Vorgeschlagenes Protokoll der Versammlung 2024 – Tag 2
Die Versammlung findet am 18. Mai von 2 bis 7 Uhr britischer Zeit statt.
PROTOKOLL DER REGION 9-VERSAMMLUNG 2024 – TAG 2
Das Treffen begann mit der Lesung der 12 Schritte, 12 Traditionen und 12 Konzepte des OA-Dienstes. Anschließend wurde der Zweck von Region 9 vorgelesen.
BUDGET
Die Haushaltsdiskussion wurde fortgesetzt.
Haushaltsänderungsantrag: Digitaler Haushalt
Füllen Sie die Lücke aus, geben Sie das erhaltene digitale Budget ein und ändern Sie es mit 10000 £ oder 15000 £.
Option 1 – 10000 £. 4 Ja-Stimmen. Option 1 gescheitert.
Option 2 – 15000 £. 26 Ja-Stimmen. Option 2 angenommen.
Haushaltsänderung: Beiträge des Weltdienstbüros
Füllen Sie die Lücke aus, geben Sie die eingegangenen Beiträge des World Service Office ein und ändern Sie sie, wobei nur eine Option in Höhe von 5000 £ angeboten wird.
Option 1 – 5000 £. 18 Ja-Stimmen. Option 1 Angenommen.
GESCHÄFTSORDNUNG
Ein Geschäftsordnungsantrag wurde eingereicht, da Bedenken hinsichtlich unterschiedlicher Verfahren und damit verbundener mangelnder Kontinuität im Prozess aufkamen. Der Vorsitzende übergab das Wort an den Parlamentarier, der Klarheit über die richtige Methode zum Ausfüllen der Lücken schaffte und so für Konsistenz sorgte.
HAUSHALT (FORTSETZUNG)
Beantragung der Annahme des Haushaltsplans 2024–2025 in der geänderten Fassung. Angenommen ohne Widerspruch.
Beantragung der Annahme des Haushaltsplans 2025–26 in der vom Vorstand vorgelegten Form. Angenommen ohne Widerspruch.
Antrag auf Annahme der fristgerecht eingereichten Anträge 1 und 3
Der Vorsitzende fragte, ob es Einwände gegen die Annahme von Antrag 1 und Antrag 3 gebe, als seien sie fristgerecht eingereicht worden. Angenommen ohne Widerspruch.
ANTRAG 1
ANTRAG 1 – ANHANG 1
Der Antrag wurde vorgelegt und unterstützt. Es gab keine Debatte, es wurden Fragen gestellt und beantwortet.
EINREICHUNG DES ANTRAGS 1 – ANHANG 1
Antrag 1, Anlage 1 wurde vorgelegt, um Antrag 1, Änderungsantrag 2 zu diskutieren
ANTRAG 1 – ANHANG 2
Vor der Vorlage von Antrag 1 – Anhang 2 wurde ein Änderungsantrag vorgelegt.
ANTRAG 1 – ANHANG 2, ÄNDERUNG 1
Der Änderungsantrag wurde gestellt und befürwortet; es gab keine Debatte. Es gab keine Fragen. Antrag 1 – Anlage 2, Änderungsantrag 1 Angenommen ohne Widerspruch.
Antrag 1, Anlage 2, Änderungsantrag 1 wurde wie folgt angenommen:
Für die jährliche Regionalversammlung wird eine Anmeldegebühr erhoben.
ANTRAG 1, ANHANG 2 (IN DER GEÄNDERTEN FASSUNG)
Antrag 1, Anlage 2 (in der geänderten Fassung) wurde vorgelegt, es gab keine Debatte, Fragen wurden gestellt und beantwortet. Antrag 1 – Anlage 2 Angenommen ohne Widerspruch.
ANTRAG 1, ANHANG 1 – VOM TISCH ENTFERNEN
Antrag auf Entfernung von Antrag 1, Anhang 1 aus der Tabelle. Angenommen ohne Widerspruch.
ANTRAG 1, ANHANG 1
Antrag 1, Anlage 1 wurde vom Tisch genommen, der Antrag wurde wieder aufgenommen, er war bereits vorgelegt worden, es gab keine Debatte, der Vorsitzende forderte weitere Fragen an, die beantwortet wurden. 29 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen. Der Antrag benötigte eine einfache Mehrheit zur Annahme. Antrag angenommen.
ANTRAG 1 (IN DER GEÄNDERTEN FASSUNG – EINSCHLIESSLICH ANHANG 1 UND 2)
Antrag 1 wurde vorgelegt, es gab keine Debatte, es wurden Fragen gestellt und beantwortet, der Antrag wurde an dieser Stelle aufgrund einer Geschäftsordnungsfrage abgebrochen.
GESCHÄFTSORDNUNG
Es wurde ein Geschäftsordnungsantrag bezüglich einer vermuteten Diskrepanz zwischen den angekündigten Quorums- und Abstimmungszahlen für Antrag 1, Anlage 1, gestellt. Der Vorsitzende äußerte seine Unsicherheit und beantragte eine vollständige Neuauszählung der Quorumszahl. Diese bestätigte, dass 36 stimmberechtigte Mitglieder anwesend waren. Somit wurde bestätigt, dass die vorherige Zählung die Quorumsanforderung erfüllte und die ursprünglich angekündigte Abstimmung gültig blieb.
ANTRAG 1 (IN DER GEÄNDERTEN FASSUNG – EINSCHLIESSLICH ANHANG 1 UND 2) (FORTSETZUNG)
Die Diskussion zu Antrag 1 wurde fortgesetzt. Dieser war bereits vorgelegt worden, es gab keine Debatte, und der Vorsitzende forderte daher weitere Fragen an. Antrag 1 in der geänderten Fassung Angenommen ohne Widerspruch.
