Zustimmungsagenda und Reihenfolge der Anträge

Gemäß der Geschäftsordnung der Region 9 kann der Vorsitzende eine Tagesordnung mit Routine- oder unumstrittenen Angelegenheiten vorlegen. Der Vorsitzende bestimmt, welche Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann beantragen, dass ein Punkt der Tagesordnung gesondert behandelt wird. Die Tagesordnung bedarf einer Zweidrittelmehrheit zur Annahme. 

Die folgenden Punkte wurden auf die Tagesordnung für die Jahresversammlung 9 der OA Region 2025 gesetzt: 2, 3, 7, 8, 9 und 10

Die Reihenfolge der Bewegungen ist daher: 1, 4, 5, 6, 11, 12, 13, 2, 3, 7, 8, 9, 10

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