1. Registrierungs- und Anmeldebericht
    1. Jeder Vertreter wird über den Link auf der Website der Region 9 registriert.
    2. Bei persönlicher Teilnahme erhalten die Vertreter einen Ausweis und bei virtueller Teilnahme geben sie sich einen neuen Namen.
    3. Alle Mitglieder verwenden für die Ausweise und die Zoom-Beschriftung dasselbe Protokoll wie folgt:
      1. Vorstandsmitglieder = B (Sprachcode) Name – Vorstandsposition
      2. Ausschussvorsitzender = CC (Sprachcode) Name – Ausschuss
      3. Betraute Diener (Servicekoordinatoren, Delegierte der World Service Business Conference, Vertreter gemeinnütziger Organisationen, Treuhänder) = TS (Sprachcode) Name – Rolle
      4. Vertreter des Dienstkörpers = R (Sprachcode) Name – Service Body
      5. Parlamentarier = P (Sprachcode) Name – Parlamentarier
      6. Besucher = V (Sprachcode) Name – Besucher 
        Anmerkungen: Ihr Sprachcode wird in Ihren Willkommens-E-Mails zur Assembly enthalten sein.
        BEISPIEL: R / HU (steht für Ungarn) / PETER / NSB OF HUNGURY
    4. Auf Anweisung des Vorsitzenden wird ein Bericht über die Anzahl der stimmberechtigten Vertreter erstellt.
    5. Von den Abgeordneten wird erwartet, dass sie sich der Stimme enthalten, wenn sie zum Zeitpunkt der Abstimmung die vorgeschriebene sechsmonatige Abstinenz nicht erfüllen, es sei denn, der Abgeordnete hat vom Vorsitzenden die Erlaubnis für eine Ausnahme erhalten.
  2. Regeln für Meetings
    1. Mindestens 8 Stunden vor jedem Meeting wird eine E-Mail an alle Teilnehmer gesendet. Die E-Mail enthält
      1. die Zeit und der Ort des Treffens
      2. Anmeldeinformationen einschließlich aller für die Verbindung mit dem Meeting erforderlichen Zugangscodes.
      3. eine Kopie oder einen Link zu diesen Regeln.
    2. Die Öffnung des physischen und elektronischen Raums erfolgt planmäßig mindestens 15 Minuten vor Beginn jeder Sitzung.
    3. Der Online-Konferenzraum wird unter Verwendung der von der Versammlung bereitgestellten Ausrüstung eingerichtet.
    4. Der Sitzungsleiter muss im Sitzungssaal anwesend sein.
    5. Zu spät kommende Mitglieder sollen bei der ersten Gelegenheit nach Betreten des Sitzungsraums oder nach virtuellem Beitritt eine private Nachricht an die Sekretärin senden.
    6. Mitglieder, die die Sitzung vor Beendigung verlassen, müssen dem Sekretär eine private Nachricht senden.
    7. Alle Abstimmungen erfolgen durch Stimmzettel. Die Abstimmung kann auch einstimmig erfolgen.
    8. Jedes Mitglied ist für seine eigene Verbindung zum Online-Meeting verantwortlich; eine Klage kann nicht mit der Begründung ungültig gemacht werden, dass der Verlust oder die schlechte Qualität der individuellen Verbindung eines Mitglieds die Teilnahme am Meeting verhindert hat.
    9. Der Vorsitzende kann die Verbindung eines Mitglieds trennen oder stummschalten, wenn dies den Ablauf der Versammlung unzulässig stört. Die Entscheidung des Vorsitzenden wird während der Sitzung bekannt gegeben und im Protokoll festgehalten.
    10. Von allen Mitgliedern der Versammlung wird erwartet, dass sie während der Geschäftssitzungen, Ausschusssitzungen und Workshops ihre Kamera eingeschaltet haben, sofern der Vorsitzende nicht vor der Sitzung eine Ausnahme gewährt.
  3. Allgemeines und Kommunikation
    1. Fotografieren und Aufzeichnen per Audio oder Video sind in allen Sitzungen nicht gestattet, mit Ausnahme der Aufzeichnung zur Protokollerstellung. Ausnahmen müssen von der Versammlung genehmigt werden.
    2. Dem stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen vom Vorsitzenden autorisierten Vorstandsmitglied ist es gestattet, Fotos vom Bildschirm zu machen, und zwar ausschließlich zu dem Zweck, Anträge oder andere Geschäftspunkte in der WhatsApp-Gruppe der Versammlung zu veröffentlichen.
    3. Während der gesamten Versammlungssitzung ist das Rauchen, Essen und Kaugummikauen verboten.
    4. Die Teilnehmer im physischen Raum werden gebeten, keine parfümierten Toilettenartikel zu verwenden.
    5. Der Vorsitzende wird einen Parlamentarier ernennen, der den Vorsitzenden und die Abgeordneten bei parlamentarischen Verfahren berät und unterstützt, indem er Anträge oder Änderungsanträge einbringt und alle Anforderungen erfüllt, die in den Zuständigkeitsbereich des Parlamentariers fallen.
  4. Quorum
    Bei allen Geschäftssitzungen der Versammlung der Region 9 müssen Vertreter aus mindestens fünf Ländern anwesend sein, um beschlussfähig zu sein.
  5. Zustimmungsagenda
    Der Vorsitzende kann eine Zustimmungsagenda mit Routine- oder unumstrittenen Angelegenheiten vorlegen. Der Vorsitzende bestimmt, welche Angelegenheiten auf die Zustimmungsagenda gesetzt werden. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann beantragen, dass ein Punkt der Zustimmungsagenda gesondert behandelt wird. Die Zustimmungsagenda bedarf einer Zweidrittelmehrheit.