Antrag 1 wurde wie folgt angenommen:
OA Region 9 Richtlinienhandbuch
1 – Versammlung der Region 9
- Stimmberechtigte Mitglieder der Regionalversammlung
- Vertreter aller registrierten Serviceorganisationen, die beim World Service Office als der Region 9 zugehörig registriert sind.
- Vorstandsmitglieder der Region 9. (Vorsitzender, ohne Stimmrecht, außer bei Stimmengleichheit und bei Wahlen).
- Ausschussvorsitzende.
- Vertretern der Region 9 aus einem virtuellen Servicegremium außerhalb der Region 9 kann in der Versammlung Rede- und Stimmrecht eingeräumt werden.
- Die Versammlung erteilt ihnen durch Erststimme das Recht auf Mitsprache in der Versammlung. Hierzu ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
- Die Versammlung wird dann darüber abstimmen, ob ihnen eine Stimme in der Versammlung zusteht. Erfordert eine Zweidrittelmehrheit
- Vertretern der Region 9 aus registrierten, nicht verbundenen Gruppen der Region 9 kann von der Versammlung eine Stimme und Stimmberechtigung zuerkannt werden. Der vorgeschlagene Vertreter einer nicht verbundenen Versammlung sollte eine schriftliche Erklärung zu Folgendem einreichen:
- Warum sind sie keiner Vereinigung angeschlossen?
- Wenn Sie planen, sich in Zukunft anzuschließen.
- Sofern sie die repräsentativen Voraussetzungen erfüllen.
- Die Versammlung erteilt ihnen durch Erststimme das Recht auf Mitsprache in der Versammlung. Hierzu ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
- Anschließend wird in der Versammlung darüber abgestimmt, ob ihnen eine Stimmberechtigung in der Versammlung zusteht. Hierzu ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
- Nicht stimmberechtigte Mitglieder der Regionalversammlung. Die folgenden Personen haben in der Versammlung zwar Rederecht, aber kein Stimmrecht und können sich nicht an der Debatte über Anträge beteiligen:
- Treuhänderverbindung der Region 9
- Dienstkoordinatoren
- Besucher
- Programm für Vollversammlungen und Kongresse
- Region 9 wird zwei Versammlungen pro Jahr abhalten.
- Die erste Versammlung, die zu einem geeigneten Zeitpunkt im September, Oktober oder November stattfindet, wird als Jahresversammlung bezeichnet, hat eine vom Vorstand festgelegte Dauer und kann in einem hybriden oder virtuellen Format abgehalten werden.
- Die zweite Versammlung, die sogenannte Frühjahrsversammlung, wird virtuell abgehalten und ist eine maximal eintägige Veranstaltung, die im Februar, April oder Mai stattfindet.
- Wenn das gastgebende Dienstgremium dazu in der Lage ist, kann in Verbindung mit der Jahresversammlung auch eine Tagung abgehalten werden.
- Region 9 wird zwei Versammlungen pro Jahr abhalten.
- Benachrichtigung zur Versammlung
- Sechs Monate vor der Versammlung wird eine E-Mail-Benachrichtigung zur Jahresversammlung an Mitgliedsgruppen, nicht verbundene Gruppen und Serviceorganisationen in Region 9 gesendet.
- Vier Monate vor der Versammlung wird eine E-Mail-Benachrichtigung über die zweite Versammlung an die Mitgliedsgruppen, nicht angeschlossenen Gruppen und Serviceorganisationen in Region 9 gesendet.
- Die Benachrichtigung enthält eine Einladung des ausrichtenden Servicegremiums (für die Jahresversammlung), ein Anmeldeformular, ein Formular für Anträge auf Neugeschäfte und Satzungsänderungen, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung (gegebenenfalls) und ein Schreiben des Vorstands der Region 9.
- Montageordner
- Die Versammlungsmappe wird mindestens 45 Tage vor der Versammlung per E-Mail verschickt.
- Der Ordner wird auch auf der Website der Region 9 veröffentlicht.
- Vertreter werden gebeten, eigene Kopien der Dokumente mitzubringen.
- Der Ordner enthält (sofern zutreffend) folgendes, ist jedoch nicht hierauf beschränkt:
- Wichtige Informationen.
- Pflichten und Verantwortlichkeiten der Regionalvertreter.
- Pflichten und Verantwortlichkeiten der Vorstandsmitglieder
- Tagesordnung der Versammlung.
- Berichte von jedem Vorstandsmitglied, Ausschuss und Servicekoordinator.
- Das Jahresbudget.
- Anträge, die in der Versammlung geprüft werden sollen.
- Eingereichte Bewerbungen für die Wahlen zum Vorstand und Treuhänderkandidaten der Region 9 sowie leere Bewerbungsformulare.
- Die Satzung, das Richtlinienhandbuch und die Sitzungsrichtlinien.
- Protokoll der letzten Versammlung.
- Angebote von Dienstleistungsorganisationen zur Ausrichtung zukünftiger Versammlungen.
- Workshop-Informationen
- Versammlungsregeln
- Die Versammlung wird gemäß der neuesten Ausgabe von Robert’s Rules of Order in überarbeiteter Fassung durchgeführt.
- Der Vorsitzende stellt sicher, dass dem Parlamentarier die Geschäftsordnung nach Robert’s Rules of Order zur Verfügung steht.
- Zu Beginn jeder Versammlung wird eine Reihe von Geschäftsordnungen verabschiedet.
- Pflichten der Vertreter
- Servicegremien werden ermutigt, Vertreter für eine Amtszeit von mindestens zwei Jahren zu ernennen.
- Jeder Vertreter wird:
- Registrieren Sie sich für die Versammlung und Tagung.
- Beantragen Sie finanzielle Unterstützung (falls erforderlich) mindestens drei Monate vor der Versammlung.
