ANTRAG 4
Bewegung: Es wird vorgeschlagen, die aktuellen Statuten der OA Region 9 durch die Version mit der Bezeichnung „Statutenrevision – Teil 2“ zu ersetzen.
Eingereicht von:
Name: LP (Name gemäß DSGVO entfernt)
Dienststelle oder Ausschuss: OA Region 9 Vorstand
Name: NP (Name gemäß DSGVO entfernt)
Dienststelle oder Ausschuss: OA Region 9 Nuts and Bolts Committee
Absicht: Um eine benutzerfreundlichere und leichter zu handhabende Version der Satzung zu erstellen.
Implementierung: Ersetzen Sie die Satzung auf der Website und an allen anderen Stellen, an denen sie zu finden ist oder auf die verwiesen wird.
Kosten: Servicezeit
Begründung: Durch die Vereinfachung und Straffung der Satzung wird diese für alle Mitglieder – neue wie erfahrene – leichter zugänglich. Der juristische Fachjargon wird reduziert, die Abschnitte werden logisch strukturiert und die wichtigsten Bestimmungen werden klar zusammengefasst. Durch die klare und leicht verständliche Gestaltung der Regeln finden Mitglieder schnell die benötigten Informationen. Dies fördert die konsequente Einhaltung und aktivere Beteiligung. Ein aktualisiertes, leserfreundliches Format minimiert zudem Fehlinterpretationen und Verfahrensstreitigkeiten und spart sowohl den Mitgliedern als auch den Funktionären Zeit.
Eine übersichtlichere Version fördert Transparenz und Vertrauen. Durch die Darstellung der Satzung in einfacher Sprache und mit intuitiven Überschriften verringern wir das Verständnis dafür, wie Entscheidungen getroffen und Rechte in der Region geschützt werden. Diese Klarheit unterstützt eine fundiertere Entscheidungsfindung bei Sitzungen und stärkt gleichzeitig die Rechenschaftspflicht. So wird sichergestellt, dass die Prozesse in Region 9 fair, effizient und allgemein verständlich bleiben.
Satzungsrevision – Teil 2
ARTIKEL I – NAME
Der Name dieser Organisation lautet Region 9 von Overeaters Anonymous, auch bekannt als OA Region 9 oder Region 9.
ARTIKEL II – ZUSAMMENSETZUNG UND ZWECK
Region 9 ist eine geografische Region von Overeaters Anonymous, die Länder und Gebiete in Afrika, Europa, dem Nahen Osten und Westasien (einschließlich ganz Russland) umfasst. Sie besteht aus allen unabhängigen Gruppen und Dienstorganisationen innerhalb ihrer Grenzen sowie allen virtuellen Treffen oder Dienstorganisationen, die sich ihr anschließen möchten.
Der Hauptzweck der Region 9 besteht darin, die OA-Botschaft an Menschen weiterzugeben, die weiterhin unter Esssucht leiden – wo immer sie leben und in welcher Sprache sie auch sprechen. Dazu fördert sie die Praxis der Zwölf Schritte und Zwölf Traditionen von Overeaters Anonymous, geleitet von den Zwölf Konzepten des OA-Dienstes, und vertritt ihre Mitgliedsgruppen und Serviceorganisationen. Dabei streben sie nach weltweiter OA-Einheit, versuchen, gemeinsame Richtlinien in allen Ländern zu etablieren und halten Liebe und Toleranz als Leitprinzipien von OA hoch – in der Erkenntnis, dass wir gemeinsam erreichen können, was wir allein nie schaffen könnten.
Um diesen Zweck zu erfüllen, führt Region 9 Folgendes durch:
- Koordiniert die gemeinsamen OA-Aktivitäten der verschiedenen Mitglieder, Gruppen und Servicegremien, aus denen sich die Mitgliedschaft zusammensetzt.
- Verwaltet verschiedene digitale Methoden, um die Kommunikation mit seinen Mitgliedern, Gruppen und Servicegremien, OA weltweit und dem World Service Office zu erleichtern.
- Fördert die OA-Einheit innerhalb der unterschiedlichen Kulturen und Sprachen in Region 9.
- Fördert das OA-Programm gemäß den Zwölf Schritten, Zwölf Traditionen und Zwölf Konzepten von Overeaters Anonymous, Inc. (Unterabschnitt B, Artikel I, II und III).
ARTIKEL III – MITGLIEDSCHAFT IN REGION 9
Abschnitt 1 – Mitgliedschaft
Die Mitglieder der Versammlung der Region 9 setzen sich wie folgt zusammen:
- Vertreter oder Stellvertreter der einzelnen angeschlossenen Dienststellen
- Vorstandsmitglieder
- Ausschussvorsitzende
Informationen zur Qualifikation der Vertreter finden Sie im Richtlinienhandbuch der Region 9.
