier den Scheck nicht bestehen, muss ein neuer Bankier gefunden werden.

XI

ARTIKEL XI – WICHTIGE POLITISCHE ANGELEGENHEITEN

1

Abschnitt 1

Angelegenheiten, die sich auf wichtige Richtlinien beziehen, die Overeaters Anonymous als Ganzes betreffen, werden an die Treuhänderverbindung oder ein anderes Mitglied des World Service Board of Trustees von Overeaters Anonymous, Inc. weitergeleitet

ΧII

ARTIKEL XII – ÄNDERUNGEN DER SATZUNG

1

Abschnitt 1

  1. Diese Statuten, die unsere Organisationsstruktur darstellen, können mit einer Zweidrittelmehrheit des Abstimmungsgremiums bei der jährlichen Regionalversammlung geändert werden, vorausgesetzt, dass Vertreter aus mindestens fünf verschiedenen Ländern innerhalb der Region 9 anwesend sind. Vorgeschlagene Änderungen sollten der Region 9 vorgelegt werden Die Statuten des Ausschusses müssen mindestens neunzig Tage vor der Versammlung der Region 9 eingereicht und von diesem Ausschuss dem Vorsitzenden der Region 9 mindestens fünfundsiebzig Tage vor der Versammlung der Region 9 schriftlich vorgelegt werden.
  2. Alle Anträge, die neunzig (9) Tage oder länger vor der Jahresversammlung beim Vorsitzenden der Region 9 und/oder beim Satzungsausschuss der Region 90 eingereicht werden, können nur von einem Servicegremium der Region 9 oder einem Ausschuss der Region 9 eingereicht werden.
  3. Nach Erhalt der Benachrichtigung des World Service Office über Änderungen der Satzung von OA, Inc., die auf der World Service Business Conference angenommen wurden, wird der Vorstand der Region 9 die Satzung der Region 9 bewerten. Für den Fall, dass der Vorstand einstimmig zustimmt, dass eine Änderung und Aktualisierung der Region 9-Satzung notwendig ist, um sicherzustellen, dass die Region 9-Satzung nicht im Widerspruch zu der OA Inc.-Satzung steht, müssen solche Aktualisierungen vom Vorstand selbst vorgenommen und eingereicht werden an das World Service Office gemäß der Satzung von OA, Inc., Unterabschnitt B, Artikel VII, Abschnitt 4a. Solche Aktualisierungen müssen allen Servicestellen der Region 9 innerhalb eines Monats nach der Aktualisierung mitgeteilt werden. Für den Fall, dass es keine einstimmige Einigung des Vorstands über die Änderung und Aktualisierung der Satzung der Region 9 gemäß den Änderungen der Satzung der OA Inc. gibt, muss die Aktualisierung der Versammlung der Region 9 zur Prüfung und Abstimmung vorgelegt werden.

2

Abschnitt 2 – Notfall-Neugeschäft

Änderungen der Satzung, einschließlich Punkte, die während der Versammlung von einem Ausschuss angesprochen wurden, die dem Regionsvorsitzenden nicht fünfundsiebzig Tage vor der Versammlung vorgelegt wurden und die vom Vorstand der Region 9 und dem Vorsitzenden des Satzungsausschusses als dringend erachtet werden, können geändert werden über die in der Versammlung abgestimmt werden soll.

Abschnitt 3 – Änderungen der Zwölf Schritte, Zwölf Traditionen, Zwölf Dienstkonzepte

Änderungen an den Zwölf Schritten, Zwölf Traditionen und Zwölf Dienstleistungskonzepten von OA dürfen nur gemäß der Satzung von OA Inc., Unterabschnitt B, Artikel XIV, Abschnitt Ι vorgenommen werden.

XIII

ARTIKEL XIII – RECHTLICHER HAFTUNGSAUSSCHLUSS

1

Abschnitt 1

Es wird davon ausgegangen, dass alle Mitglieder der Versammlung und alle Mitglieder lokaler Gruppen, die Mitglieder der Versammlung sind, ausdrücklich zugestimmt und zugestimmt haben, dass bei Auflösung der Versammlung, ob freiwillig oder unfreiwillig, das Vermögen der Versammlung in den Händen bleibt Die Spenden des Vorstands werden, nachdem alle Schulden beglichen wurden, für die Zwecke von Overeaters Anonymous verwendet, wie vom aktuellen Vorstand der Region 9 festgelegt. Für den Fall, dass es keinen verbleibenden Region-Neun-Vorstand mehr gibt, sollten alle verbleibenden Mittel an das World Service Office von Overeaters Anonymous gehen.