- Buchen Sie eine Unterkunft, vorzugsweise am Veranstaltungsort der Versammlung/Tagung.
- Reisearrangements organisieren und buchen.
- Lesen und besprechen Sie Materialien, einschließlich Anträge, mit dem vertretenen Servicegremium.
- Erwägen Sie die Teilnahme an einem der Ausschüsse der Region 9 bei der Versammlung und an der laufenden Ausschussarbeit während des ganzen Jahres.
- Nehmen Sie an allen Geschäftssitzungen der Versammlung teil, um abzustimmen und an Debatten teilzunehmen.
- Erwägen Sie, sich für Führungspositionen oder den Vorsitz in einem Ausschuss zu bewerben.
- Berichten Sie Ihrem Servicegremium über Versammlungsangelegenheiten, Workshops, Ideen und Ziele. Das Format des Berichts liegt im Ermessen ihres Vertreters und ihres Servicegremiums.
- Fordern Sie Ihr Servicegremium auf, den nächsten Vertreter ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit zu wählen, und fordern Sie den Nachfolger auf, während des Übergangsjahres zu beobachten und zu helfen.
- Qualifikationen für Vertreter
- Jeder Vertreter wird von seinem Dienstverband oder seiner unabhängigen Gruppe gewählt.
- Jeder Vertreter muss mindestens sechs Monate lang abstinent gewesen sein und ein Jahr lang über die Gruppenebene hinaus tätig gewesen sein.
- Anzahl der Vertreter
- Jedes Dienstgremium hat Anspruch auf einen Vertreter.
- Vertritt das Dienstgremium mehr als zehn Gruppen, so hat es Anspruch auf zwei Vertreter.
- Vertritt das Dienstgremium mehr als fünfzig Gruppen, so hat es Anspruch auf drei Vertreter.
- Ausschüsse der Versammlung
- Die Versammlung bestimmt, welche Ausschüsse die Region 9 betreuen.
- Vertreter und Nichtvertreter können in den Ausschüssen tätig sein.
- Die Amtszeit der Ausschussvorsitzenden beträgt zwei Jahre.
- Ausschussvorsitzende können für eine zweite Amtszeit von zwei Jahren wiedergewählt werden.
- Eine Liste der aktuellen Ausschüsse finden Sie auf der Website der Region 9.
- Registrierung und Orientierung für die Versammlung
- Für Amtsträger, Ausschussvorsitzende, Vertreter, Besucher und Freiwillige werden Anmeldeformulare bereitgestellt.
- Bei oder vor der Versammlung wird eine Orientierungssitzung für Vertreter abgehalten, die nützliche Informationen für neue und wiederkehrende Mitglieder sowie einen Überblick über die Versammlung enthält.
- Wahl des Hosting-Service-Gremiums
- Soweit möglich, wird ein gastgebendes Dienstgremium für die Jahresversammlung zwei Jahre vor der Versammlung gewählt, die es ausrichten wird.
- Sofern noch kein gastgebendes Dienstgremium gewählt wurde, wird vom Vorstand bei der Versammlung ein Ad-hoc-Komitee zur Suche nach einem Veranstaltungsort für die nächste Versammlung ernannt.
- Anmeldegebühr
- Für die jährliche Regionalversammlung wird eine Anmeldegebühr erhoben.
- Die Anmeldegebühr von bis zu 100 Britischen Pfund (Gegenwert in anderen Währungen) ist bei der Anmeldung zu entrichten.
- Besucher sind von der Zahlung der Anmeldegebühr befreit.
- Inhalt der Versammlung – Die Tagesordnung der Versammlung kann Folgendes umfassen:
- Frage zu den Berichten.
- Wahl der Amtsträger.
- Wahl des/der WSBC-Delegierten.
- Prüfung der Anträge.
- Ein Workshop zur Behandlung von Problemen, die bei der Übersetzung von Literatur auftreten, zur Beantwortung von Fragen, zum Verstehen und Ausfüllen der verschiedenen Lizenzvereinbarungsformulare und zum Verständnis von Urheberrechtsfragen.
- Haushaltsplan-Workshop.
- Abhalten von Ausschusssitzungen
- Wählen Sie die Ausschussvorsitzenden
- Alle anderen Angelegenheiten, die der Vorstand für angemessen hält.
ANTRAG 2
Antrag 2 wurde vorgelegt, es gab keine Debatte, Fragen wurden gestellt und beantwortet. Antrag 2 Angenommen ohne Widerspruch.
Antrag 2 wurde wie folgt angenommen:
Satzung der OA Region 9,
ARTIKEL IV – ZUSAMMENSETZUNG DER REGION 9
Gemäß der Satzung von Overeaters Anonymous, Inc. besteht Unterabschnitt B, Region 9 aus Ländern und Gebieten in Afrika, Europa, dem Nahen Osten und Westasien, einschließlich ganz Russland. Stimmberechtigte Mitglieder
Hinweis: Artikel V der Satzung der OA Region 9 – Besprechungszeiten und Benachrichtigungen wurde vollständig entfernt.
Hinweis: Artikel IX – Ausschüsse der Satzung der OA Region 9 wurde vollständig entfernt.
Hinweis: Artikel X, Artikel 9 der Satzung der OA Region 3 wurde vollständig entfernt.
ANTRAG 3
ANTRAG 3 – REDAKTIONELLE ÄNDERUNG
Vor der Einführung des Antrags 3 wies der Parlamentarier das Gremium auf eine redaktionelle Änderung im ersten Satz des ersten Absatzes des Antrags hin.
Antrag 3 Absatz 1 Satz 1 lautet dann wie folgt
Der Hauptzweck der Region 9 ist derselbe wie bei allen OA-Diensten: die OA-Botschaft zu den Menschen zu bringen, die immer noch unter Esssucht leiden, wo immer sie leben und welche Sprache sie auch sprechen.