Abschnitt 2 – Gruppendefinition
Region 9 befürwortet die Definition einer Gruppe „Overeaters Anonymous“ in der Satzung von OA Inc., Unterabschnitt B, Artikel V, Abschnitt 1 – Definition, und zwar in der Fassung, die bei einer zukünftigen World Service Business Conference geändert werden kann.
Abschnitt 3 – Definition der Dienststelle
Region 9 befürwortet die Definitionen einer Serviceorganisation von Overeaters Anonymous in der Satzung von OA, Inc., Unterabschnitt B, Artikel VI und in der durch eine zukünftige World Service Business Conference möglicherweise geänderten Fassung.
Abschnitt 4 – Mitgliedschaft/Teilnahme
Region 9 befürwortet die Definitionen von Zugehörigkeit und Teilnahme in der Satzung von OA, Inc., Unterabschnitt B, und zwar in der Fassung, die bei einer zukünftigen World Service Business Conference geändert werden kann.
ARTIKEL IV – DELEGIERTE DER WORLD SERVICE BUSINESS CONFERENCE DER REGION 9
- Wenn Region 9 bei der World Service Business Conference des Vorjahres mit weniger als 40 Prozent ihrer Serviceorganisationen vertreten war, kann sie bis zu fünf zusätzliche Delegierte zur World Service Business Conference entsenden. (OA Inc, Satzung, Unterabschnitt B, Artikel VIII, Abschnitt 3, a, 6)
- Kandidaten aus Dienststellen, die sonst nicht vertreten wären, werden bevorzugt.
- Der/Die Delegierte der World Service Business Conference trägt/tragen die volle Verantwortung für die Teilnahme im Namen der Region 9. Er/Sie nimmt/nehmen an allen Aktivitäten der World Service Business Conference teil und legt der Versammlung im Anschluss an die World Service Business Conference einen Bericht vor.
ARTIKEL V – REGION 9 VORSTAND
Abschnitt 1 – Zusammensetzung
Der Vorstand der Region 9 besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Sekretär, einem Schatzmeister und einem Digital Officer. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Vorstandsmitglieder finden Sie im Richtlinienhandbuch der Region 9.
Für den Fall, dass der Vorstandsvorsitzende nicht an einer Vorstandssitzung oder Versammlung teilnehmen kann, ist die Nachfolge für den Vorsitz dieser Sitzung wie folgt: Stellvertretender Vorsitzender, Digital Officer, Schatzmeister, Sekretär.
Der zuständige Regionalbeauftragte und der Parlamentarier werden zu allen Vorstandssitzungen eingeladen. Sie haben eine Stimme, jedoch kein Stimmrecht.
Abschnitt 2 – Wahlen
- Die Wahlen für die Vorstandsmitglieder der Region 9 finden jährlich auf der Versammlung der Region 9 statt.
- Alle Kandidaten müssen an der Versammlung teilnehmen.
- Kandidaten für den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz müssen bei einer früheren Versammlung der Region 9 als Vertreter vertreten gewesen sein.
- Für die Wahl erfolgreicher Kandidaten ist eine Mehrheit der Stimmen erforderlich.
- Voraussetzung für die Wahl ist, dass jeder Kandidat mindestens ein Jahr lang abstinent war und über zwei Jahre über die Gruppenebene hinaus tätig war.
- Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre, wobei die gleiche Position maximal zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten umfassen kann.
- Nach acht aufeinanderfolgenden Jahren kann ein Mitglied nach einer zweijährigen Pause zur Wiederwahl antreten.
- Nominierungen für die Versammlung der Region 9 können aus dem Plenum eingereicht werden und die Kandidaten werden ihre Qualifikationen vorlegen.
- Offene Stellen werden bis zur nächsten Versammlung der Region 9 durch Ernennung besetzt.
- Nach ihrer Wahl haben die Amtsträger keine weiteren stimmberechtigten Ämter über die Gruppenebene hinaus inne, mit Ausnahme des Delegiertenpostens der World Service Business Conference.
- Personen, die als Delegierte für die World Service Business Conference ausgewählt werden, müssen die Satzung von OA Inc. einhalten, die ein Jahr Abstinenz und zwei Jahre Dienst über die Gruppenebene hinaus vorschreibt.
Abschnitt 3 – Abberufung von Beamten
- Jeder Amtsträger kann aus triftigem Grund durch eine Zweidrittelmehrheit bei der Versammlung der Region 9 oder bei einer zu diesem Zweck einberufenen Vorstandssitzung abberufen werden.
- Gründe für die Entfernung können beispielsweise die Nichterfüllung der in der Satzung und im Richtlinienhandbuch der Region 9 beschriebenen Pflichten sein.
