Geschäftsordnung der virtuellen Versammlung
Die Versammlung findet am 18. Mai von 2 bis 7 Uhr britischer Zeit statt.
- Registrierungs- und Anmeldebericht
- Jeder Vertreter wird über den Link auf der Website der Region 9 registriert.
- Die Vertreter benennen sich für alle Sitzungen um und verwenden dabei das folgende Protokoll:
- Vorstandsmitglieder B Name – Vorstandsposition
- Vorsitzende CC-Name – Ausschuss
- Vertrauenspersonen (Servicekoordinatoren, Delegierte der World Service Business Conference, Vertreter gemeinnütziger Organisationen, Treuhänder) TS-Name – Rolle
- Vertreter des Dienstgremiums R Name – Servicekörper
- Parlamentarier P Name – Parlamentarier
- Besucher V Name – Gast Name
- Bei jeder Geschäftssitzung wird auf Anweisung des Vorsitzenden ein Bericht über die Anzahl der stimmberechtigten Vertreter erstellt.
- Von den Abgeordneten wird erwartet, dass sie sich der Stimme enthalten, wenn sie zum Zeitpunkt der Abstimmung die vorgeschriebene sechsmonatige Abstinenz nicht erfüllen, es sei denn, der Abgeordnete hat vom Vorsitzenden die Erlaubnis für eine Ausnahme erhalten.
- Regeln für Meetings
- Mindestens 8 Stunden vor jedem Meeting wird allen Teilnehmern eine E-Mail zugesandt. Die E-Mail enthält
- die Zeit und der Ort des Treffens
- Anmeldeinformationen einschließlich aller für die Verbindung mit dem Meeting erforderlichen Zugangscodes.
- Eine Kopie oder ein Link zu diesen Regeln.
- Die Öffnung des elektronischen Raums ist mindestens 15 Minuten vor Beginn jeder Sitzung geplant.
- Mitglieder, die zu spät eintreffen, müssen bei der ersten Gelegenheit nach Beitritt zur Sitzung eine private Nachricht an den Sekretär senden.
- Mitglieder, die die Sitzung vor Beendigung verlassen, müssen dem Sekretär eine private Nachricht senden.
- Alle Abstimmungen erfolgen durch Stimmzettel. Die Abstimmung kann auch einstimmig erfolgen.
- Jedes Mitglied ist für seine eigene Verbindung zum Online-Meeting verantwortlich; eine Klage kann nicht mit der Begründung ungültig gemacht werden, dass der Verlust oder die schlechte Qualität der individuellen Verbindung eines Mitglieds die Teilnahme am Meeting verhindert hat.
- Der Vorsitzende kann die Verbindung eines Mitglieds trennen oder stummschalten, wenn dies den Ablauf der Versammlung unzulässig stört. Die Entscheidung des Vorsitzenden wird während der Sitzung bekannt gegeben und im Protokoll festgehalten.
- Von allen Mitgliedern der Versammlung wird erwartet, dass sie ihre Kamera während aller Sitzungen der Versammlung eingeschaltet haben, sofern der Vorsitzende nicht vor der Sitzung eine Ausnahme gewährt.
- Mindestens 8 Stunden vor jedem Meeting wird allen Teilnehmern eine E-Mail zugesandt. Die E-Mail enthält
- Allgemeines und Kommunikation
- Fotografieren und Aufzeichnen per Audio oder Video sind in allen Sitzungen nicht gestattet, mit Ausnahme der Aufzeichnung zur Protokollerstellung. Ausnahmen müssen von der Versammlung genehmigt werden.
- Während der gesamten Versammlungssitzung ist das Rauchen, Essen und Kaugummikauen bei eingeschalteter Kamera untersagt.
- Der Vorsitzende bestimmt einen Parlamentarier, der den Vorsitzenden und die Abgeordneten bei parlamentarischen Verfahren berät und unterstützt, Anträge oder Änderungsanträge ausarbeitet und alle in den Zuständigkeitsbereich des Parlamentariers fallenden Erfordernisse erfüllt.
- Quorum – Bei allen Geschäftssitzungen der Versammlung der Region 9 müssen Vertreter aus mindestens fünf Ländern anwesend sein, um beschlussfähig zu sein.
- Zustimmungsagenda Der Vorsitzende kann eine Tagesordnung mit Routine- oder unumstrittenen Angelegenheiten vorlegen. Er bestimmt, welche Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann beantragen, dass ein Punkt der Tagesordnung gesondert behandelt wird. Die Tagesordnung bedarf einer Zweidrittelmehrheit.