ANTRAG 3
Antrag 3 wurde vorgelegt, es gab keine Debatte, es wurden Fragen gestellt und beantwortet. Fragen wurden gestellt und beantwortet. Antrag 3 Angenommen ohne Widerspruch.
Antrag 3 wurde wie folgt angenommen:
OA Region 9 Richtlinienhandbuch
2 ZWECK DER REGION 9
Der Hauptzweck von Region 9 ist derselbe wie der aller OA-Dienste – die OA-Botschaft zu den immer noch leidenden Esssüchtigen zu bringen, wo auch immer sie leben und welche Sprache sie auch sprechen. Bei der Erfüllung unseres Zwecks sollten wir stets danach streben, weltweite OA-Einheit und gemeinsame Richtlinien für alle Länder zu erreichen. Mit Liebe und Toleranz als unseren Grundsätzen können wir gemeinsam erreichen, was wir allein nie erreichen könnten. (1983a)
OA Region 9 Richtlinienhandbuch
5 ÜBERSETZUNGEN
- Der Trustee Liaison, die entsprechenden Ausschüsse und Servicemitarbeiter unterstützen die Servicestellen in Region 9 bei den für die Übersetzung von OA-Literatur erforderlichen Prozessen.
- Jede Servicestelle, die eine andere Sprache als Englisch spricht, wird ermutigt, sich das Ziel zu setzen, möglichst viel OA-Literatur zu übersetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Doppelarbeit vermieden werden muss und mit anderen Servicestellen zusammengearbeitet werden sollte, die dieselbe Sprache sprechen.
- Region 9 verwendet die zuletzt aktualisierten „OA-Richtlinien – Übersetzungsrichtlinien für OA-Literatur“, die für die weltweite OA-Gemeinschaft gelten und auf der Website oa.org verfügbar sind.
Hinweis: Die Punkte 9 bis 1.2 des OA Region 1.16 Policy Manual wurden vollständig entfernt.
Hinweis: Punkt 9 des OA Region 3-Richtlinienhandbuchs wurde vollständig entfernt.
Hinweis: Punkt 9 des OA Region 4-Richtlinienhandbuchs wurde vollständig entfernt.
ANTRAG 4
Antrag 4 wurde vorgelegt, es gab keine Debatte, Fragen wurden gestellt und beantwortet. Antrag 4 Angenommen ohne Widerspruch.
Antrag 4 wurde wie folgt angenommen:
OA Region 9 Richtlinienhandbuch
2. Aufgaben des Vorstands
Artikel 1 – Allgemeine Pflichten der Vorstandsmitglieder
- Arbeiten Sie im Vorstand der Region 9 mit.
- Nehmen Sie an Vorstandssitzungen teil.
- Überprüfen und koordinieren Sie regelmäßig die Aktualisierung verschiedener Dokumente, einschließlich, aber nicht beschränkt auf „Vital Link“, „Bid to Host Assembly and Convention“ und „Region 9 Best Practices“.
- Stellen Sie die Einhaltung der Zwölf Schritte, Zwölf Traditionen und Zwölf Konzepte des OA-Dienstes in Region 9 sicher.
- Führen Sie die in der Satzung und im Richtlinienhandbuch aufgeführten Aufgaben aus.
- Reagieren Sie zeitnah auf sämtliche Korrespondenz und Anfragen. Zu Beginn jeder Amtszeit legt der Vorstand fest, was „zeitnah“ bedeutet.
- Führen Sie ein Verzeichnis Ihrer Vermögenswerte und Passwörter. Der Sekretär ist für die Pflege dieser Liste auf Google Drive verantwortlich.
- Fördern Sie, wann und wo immer möglich, Service-, Traditions- und Konzept-Workshops in der Region 9 und nehmen Sie, sofern das Budget dies zulässt, an anderen Veranstaltungen in der Region teil oder gehen Sie zu Lasten des Landes, das die OA-Veranstaltung ausrichtet.
- Nehmen Sie Kontakt zu Ländern und Dienststellen auf, die nicht bei der Versammlung anwesend waren oder mit Region 9 in Kontakt stehen.
Artikel 2 – Pflichten einzelner Vorstandsmitglieder
- Chair
- Vorsitz bei
- Vorstandssitzungen
- Versammlung der Region 9
- Bereitet die Tagesordnung für alle Vorstandssitzungen und Versammlungen vor, gegebenenfalls mit Hilfe anderer Amtsträger.
- Nimmt im Namen der Region an der World Service Business Conference teil
- Ist Mitglied des Region Chairs Committee der World Service Business Conference und nimmt an den Ausschusssitzungen teil.
- Arbeitet mit dem Trustee Liaison an Themen, die die Region direkt betreffen.
- Fungiert im Auftrag des Vorstands als Vorgesetzter für alle Sondermitarbeiter (bezahlte Mitarbeiter). Der Vorsitzende kann ein anderes Vorstandsmitglied für diese Rolle ernennen.
- Ernennung des Parlamentariers der Region 9.
- Vorsitz bei
- Stellvertretender Vorsitzender
- Übernimmt sämtliche Aufgaben des Vorsitzenden in dessen Abwesenheit oder auf Anfrage des Vorsitzenden.
- Unterstützt andere Beamte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
- Andere Pflichten als zugewiesen.
- Sekretärin
- Protokolliert alle Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen.
- Für die Erstellung des Protokolls ist der jeweilige Sekretär der Versammlung verantwortlich.
- Der Sekretär ist dafür verantwortlich, Kopien aller Informationen zu beschaffen, die in das Protokoll aufgenommen werden sollen.