- Einundzwanzig Tage vor der Sitzung wird der Vorsitzende den Beamten über den Antrag auf Abberufung informieren.
- Der Beamte hat 14 Tage Zeit, zu antworten und seinen Standpunkt zu erläutern.
- Die Abberufungsabstimmung soll unverzüglich umgesetzt werden.
- In einer Notsituation kann eine Zweidrittelmehrheit der Vorstandsmitglieder einen Beamten suspendieren, und es wird eine Notfallversammlung der Region 9 einberufen.
Abschnitt 4 – Entscheidungsprozess
- Zur Umsetzung von Entscheidungen, die für die gesamte Region 9 als notwendig erachtet werden, ist die Zustimmung von mindestens fünfzig Prozent des Vorstands der Region 9 erforderlich.
- Jede Entscheidung, die im Widerspruch zur Satzung steht und vom Vorstand als notwendig erachtet wird, muss von allen Mitgliedern des Vorstands genehmigt werden.
- Eine Benachrichtigung über eine solche Entscheidung wird innerhalb von 45 Tagen an alle registrierten Gruppen, Intergruppen und nationalen/Sprachdienstausschüsse in Region 9 gesendet.
ARTIKEL VI – VERBINDUNG ZUM TREUHÄNDER DER REGION 9
Abschnitt 1 – Nominierung und Auswahl
- Die Treuhänder werden auf der World Service Business Conference gewählt.
- Nominierte sollten ihre Bewerbungen gemäß der Satzung der World Service Business Conference, Unterabschnitt B, ARTIKEL VII – VORSTAND, Abschnitt 9 – Nominierung der Treuhänder, zur Bestätigung bei der Jahresversammlung der Region 5 einreichen.
Abschnitt 2 – Bestätigungsverfahren
- Die Versammlung kann bis zu drei (3) Treuhänderkandidaten bestätigen.
- Nominierte müssen ihre Antragsformulare für die Position des World Service Trustee mindestens 9 Tage vor der Versammlung beim Vorsitzenden der Region 50 einreichen.
- Jeder Kandidat muss an der Versammlung der Region 9 teilnehmen (persönlich oder virtuell).
- Bei der Versammlung wird jeder Kandidat:
- Halten Sie fünf Minuten lang eine Rede vor der Versammlung.
- Beantworten Sie zehn Minuten lang Fragen aus dem Publikum.
- Bei der Versammlung der Region 9 wird eine Abstimmung durchgeführt.
- Die drei Nominierten mit den meisten Stimmen werden:
- Lassen Sie ihre Bewerbungen bestätigen.
- Ihre Bewerbungen müssen innerhalb von 14 Tagen beim World Service Office eingereicht werden.
- Finanzierung der Nominierten:
- Die Versammlung der Region 9 kann die Finanzierung bestätigter Nominierungen als Delegierte der Region 9 für die World Service Business Conference in Erwägung ziehen.
- Nominierte, die nicht in anderer Funktion an der World Service Business Conference teilnehmen, können eine Erstattung ihrer Ausgaben erhalten.
Abschnitt 3 – Auswahl der Kandidaten für den Treuhänder bei Vakanz während der Amtszeit
Wenn Nominierungen für Treuhänder anstehen und die Bewerbungsfrist vor der nächsten Versammlung der Region 9 liegt, gelten die folgenden Schritte:
- Der Vorstand der Region 9 wird Bewerbungen von Dienststellen der Region 9 einholen.
- Der Vorstand der Region 9 berücksichtigt nur Bewerber, die alle Anforderungen für den Treuhänderposten erfüllen, wie in der Satzung von Overeaters Anonymous, Inc., Unterabschnitt B, Artikel IX, festgelegt.
- Eine Mehrheitsentscheidung des Vorstands der Region 9 stellt die Zustimmung des/der Antragsteller(s) dar.
- Der Vorstand der Region 9 benachrichtigt die Servicegremien der Region 9, das Kuratorium und das World Service Office über das Ergebnis der Abstimmung.
ARTIKEL VII – SITZUNGEN
Abschnitt 1 – Sitzungen
- Region 9 trifft sich mindestens einmal jährlich zu einem vom Vorstand der Region 9 festgelegten Zeitpunkt und Ort.
- Zur Wahl der Vorstandsmitglieder findet eine jährliche Mitgliederversammlung statt.
- Eine außerordentliche Sitzung kann von der Mehrheit des Vorstands oder von 25 Prozent der Vertreter der vorherigen Versammlungen einberufen werden.
Abschnitt 2 – Virtuelle oder hybride Versammlung
- Mitglieder der Region 9 können an einer Sitzung auf elektronischem Wege teilnehmen, solange alle an einer solchen Sitzung teilnehmenden Mitglieder einander hören und die Möglichkeit haben, an Abstimmungen teilzunehmen.