2

Abschnitt 2

Kein Mitglied der Versammlung oder ein Mitglied einer Intergruppe oder Gruppe, die Mitglied der Versammlung ist, und kein Beamter oder Mitglied eines Ausschusses oder eine mit der Versammlung verbundene Person oder eine andere Privatperson darf zu irgendeinem Zeitpunkt Einkünfte oder finanziellen Gewinn erhalten aus den Tätigkeiten der Versammlung; vorausgesetzt, dass sie die Zahlung einer angemessenen Vergütung an die Versammlung, die für die oder für die Versammlung erbrachte Leistungen erbracht hat und sich auf einen ihrer Zwecke auswirkt, nicht daran hindern, bei Auflösung der Versammlung an der Verteilung der Vermögenswerte beteiligt zu sein.

XIV

ARTIKEL XIV – ZWÖLF SCHRITTE, ZWÖLF TRADITIONEN

 UND ZWÖLF KONZEPTE DES OA-SERVICE

ZWÖLF SCHRITTE

  1. Wir gaben zu, dass wir dem Essen gegenüber machtlos waren – dass unser Leben nicht mehr zu meistern war.
  2. Kam zu dem Glauben, dass eine Macht, die größer ist als wir, uns wieder gesund machen könnte.
  3. Wir haben uns entschieden, unseren Willen und unser Leben der Fürsorge Gottes zu überlassen, so wie wir ihn verstanden haben.
  4. Machen Sie eine durchsuchende und furchtlose moralische Bestandsaufnahme von uns.
  5. Zugegeben zu Gott, zu uns selbst und zu einem anderen Menschen, die genaue Natur unseres Unrechts.
  6. Wir waren vollkommen bereit, Gott alle diese Charaktermängel beseitigen zu lassen.
  7. Demütig bat ihn, unsere Mängel zu beseitigen.
  8. Erstellte eine Liste aller Personen, denen wir geschadet hatten, und war bereit, sie alle wieder gut zu machen.
  9. Wenn immer möglich, wurden solche Menschen direkt wiedergutgemacht, es sei denn, dies würde sie oder andere verletzen.
  10. Fortsetzung der persönlichen Bestandsaufnahme und wenn wir Unrecht hatten, gab es umgehend zu.
  11. Gesucht durch Gebet und Meditation, um unseren bewussten Kontakt mit Gott zu verbessern, wie wir ihn verstanden haben, und nur um die Kenntnis seines Willens für uns und die Kraft zu beten, dies auszuführen.
  12. Nachdem wir als Ergebnis dieser Schritte ein spirituelles Erwachen hatten, versuchten wir, diese Botschaft zu Esssüchtigen zu bringen und diese Prinzipien in all unseren Angelegenheiten zu praktizieren.