- Das Protokoll enthält:
- Datum/Uhrzeit und Ort der Versammlung der Region 9
- Namen der anwesenden Offiziere
- Aufzeichnung der ergriffenen Maßnahmen im Protokoll der vorherigen Sitzung
- Der genaue Wortlaut jedes Antrags zum Zeitpunkt der Abstimmung und ob er angenommen oder abgelehnt wurde
- Der Antragsteller und Unterstützer jedes Antrags
- Die Zählung der Ja- und Nein-Stimmen.
- Alle Mitteilungen und Ankündigungen auf der Sitzung
- Bemerkungen zur Geschäftsordnung und Einsprüche
- Ausschussberichte und alle anderen Berichte, die während oder über die Versammlung erfolgen
- Überarbeitete Kopien der Satzung und des Richtlinienhandbuchs.
- Der Sekretär legt dem Protokollprüfungsausschuss innerhalb von 60 Tagen nach der Versammlung einen Entwurf des Versammlungsprotokolls vor.
- Die Mitglieder des Ausschusses übermitteln dem Sekretär Ergänzungen oder Korrekturen innerhalb von 28 Tagen nach Erhalt des Protokolls.
- Bei Unstimmigkeiten überprüft der Sekretär die Aufzeichnung und berät den Ausschuss.
- Nachdem das Komitee über den Inhalt der Aufzeichnung informiert wurde, stimmt das Komitee über die Aufnahme oder Entfernung aller gefundenen Abweichungen in irgendeinem Element des Protokolls ab. Dazu bedarf es einer Zweidrittelmehrheit.
- Wird eine Kopie des endgültigen, nicht genehmigten Protokolls zur Veröffentlichung auf der Website einreichen.
- Senden Sie die Bewerbungsformulare der Treuhänderkandidaten innerhalb einer Woche nach der Bestätigung der Kandidaten an das World Service Office.
- Senden Sie eine Benachrichtigung über die Versammlung an alle Servicegremien und nicht angeschlossenen Versammlungen in Region 9.
- Antrag auf Zusendung von Änderungen gemäß Artikel XII – Abschnitt 1
- Erhalten Sie die Tagesordnung vom Vorsitzenden und sorgen Sie dafür, dass die Tagesordnung per E-Mail an alle Service-Gremien und nicht angeschlossenen Meetings gesendet wird.
- Verantwortlich für die Vorbereitung der Registrierungs- und geschäftsbezogenen Materialien für die Versammlung, einschließlich der Einladung zur Versammlung, der Versammlungsmappe und der Protokolle der Versammlungen der Region 9. Die Mappe enthält alle Berichte, Anträge und andere Informationen zu den Geschäften der Versammlung. Die Mappe kann ein Angebot für zukünftige Versammlungs-/Veranstalter enthalten.
- Sie sind für die Aktualisierung der Anwesenheitsliste für und bei der Versammlung verantwortlich.
- Überprüfen Sie die Aktualisierungen, die sich aus den Anträgen bei der Versammlung ergeben, und aktualisieren Sie dann bei Bedarf die Satzung und das Richtlinienhandbuch. Wenn die Satzung aktualisiert wird, ist er dafür verantwortlich, die aktualisierte Satzung an das World Service Office zu senden.
- Stellen Sie sicher, dass große Mengen personenbezogener Daten, z. B. aus der Konvention der Region, ordnungsgemäß gespeichert und (in den erforderlichen Zeiträumen) gelöscht werden.
- Führt eine aktuelle Liste aller Service-Stellenkontakte und Gruppenvertreter.
- Stellt Daten für den Assembly-Ordner bereit und zeigt
- Anzahl der Serviceeinrichtungen in Region 9.
- Anzahl der Meetings für jedes Land in Region 9.
- Sprachen und Währungen jedes Landes in Region 9.
- Andere Pflichten als zugewiesen.
- Schatzmeister
- Koordiniert mit dem CIO, Vorstandsmitgliedern, dem Bankier, Ausschüssen und bezahlten Mitarbeitern Finanz- und Budgetfragen innerhalb der Region.
- Stellt dem Vorstand vierteljährlich Finanzupdates zur Verfügung.
- Bereitet ein Jahresbudget zur Genehmigung durch die Versammlung vor.
- Führt Finanzunterlagen.
- Bietet einen jährlichen Bericht über alle eingegangenen Beiträge, Einnahmen und Ausgaben.
- Andere Pflichten als zugewiesen.
- Digitaler Beauftragter
- Entwickelt und implementiert eine digitale Strategie für Region 9.
- Identifiziert Möglichkeiten für digitale Innovation und Wachstum, um die Wirkung der Region 9 zu maximieren.
- Überwacht die Wartung der Website der Region 9.
- Verwaltet das Google Drive der OA-Region 9.
- Übernehmen Sie die Verantwortung für die Aufbewahrung und Weitergabe von Passwörtern.
- Pflegt und aktualisiert die Mailinglisten der Region 9.
- Erstellt effektive E-Mail-Kampagnen zur Werbung für Veranstaltungen, 7. Traditionen und andere Initiativen.
- Sendet Mitteilungen an die Mailingliste der Region 9, einschließlich
- Ankündigungen bzgl
- Region 9
- Die World Service Business Conference
- Das Weltdienstbüro
- Weitere wichtige Informationen von Vorstandsmitgliedern, dem Trustee Liaison und den Service-Gremien
- Erinnerungen an wichtige Termine
- Ankündigungen bzgl
- Bietet regelmäßige Berichte, um den Erfolg digitaler Bemühungen zu messen und Empfehlungen abzugeben.
- Bietet dem Vorstand, den Ausschüssen und den ehrenamtlichen Helfern der Region 9 Schulungen und Unterstützung zu digitalen Tools und Best Practices.