  6. Reports
    1. Vertreter können zu allen Berichten Fragen stellen.
    2. Für die Fragen zu jedem Offiziersbericht sind fünf Minuten vorgesehen.
    3. Zu allen anderen Berichten stehen drei Minuten für Fragen zur Verfügung.
    4. Vertreter können eine Frage mit einer Anschlussfrage stellen, wenn die Antwort für den Delegierten nicht klar ist.
    5. Die Abgeordneten können eine weitere Frage stellen, wenn noch Zeit übrig ist und alle, die eine Frage stellen wollten, die Möglichkeit dazu hatten.
  7. Hauptanträge
    1. An der Debatte nehmen nur sechs Redner teil; nicht mehr als drei Befürworter (einschließlich des Herstellers oder seines Beauftragten, der zuerst spricht) und drei Gegner.
    2. Änderungsvorschläge werden Artikel für Artikel geprüft. 
  8. Anerkennung und Debatte
    1. Ein Vertreter muss vor dem Sprechen vom Vorsitzenden anerkannt werden und dann gegebenenfalls seinen Namen, seine Funktion und sein Dienstorgan nennen.
    2. Ein Vertreter muss der Versammlung auch mitteilen, welche Sprache er sprechen wird.
    3. Alle Debatten müssen für die jeweilige Frage relevant sein. 
    4. Alle Anmerkungen sind an den Vorsitzenden zu richten.
    5. Der Vorsitzende fordert die Delegierten der Reihe nach zum Sprechen auf, zuerst dafür (beginnend mit dem Ersteller oder Beauftragten), dann dagegen, abwechselnd, bis alle Redner zu Wort gekommen sind. 
    6. Die Redezeit für jeden Redner ist auf zwei Minuten begrenzt.
    7. Wenn mehr als drei Delegierte (zwei im Falle von Änderungsanträgen) zu einem Antrag entweder für oder gegen ihn sprechen möchten, wählen sie aus ihrer Mitte diejenigen aus, die das Wort ergreifen.
  9. Änderungen
    1. Änderungsvorschläge werden per E-Mail übermittelt.
    2. Als Änderungsanträge gelten solche, die vom Parlamentarier als angemessen erachtet werden.
    3. Änderungsanträge können gestellt werden, bis der Vorsitzende die Abstimmung über den Antrag ankündigt.
    4. Die Debatte ist auf vier Redner begrenzt; davon maximal zwei Befürworter (einschließlich des Antragstellers oder Beauftragten, der zuerst spricht und den Antrag vorliest) und zwei Gegner. Jeder Redner hat maximal zwei Minuten Redezeit.
  10. Notfall-Neugeschäft
    1. Dringende neue Geschäftsangelegenheiten werden dem Parlamentarier bis zu der vom Regionalvorsitzenden festgelegten Frist vorgelegt, sofern der Vorsitzende keine anderen Anweisungen erteilt.
    2. Kriterien für die Qualifizierung als Notfall-Neugeschäft
      1. Der Antrag bezieht sich nur auf neue Geschäfte und nicht auf Satzungsänderungen.
      2. Die Angelegenheit ist dringender Natur und für OA oder Region 9 als Ganzes wichtig. Eine nicht sofortige Prüfung des Antrags wäre wahrscheinlich schädlich für das Wohl von OA oder Region 9.
      3. Dringende Anträge zu neuen Geschäftsthemen müssen zunächst die Mehrheit der Stimmen des Satzungsausschusses und des Vorstands erhalten, um zur Abstimmung gebracht werden zu können.
    3. Zur Annahme dringender neuer Geschäftsanträge ist eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten erforderlich. 
  11. Fragen und Antworten zur Wahl
    1. Ein Vertreter stellt jedem Kandidaten nur eine Frage. Diese Fragen müssen sich auf die in der Bewerbung des Kandidaten enthaltenen Informationen beziehen oder in direktem Zusammenhang mit den Qualifikationen für die Stelle stehen.
    2. Die für die Frage- und Antwortrunde jedes Nominierten vorgesehene Gesamtzeit beträgt zehn Minuten, nachdem der Nominierte eine Präsentation von höchstens fünf Minuten abgeschlossen hat.
  12. Wahl
    1. Die Vorstandsmitglieder und Treuhänder werden durch Stimmzettel der zum Zeitpunkt der Wahl anwesenden und abstimmenden Vertreter gewählt.
    2. Die Wahl erfolgt durch Mehrheitsbeschluss.
  13. Besondere Aufgaben des Vorsitzenden
    Der Regionalvorsitzende hat die besondere Befugnis und Verantwortung,
    1. Schützen Sie die Versammlung vor leichtfertigen und schleppenden Anträgen, indem Sie diese nicht anerkennen.
    2. Setzen Sie alle Regeln in Bezug auf Debatte, Anstand und Ordnung durch.
    3. Beschleunigen Sie die Geschäftsabwicklung in jeder Weise, die mit den Rechten der Mitglieder vereinbar ist.
    4. Entscheiden Sie alle Fragen der Ordnung.
    5. Beantworten Sie alle Fragen zum Privileg, Geschäftsordnungspunkte und Informationsanfragen.

Bitte beachten Sie: Gemäß den parlamentarischen Verfahrensvorschriften wird in der ersten Sitzung über die offizielle Annahme dieser Regeln abgestimmt. Für die Annahme ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Änderungen sind zulässig.

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