- Materialien, die während des Treffens präsentiert werden, werden den Teilnehmern virtuell zur Verfügung gestellt.
- Die Teilnahme von Mitgliedern der Region 9 an einer Sitzung in der in diesem Abschnitt vorgesehenen Weise gilt als persönliche Anwesenheit bei dieser Sitzung.
Abschnitt 3 – Methode der Benachrichtigung
Die Benachrichtigung über reguläre oder besondere Geschäftsversammlungen der Region 9 erfolgt durch elektronische Benachrichtigung aller registrierten Servicegremien und Vertreter der Region 9, der Ausschussvorsitzenden, der Vorstandsmitglieder und des Treuhänders.
Abschnitt 4 – Beschlussfähigkeit
Bei einer Versammlung der Region 9 sind Vertreter aus mindestens fünf Ländern beschlussfähig.
Weitere Informationen finden Sie in Artikel 1 des OA Region 9 Policy Manual.
ARTIKEL VIII – ÄNDERUNGEN DER SATZUNG
Abschnitt 1 – Änderungen
- Diese Satzung kann mit einer Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder auf der jährlichen Versammlung der Region 9 geändert werden.
- Änderungsvorschläge müssen dem Satzungsausschuss der Region 9 mindestens neunzig (90) Tage vor der Versammlung der Region 9 vorgelegt werden.
- Der Satzungsausschuss muss diese Änderungsvorschläge dem Vorsitzenden der Region 9 mindestens fünfundsiebzig (75) Tage vor der Versammlung der Region 9 schriftlich vorlegen.
- Änderungen können eingereicht werden von: dem Vorstand der Region 9, einem Servicegremium der Region 9 oder einem Ausschuss der Region 9.
Abschnitt 2 – Änderungen der Satzung von OA, Inc.
Nach Erhalt der Benachrichtigung des World Service Office über Änderungen der Satzung von OA, Inc., die auf der World Service Business Conference angenommen wurden, wird der Vorstand der Region 9 die Satzung der Region 9 überprüfen, um sicherzustellen, dass keine Konflikte bestehen.
- Einstimmige Vorstandsvereinbarung: Beschließt der Vorstand einstimmig, dass eine Änderung notwendig ist, kann er die entsprechenden Anpassungen direkt vornehmen. Die Mitteilung über diese Anpassungen muss allen Servicestellen der Region 9 innerhalb von 30 Tagen nach der Anpassung zugesandt werden.
- Keine einstimmige Zustimmung des Vorstands: Wenn keine einstimmige Zustimmung des Vorstands vorliegt, wird die vorgeschlagene Aktualisierung der Versammlung der Region 9 zur Prüfung und Abstimmung vorgelegt.
Abschnitt 3 – Notfälle
Alle dringenden Satzungsänderungen werden vom Vorsitzenden für ungültig erklärt.
Abschnitt 4 – Änderungen der Zwölf Schritte, Zwölf Traditionen und Zwölf Konzepte des Dienstes
Änderungen an den Zwölf Schritten, Zwölf Traditionen und Zwölf Dienstkonzepten von OA dürfen nur in Übereinstimmung mit der Satzung von OA, Inc., Unterabschnitt B, Artikel XIV, Abschnitt I, vorgenommen werden.
ARTIKEL IX – RECHTLICHE HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
Abschnitt 1 – Auflösung der Region 9
- Bei der Auflösung von Region 9 hat kein Einzelner Anspruch auf eine Beteiligung an der Vermögensverteilung.
- Bei Auflösung von Region 9, ob freiwillig oder unfreiwillig, und nachdem alle Schulden beglichen wurden, werden alle verbleibenden Vermögenswerte des Vorstands für die Zwecke von Overeaters Anonymous verwendet, wie vom aktuellen Vorstand von Region 9 festgelegt und vom CIO von Region 9 verwaltet.
- Wenn zum Zeitpunkt der Auflösung kein Vorstand der Region 9 mehr vorhanden ist, werden alle verbleibenden Gelder vom CIO der Region 9 an das World Service Office von Overeaters Anonymous weitergeleitet.
Abschnitt 2 – Entschädigung
- Kein Mitglied der Region 9, kein Mitglied einer Gruppe oder eines Service-Gremiums der Region 9 und keine andere Person mit Verbindung zur Region 9 erhält Einkünfte oder finanziellen Gewinn aus der Tätigkeit der Versammlung.
- Dies schließt die Zahlung einer angemessenen Vergütung für Dienstleistungen, die für oder im Namen von Region 9 im Rahmen der Verfolgung ihrer Ziele erbracht werden, nicht aus.