- Andere Pflichten als zugewiesen.
- Diese Aufgaben können für einen reibungslosen Ablauf nach Bedarf angepasst werden; etwaige Änderungen werden bei der nächsten Versammlung mitgeteilt.
OA Region 9 Richtlinienhandbuch
3. Bankier der Region 9
Abschnitt 1 – Qualifikation
- Um für die Position eines Bankiers infrage zu kommen, müssen Kandidaten, soweit möglich, seit mindestens einem Jahr abstinent sein.
- Die Kandidaten müssen zum Zeitpunkt der Wahl mindestens zwei Jahre über die Konzernebene hinaus tätig gewesen sein.
- Sollte es keinen Kandidaten mit diesen Qualifikationen geben, kann ein Kandidat ohne diese Qualifikationen gewählt werden.
- Kandidaten ohne die angegebenen Qualifikationen müssen gute Verdienste für die Gemeinschaft und eine treue Einhaltung der Zwölf Schritte, Zwölf Traditionen und Zwölf Konzepte von OA nachweisen.
- Wohnhaft in Großbritannien.
Abschnitt 2 – Wahl
- Die Person muss bei der Versammlung, bei der die Wahl stattfindet, nicht anwesend sein.
- Um zum Banker gewählt zu werden, muss ein Mitglied die Mehrheit der anwesenden Vertreter erhalten.
- Die Wahl dieses Amtes erfolgt für eine Amtszeit von zwei Jahren und wechselt mit der Position des Schatzmeisters ab.
- Der Banker sollte nicht länger als vier aufeinanderfolgende Jahre im Amt sein.
- Nominierungen können von stimmberechtigten Vertretern der Versammlung der Region 9 oder von Besuchern der Versammlung entgegengenommen werden.
- Für abwesende Nominierte ist eine Live-Kommunikation (z. B. über Zoom) vorzuziehen, die es den Delegierten der Versammlung ermöglicht, Fragen zu stellen.
- Wenn bei der erforderlichen Versammlung der Region 9 keine Bewerbungen eingehen oder zwischen den Versammlungen eine Stelle frei wird, kann die Position durch eine Person besetzt werden, die durch eine Mehrheitsentscheidung des Vorstands der Region 9 ernannt wird.
- Der gewählte Kandidat wird einer Bonitätsprüfung durch die Bank unterzogen. Besteht der Banker die Prüfung nicht, muss ein neuer Banker gefunden werden.
Abschnitt 3 – Pflichten
- Befasst sich mit Bank- und physischen Bankaktivitäten in Großbritannien.
- Befolgt alle weiteren Einzelheiten der Bankrolle, wie in den P & P dargelegt.
- Arbeitet mit dem Schatzmeister zusammen.
- Nimmt alle Beiträge entgegen und sendet E-Mail-Quittungen mit einer Kopie an den Schatzmeister.
- Veranlassen Sie die Zahlung nach Anweisung des Schatzmeisters.
- Sendet dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister monatlich eine Liste aller ein- und ausgehenden Finanztransaktionen der Bankkonten.
- Verwaltet und prüft Kontoauszüge und leitet sie an den Schatzmeister und den Vorsitzenden weiter.
- Ist Unterzeichner des Bankkontos der Region 9.
- Erstattet der Versammlung der Region 9 jährlich in schriftlicher Form Bericht.
- Die Aufgaben des Bankiers können von einem Schatzmeister übernommen werden, der in Großbritannien ansässig ist.
- Der Bankdienst wird vom Schatzmeister beaufsichtigt und arbeitet mit diesem zusammen.
ANTRAG 5
Antrag 5 wurde vorgelegt, es gab keine Debatte, Fragen wurden gestellt und beantwortet. Antrag 5 Angenommen ohne Widerspruch.
Antrag 5 wurde wie folgt angenommen:
Satzung der OA Region 9
ARTIKEL VII – VORSTAND DER REGION 9
Abschnitt 1 – Zusammensetzung
Der Vorstand der Region 9 besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Sekretär, einem Schatzmeister und einem Digital Officer. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Vorstandsmitglieder finden Sie im Richtlinienhandbuch der Region 9.
Hinweis: Satzung der OA Region 9. Artikel VII – Vorstand der Region 9, Abschnitt 2 – Pflichten, wurde vollständig entfernt.
Satzung der OA Region 9
ARTIKEL VII – REGION 9 BOARD (Abschnitt 3, 4 und neuer Abschnitt 4)
Abschnitt 2 – Wahlen
- Die Wahlen für die Vorstandsmitglieder der Region 9 finden jährlich auf der Versammlung der Region 9 statt.
- Alle Kandidaten müssen an der Versammlung teilnehmen.
- Kandidaten für den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz müssen bei einer früheren Versammlung der Region 9 als Vertreter vertreten gewesen sein.
- Für die Wahl erfolgreicher Kandidaten ist eine Mehrheit der Stimmen erforderlich.
- Voraussetzung für die Wahl ist, dass jeder Kandidat mindestens ein Jahr lang abstinent war und über zwei Jahre über die Gruppenebene hinaus tätig war.
- Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre, wobei die gleiche Position maximal zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten umfassen kann.
- Nach acht aufeinanderfolgenden Jahren kann ein Mitglied nach einer zweijährigen Pause zur Wiederwahl antreten.
- Nominierungen für die Versammlung der Region 9 können aus dem Plenum eingereicht werden und die Kandidaten werden ihre Qualifikationen vorlegen.
- Offene Stellen werden bis zur nächsten Versammlung der Region 9 durch Ernennung besetzt.
- Personen, die als Delegierte für die World Service Business Conference ausgewählt werden, müssen die Satzung von OA Inc. einhalten, die ein Jahr Abstinenz und zwei Jahre Dienst über die Gruppenebene hinaus vorschreibt.