ZWÖLF TRADITIONEN

  1. Unser gemeinsames Wohl sollte an erster Stelle stehen; Die persönliche Genesung hängt von der OA-Einheit ab.
  2. Für unsere Gruppenziele gibt es nur eine ultimative Autorität – einen liebenden Gott, wie Er sich in unserem Gruppengewissen ausdrücken mag. Unsere Führer sind nur vertrauenswürdige Diener; sie regieren nicht.
  3. Die einzige Voraussetzung für die OA-Mitgliedschaft ist der Wunsch, mit dem zwanghaften Essen aufzuhören.
  4. Jede Gruppe sollte autonom sein, außer in Angelegenheiten, die andere Gruppen oder OA als Ganzes betreffen.
  5. Jede Gruppe hat nur ein Hauptziel: ihre Botschaft an den zwanghaften Esser weiterzugeben, der immer noch leidet.
  6. Eine OA-Gruppe sollte niemals ein verbundenes Unternehmen unterstützen, finanzieren oder den Namen OA verleihen, damit uns nicht Probleme mit Geld, Eigentum und Prestige von unserem Hauptzweck ablenken.
  7. Jede OA-Gruppe sollte vollständig selbsttragend sein und Beiträge von außen ablehnen.
  8. Overeaters Anonymous sollte für immer unprofessionell bleiben, aber unsere Servicezentren beschäftigen möglicherweise spezielle Mitarbeiter.
  9. OA als solches sollte niemals organisiert werden; aber wir können Dienstausschüsse oder Komitees gründen, die denen, denen sie dienen, direkt verantwortlich sind.
  10. Overeaters Anonymous hat keine Meinung zu externen Themen; Daher sollte der Name OA niemals in eine öffentliche Kontroverse verwickelt werden.
  11. Unsere PR-Politik basiert eher auf Anziehung als auf Werbung. Wir müssen auf der Ebene der Presse, des Radios, des Films, des Fernsehens und anderer öffentlicher Kommunikationsmedien stets die persönliche Anonymität wahren.
  12. Anonymität ist die spirituelle Grundlage all dieser Traditionen und erinnert uns immer daran, Prinzipien über Persönlichkeiten zu stellen.

ZWÖLF KONZEPTE DES OA-SERVICE

  1. Die letztendliche Verantwortung und Autorität für OA-Weltdienste liegen im kollektiven Gewissen unserer gesamten Gemeinschaft.
  2. Die OA-Gruppen haben die aktive Aufrechterhaltung unserer Weltdienste an die World Service Business Conference delegiert; somit ist die World Service Business Conference die Stimme, Autorität und das wirksame Gewissen von OA als Ganzes.
  3. Das auf Vertrauen basierende Entscheidungsrecht ermöglicht effektive Führung.
  4. Das Mitbestimmungsrecht sichert die Chancengleichheit aller im Entscheidungsprozess.
  5. Einzelpersonen haben das Recht auf Beschwerde und Petition, um sicherzustellen, dass ihre Meinungen und persönlichen Beschwerden sorgfältig geprüft werden.
  6. Die World Service Business Conference hat dem Kuratorium die Hauptverantwortung für die Verwaltung von Overeaters Anonymous anvertraut.
  7. Das Kuratorium hat die gesetzlichen Rechte und Pflichten, die ihm durch die OA-Satzung, Unterabschnitt A, zuerkannt werden; Die Rechte und Pflichten der World Service Business Conference werden ihr durch die Tradition und die OA-Satzung, Unterabschnitt B, übertragen.
  8. Das Kuratorium hat seinem Exekutivkomitee die Verantwortung übertragen, das OA World Service Office zu verwalten.
  9. Fähige, vertrauenswürdige Diener, zusammen mit soliden und angemessenen Methoden zu ihrer Auswahl, sind für ein effektives Funktionieren auf allen Dienstebenen unverzichtbar.
  10. Die Serviceverantwortung wird durch sorgfältig definierte Serviceautorität ausgeglichen; daher wird Doppelarbeit vermieden.
  11. Die treuhänderische Verwaltung des Weltdienstbüros sollte immer von den besten ständigen Komitees, Führungskräften, Mitarbeitern und Beratern unterstützt werden.
  12. Die spirituelle Grundlage für den OA-Dienst stellt sicher, dass;
  1. Kein OA-Ausschuss oder Dienstgremium darf jemals zum Sitz gefährlichen Reichtums oder gefährlicher Macht werden.
  2. Ausreichende Betriebsmittel sowie eine ausreichende Reserve sind der umsichtige Finanzgrundsatz von OA.
  3. Kein OA-Mitglied darf jemals in eine Position mit uneingeschränkter Autorität versetzt werden.
  4. Alle wichtigen Entscheidungen werden durch Diskussion, Abstimmung und, wann immer möglich, mit weitgehender Einstimmigkeit getroffen.
  5. keine Diensthandlung darf jemals eine persönliche Bestrafung oder Anstiftung zu öffentlichen Kontroversen sein; und
  6. Kein OA-Dienstkomitee oder -Dienstausschuss darf jemals Regierungshandlungen vornehmen, und alle sollen immer demokratisch denken und handeln.

        

         

        

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