- Reports
- Vertreter können zu allen Berichten Fragen stellen.
- Für die Fragen zu jedem Offiziersbericht sind fünf Minuten vorgesehen.
- Zu allen anderen Berichten stehen drei Minuten für Fragen zur Verfügung.
- Vertreter können eine Frage mit einer Anschlussfrage stellen, wenn die Antwort für den Delegierten nicht klar ist.
- Die Abgeordneten können eine weitere Frage stellen, wenn noch Zeit übrig ist und alle, die eine Frage stellen wollten, die Möglichkeit dazu hatten.
- Hauptanträge
- An der Debatte können maximal sechs Redner teilnehmen, davon nicht mehr als drei dafür (einschließlich des Herstellers oder seines Beauftragten, der zuerst spricht) und drei dagegen.
- Änderungsvorschläge werden Artikel für Artikel geprüft.
- Anerkennung und Debatte
- Ein Vertreter muss vor der Rede vom Vorsitzenden anerkannt werden und dann gegebenenfalls seinen Namen, seine Funktion und seine Dienststelle nennen.
- Alle Debatten müssen für die jeweilige Frage relevant sein.
- Sämtliche Anmerkungen müssen an den Vorsitzenden gerichtet werden.
- Der Vorsitzende fordert die Vertreter der Reihe nach zum Sprechen auf, zuerst dafür (beginnend mit dem Hersteller oder Beauftragten), dann dagegen, abwechselnd, bis alle Redner gehört wurden.
- Die Redezeit für jeden Redner ist auf zwei Minuten begrenzt.
- Wenn mehr als drei Delegierte (zwei im Falle von Änderungsanträgen) sich zu einem Antrag äußern möchten, entweder dafür oder dagegen, wählen sie aus ihrer Mitte diejenigen aus, die das Wort ergreifen.
- Änderungen
- Änderungsvorschläge werden per E-Mail übermittelt.
- Änderungsanträge werden als vorgeschlagen betrachtet, wenn sie vom Parlamentarier als zulässig mitgeteilt werden.
- Änderungsanträge können gestellt werden, bis der Vorsitzende die Abstimmung über den Antrag ankündigt.
- Die Debatte ist auf vier Redner begrenzt; maximal zwei Befürworter (einschließlich des Antragstellers oder Beauftragten, der zuerst spricht und den Antrag vorliest) und zwei Gegner. Jeder Redner hat maximal zwei Minuten Zeit.
- Notfall-Neugeschäft
- Dringende neue Geschäftsangelegenheiten werden dem Parlamentarier bis zu der vom Regionalvorsitzenden festgelegten Frist vorgelegt, sofern der Vorsitzende keine anderen Anweisungen erteilt.
- Kriterien für die Qualifizierung als Notfall-Neugeschäft
- Der Antrag bezieht sich nur auf neue Geschäfte und nicht auf Satzungsänderungen.
- Die Angelegenheit ist dringender Natur und für OA oder Region 9 als Ganzes wichtig, und eine Nichtberücksichtigung des Antrags wäre wahrscheinlich schädlich für das Wohl von OA oder Region 9.
- Dringende Anträge zu neuen Geschäftsthemen müssen zunächst die Mehrheit der Stimmen des Satzungsausschusses und des Vorstands erhalten, um zur Abstimmung gebracht werden zu können.
- Zur Annahme dringender neuer Geschäftsanträge ist eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten erforderlich.
- Fragen und Antworten zur Wahl
- Ein Vertreter stellt jedem Kandidaten nur eine Frage. Diese Fragen müssen sich auf die in der Bewerbung des Kandidaten enthaltenen Informationen beziehen oder in direktem Zusammenhang mit den Qualifikationen für die Stelle stehen.
- Die für die Fragen und Antworten jedes Nominierten vorgesehene Gesamtzeit beträgt zehn Minuten, nachdem der Nominierte eine maximal fünfminütige Präsentation abgeschlossen hat.
- Wahl
- Die Vorstandsmitglieder und Treuhänder werden durch Stimmzettel der zum Zeitpunkt der Wahl anwesenden und abstimmenden Vertreter gewählt.
- Die Wahl erfolgt durch Mehrheitsbeschluss.
Bitte beachten Sie: Gemäß den parlamentarischen Vorschriften wird in der ersten Sitzung über die offizielle Annahme dieser Regeln abgestimmt. Für die Annahme ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Änderungen sind zulässig.