Abschnitt 3 – Abberufung von Beamten
- Jeder Amtsträger kann aus triftigem Grund durch eine Zweidrittelmehrheit bei der Versammlung der Region 9 oder bei einer zu diesem Zweck einberufenen Vorstandssitzung abberufen werden.
- Gründe für die Entfernung können beispielsweise die Nichterfüllung der in der Satzung und im Richtlinienhandbuch der Region 9 beschriebenen Pflichten sein.
- Einundzwanzig Tage vor der Sitzung wird der Vorsitzende den Beamten über den Antrag auf Abberufung informieren.
- Der Beamte hat 14 Tage Zeit, zu antworten und seinen Standpunkt zu erläutern.
- Die Abberufungsabstimmung soll unverzüglich umgesetzt werden.
- In einer Notsituation kann eine Zweidrittelmehrheit der Vorstandsmitglieder einen Beamten suspendieren, und es wird eine Notfallversammlung der Region 9 einberufen.
Abschnitt 4 – Entscheidungsprozess
- Zur Umsetzung von Entscheidungen, die für die gesamte Region 9 als notwendig erachtet werden, ist die Zustimmung von mindestens fünfzig Prozent des Vorstands der Region 9 erforderlich.
- Jede Entscheidung, die im Widerspruch zur Satzung steht und vom Vorstand als notwendig erachtet wird, muss von allen Mitgliedern des Vorstands genehmigt werden.
- Eine Benachrichtigung über eine solche Entscheidung wird innerhalb von 45 Tagen an alle registrierten Gruppen, Intergruppen und nationalen/Sprachdienstausschüsse in Region 9 gesendet.
ANTRAG 6
Antrag 6 wurde vorgelegt, es gab keine Debatte, Fragen wurden gestellt und beantwortet. Antrag 6 Angenommen ohne Widerspruch.
Antrag 6 wurde wie folgt angenommen:
Satzung der OA Region 9
ARTIKEL XII – ÄNDERUNGEN DER SATZUNG
Abschnitt 1 (a)
- Anträge, die dem Vorsitzenden der Region 9 und/oder dem Satzungsausschuss der Region 9 neunzig (90) Tage oder mehr vor der Jahresversammlung vorgelegt werden, können nur vom Vorstand der Region 9, einem Servicegremium der Region 9 oder einem Ausschuss der Region 9 eingereicht werden.
ANTRAG 7
Antrag 7 wurde vorgelegt, es gab keine Debatte, Fragen wurden gestellt und beantwortet. Antrag 7 Angenommen ohne Widerspruch.
Antrag 7 wurde wie folgt angenommen:
OA Region 9 Richtlinienhandbuch
Abschnitt 10 Änderungen der Richtlinien und Verfahren der Region 9
- Die Richtlinien und Verfahren der Region 9 können von einer Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder bei der jährlichen Regionalversammlung geändert werden, vorausgesetzt, dass Vertreter aus mindestens fünf verschiedenen Ländern der Region 9 anwesend sind. Änderungsvorschläge müssen dem Satzungsausschuss der Region 9 mindestens neunzig Tage vor der Versammlung der Region 9 vorgelegt werden und von diesem Ausschuss mindestens fünfundsiebzig Tage vor der Versammlung der Region 9 schriftlich dem Vorsitzenden der Region 9 vorgelegt werden.
- Anträge, die dem Vorsitzenden der Region 9 und/oder dem Satzungsausschuss der Region 9 neunzig (90) Tage oder mehr vor der Jahresversammlung vorgelegt werden, können nur vom Vorstand der Region 9, einem Servicegremium der Region 9 oder einem Ausschuss der Region 9 eingereicht werden.
Hinweis: Die Anträge 8 und 9 beruhen auf Zustimmung und werden später in der Versammlung geprüft.
ANTRAG 10
Antrag 10 wurde vorgestellt, es gab eine Pro- und Kontra-Debatte, anschließend wurden Fragen gestellt und beantwortet. 27 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen. Für die Annahme des Antrags war eine Mehrheit erforderlich. Antrag 10 angenommen.
Antrag 10 wurde wie folgt angenommen:
Move that Region 9 initiiert eine Studie zu den kulturellen, sozialen, religiösen und sonstigen Hindernissen, mit denen Menschen aus verschiedenen Ländern, Kulturen und Ethnien bei ihren Bemühungen um Abstinenz und Genesung konfrontiert sind. Angesichts der vielfältigen Herausforderungen, denen sich die Mitglieder gegenübersehen, wird Region 9 Strategien entwickeln und umsetzen, um den Bedürftigen wirksame und maßgeschneiderte Unterstützung zu bieten.
Um den Erfolg dieser Initiative sicherzustellen, kann das Projekt entweder von einem bestehenden Ausschuss oder durch die Bildung eines eigenen Ausschusses durchgeführt werden. Der zuständige Ausschuss ist für die Kontaktaufnahme und den Austausch mit den verschiedenen Ländern, Kulturen und Ethnien in Region 9 verantwortlich. Er sammelt Erkenntnisse, versteht spezifische Hindernisse und bietet, soweit möglich, Unterstützung für die individuellen Bedürfnisse jeder Gruppe.
ANTRAG 11
Die Vorsitzende teilte mit, dass sie über Antrag 11 entschieden habe. nicht in Ordnung.
ANTRAG 12
Antrag 12 wurde vorgestellt, es gab eine Debatte (2 dafür und 2 dagegen).
Es wurden zwei Änderungsanträge eingereicht. Der Parlamentarier unterstützte die Antragsteller dabei, ihre Anträge zu einem einzigen Antrag zusammenzufassen. Ein Antrag wurde zurückgezogen.
ANTRAG 12, ÄNDERUNGSANTRAG 1
Antrag 12, Änderungsantrag 1 wurde vorgelegt, anschließend wurde debattiert, Fragen gestellt und beantwortet. 12 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen. Für die Annahme des Antrags war eine Mehrheit erforderlich. Antrag 12, Änderungsantrag 1 gescheitert.
ANTRAG 12 (FORTSETZUNG)
Antrag 12 wurde bereits vorgelegt. Es gab eine Debatte (zwei dafür und zwei dagegen). Der Vorsitzende forderte eine weitere Debatte (drei dafür und drei dagegen). Der Vorsitzende forderte Fragen an, die gestellt und beantwortet wurden. 2 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen. Für die Annahme des Antrags war eine Mehrheit erforderlich. Antrag 3 gescheitert.
ANTRAG 13
Antrag 13 wurde vorgelegt und ein Nebenantrag zur Prüfung von Antrag 13 ad seriatim wurde vorgelegt. Antrag zur Prüfung ad seriatim Angenommen ohne Widerspruch.
ANTRAG 13, AD Seriatim
Antrag 13, ad seriatim, Teil 1, der sich mit „Ehrlichkeit“ befasst, wurde debattiert und anschließend wurden Fragen gestellt und beantwortet. 6 Ja-Stimmen, 26 Nein-Stimmen. Für die Annahme des Antrags war eine Mehrheit erforderlich. Antrag 13, ad seriatim, Teil 1 gescheitert.
Antrag 13, ad seriatim, Teil 2, betreffend „körperliche Aktivität“, wurde aufgrund einer Änderung, mit der das Wort „körperliche Aktivität“ aus dem Antrag gestrichen wurde, nicht ad seriatim berücksichtigt.
ANTRAG 13 – ÄNDERUNGSANTRAG 1
Der Änderungsantrag wurde vorgeschlagen und unterstützt. Anschließend wurde er diskutiert und es gab eine Frage-und-Antwort-Runde. 26 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen. Antrag 13, Änderungsantrag 1, benötigte eine Mehrheit zur Annahme. Änderungsantrag 1 gescheitert.
ANTRAG 13, AD SERIATIM (FORTSETZUNG)
Antrag 13, ad seriatim, Teil 3, zum Thema „Meditation und Stille“ wurde debattiert und anschließend wurden Fragen gestellt und beantwortet. 11 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen. Für die Annahme des Antrags war eine Mehrheit erforderlich. Antrag 13, ad seriatim, Teil 3 gescheitert.
Antrag 13, ad seriatim, Teil 3 schloss den Antrag ab und nichts wurde angenommen und der Antrag gescheitert.
EINWILLIGUNGSAGENDA
Der Vorsitzende stellte die Tagesordnung für die Zustimmungssitzung vor, die aus den Anträgen 8 und 9 bestand. Antrag 8 wurde von der Tagesordnung gestrichen, und die verbleibende Tagesordnung wurde angenommen ohne Widerspruch.
Antrag 9 (einvernehmlich angenommen) wurde wie folgt angenommen:
Abschnitt 6.8
a) VORGESCHLAGENER BEITRAG FÜR REGION 9
ii) Der Schatzmeister versendet Erinnerungen an die R9-Gemeinschaft und bittet Gruppen und Service-Boards, Beiträge an R9 weiterzuleiten.
ANTRAG 8
Antrag 8 wurde vorgelegt und ein Änderungsantrag eingereicht.
ANTRAG 8, ÄNDERUNGSANTRAG 1
Antrag 8, Änderungsantrag 1 wurde vorgestellt, anschließend wurden Fragen gestellt und beantwortet. 31 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen. Antrag 8, Änderungsantrag 1 benötigte eine Mehrheit zur Annahme. Antrag 8, Änderungsantrag 1 angenommen.
ANTRAG 8 IN DER GEÄNDERTEN FASSUNG
Antrag 8 in der geänderten Fassung wurde dann ohne weitere Debatte oder Fragen vorgelegt. Antrag 8 in der geänderten Fassung angenommen ohne Widerspruch.
Antrag 8 wurde wie folgt angenommen:
Der Vorstand ernennt einen Parlamentarier aus den Reihen der OA-Mitglieder. Wenn der Vorstand nicht in der Lage ist, vor der Versammlung einen Parlamentarier zu ernennen, kann er einen oder mehrere Vertreter bitten, Ratschläge zum parlamentarischen Verfahren zu erteilen. Die Finanzierung des Parlamentariers entspricht der der Vorstandsmitglieder.
ÄNDERUNG DER TAGESORDNUNG
Der Vorsitzende beantragte eine Änderung der Tagesordnung, um die Geschäftsanträge abzuschließen und den Workshop auf den nächsten Tag zu verschieben. Angenommen ohne Widerspruch.
NOTFALLANTRAG FÜR NEUE GESCHÄFTE
Ein Dringlichkeitsantrag wurde vorgelegt, debattiert und Fragen gestellt und beantwortet. Der Dringlichkeitsantrag benötigte eine Mehrheit, um ihn als Dringlichkeit zu erklären. 21 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen. Dringlichkeitsantrag genehmigt einen Notfallcharakter haben.
Der dringende Antrag auf neue Geschäftsordnung wurde vorgestellt und diskutiert, und es wurden Fragen gestellt und beantwortet.
Es wurden zwei Änderungsanträge eingereicht, die beide eine zweite Zustimmung erhielten. Änderungsantrag 1 sah die Streichung von Anhang A aus dem Antrag vor, und Änderungsantrag 2 schlug die Streichung von Anhang B aus dem Antrag vor.
TAG 2 SCHLIESSUNG
Der stellvertretende Vorsitzende präsentierte die Ankündigungen, wonach Tag 2 mit dem Gelassenheitsgebet endete.