TAG 1

Kommen Sie immer wieder!

Die Versammlung fand vom Mittwoch, dem 29. Oktober 2025, bis Freitag, dem 31. November 2025, in Chevilly Larue, Paris, Frankreich, statt.

Anwesende Funktionsträger: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Sekretär, Schatzmeister, Digitalbeauftragter

Ein Parlamentarier war ebenfalls anwesend.

Der Vorsitzende las eine Begrüßungsrede, gefolgt von der Lesung der 12 Schritte, 12 Traditionen und 12 Konzepte des OA-Dienstes. Anschließend wurde der Zweck von Region 9 verlesen.

Anschließend stellte der Vorsitzende die Vorstandsmitglieder, Ausschussvorsitzenden und Servicekoordinatoren vor.

Der Parlamentarier erläuterte das parlamentarische Verfahren, das bei der Versammlung angewendet werden würde.

QUORUM

14 teilnehmende Länder. 37 stimmberechtigte Mitglieder.

ANTRAG AUF ANNAHME EINER GESCHÄFTSORDNUNG

Die Geschäftsordnung wurde ohne Einwände angenommen.

Antrag auf Teilnahmerechte

Der Vorsitzende fragte, ob Einwände gegen eine gemeinsame Abstimmung bei „Akquise und Abstimmung“ bestünden. Keine Einwände. Antrag angenommen.

OA Rainbow Specific Focus Service Board

Antrag: Dem OA Rainbow Specific Focus Service Board ein Mitspracherecht und Stimmrecht in der Regionalversammlung 9 einräumen. Kein Einspruch. Antrag angenommen.

Nationaler Dienst Irans

Antrag: Dem iranischen Nationalen Dienstrat ein Mitspracherecht und Stimmrecht in der Regionalversammlung 9 einräumen. 31 Stimmen abgegeben. 31 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen. Antrag angenommen.

AGENDA

Die vorgeschlagene Tagesordnung wurde ohne Einwände angenommen.

Protokoll der Frühjahrsversammlung 2025

Das Protokoll der Frühjahrsversammlung 2025 wurde ohne Einwände angenommen.

Protokollgenehmigungsausschuss

Der Genehmigungsausschuss für das Protokoll der Jahresversammlung 2025 wurde eingesetzt. 

WORKSHOP – DIGITALES KOMITEE

Der Digitalbeauftragte und der Sekretär des Digitalkomitees hielten eine Präsentation über das Digitalkomitee.

BERICHTE

Es wurden Fragen zu den Berichten gestellt und beantwortet.

BUDGET

Der Vorsitzende des Kuratoriums der gemeinnützigen Organisation OA Region 9 hielt eine Präsentation, im Anschluss daran wurde der Haushaltsentwurf besprochen.

Folgende Änderungen wurden am vorgeschlagenen Haushalt 2025-2026 vorgenommen:

  • Für die Delegierten der Region 9 bei der Weltkonferenz für Wirtschaftsdienstleistungen wurde eine Erhöhung des Budgetpostens auf 4000 £ vorgeschlagen. Der Vorschlag wurde ohne Einwände angenommen.
  • Der Betrag für Öffentlichkeitsarbeit und professionelle Beratung, Übersetzung von OA-genehmigter Literatur und Ausschüsse wurde ohne Einspruch auf 1000 £ reduziert. 
  • Eine neue Budgetposition mit dem Titel „Beiträge der OA-Region 9 zum Find a Meeting Fund“ wurde mit einem Betrag von 1000 £ geschaffen. Ohne Einwände angenommen. 

Antrag auf Annahme des geänderten Haushaltsplans 2025/2026. Ohne Einwände angenommen.

Folgende Änderungen wurden am vorgeschlagenen Haushalt 2026-2027 vorgenommen:

  • Die Rückerstattung für die 7. Tradition und die Unterstützung der Versammlung in der Region 9 wurde auf 6500 £ erhöht. Ohne Einspruch angenommen.
  • Es wurde vorgeschlagen, die Kosten für die 7. Tradition der Service Bodies von 2000 £ auf 1800 £ zu senken.
    • Option 1 – 1800 £. 9 Ja-Stimmen. Option 1 ist gescheitert.
    • Option 2 – 2000 £. 21 Ja-Stimmen. Option 2 angenommen.
  • Der Abgeordnetenhilfsfonds wurde auf 6500 £ erhöht. Ohne Einwände angenommen.
  • Der Delegiertenfonds für die Serviceorganisationen der Region 9 wurde auf 4600 £ erhöht. Ohne Einwände angenommen.
  • Der Betrag für Öffentlichkeitsarbeit und professionelle Weiterbildung, die Übersetzung von OA-genehmigter Literatur und die Ausschussarbeit wurde auf 1000 £ reduziert. Ohne Einwände angenommen. 
  • Eine neue Budgetposition mit dem Titel „Beiträge der OA-Region 9 zum Find a Meeting Fund“ wurde mit einem Betrag von 1500 £ geschaffen. Ohne Einwände angenommen. 
  • Die Versicherungssumme wurde auf 1500 £ erhöht. Ohne Einspruch angenommen. 
  • Die Kosten für die Übersetzungssoftware wurden auf 5500 £ erhöht. Der Antrag wurde ohne Einwände angenommen. 

Antrag auf Annahme des geänderten Haushaltsplans 2026/2027. Ohne Einwände angenommen.

ANTRAG 1

Antrag 1 wurde vorgestellt, es folgte eine Pro- und Contra-Debatte, anschließend wurden Fragen gestellt und beantwortet. 16 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen. Für die Annahme des Antrags war eine Mehrheit erforderlich. Der Vorsitzende ließ abstimmen. 17 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen. Der Antrag wurde angenommen.

Antrag 1 wurde wie folgt angenommen:

Beantragung der Einreichung des folgenden Antrags bei der World Service Business Conference.

Verwendung der Begriffe Gott und Höhere Macht

Die Begriffe „Höhere Macht“ und „Gott“ werden in der OA-Literatur, auf der World Service-Website und in anderen Materialien und Plattformen des OA World Service synonym verwendet. 

Der Begriff „Höhere Macht“ wird als bevorzugter Begriff verwendet, wenn dies je nach Thema und Kontext angemessen ist. 

Der OA-Verwaltungsrat ist befugt, im Einzelfall zu bestimmen, welcher Begriff am besten geeignet ist. 

Vorbehalt: Änderungen an der vorhandenen Literatur werden nur im Rahmen des regelmäßigen Überprüfungs- und Überarbeitungsprozesses von OA vorgenommen. 

ÜBERSETZUNGSWORKSHOP

Der Trustee Liaison präsentierte den Übersetzungsworkshop.

TAG 2

Das Treffen begann mit der Lesung der 12 Schritte, 12 Traditionen und 12 Konzepte des OA-Dienstes. Anschließend wurde der Zweck von Region 9 vorgelesen.

EINWILLIGUNGSAGENDA 

Der Vorsitzende legte die Tagesordnungspunkte 2, 3, 7, 8, 9 und 10 zur Genehmigung vor. Die Tagesordnungspunkte wurden ohne Einwände angenommen.

ANTRAG 4

Der Vorsitzende schlug vor, die Versammlung gemäß Roberts' Geschäftsordnung in eine Gesamtsitzung umzuwandeln. Der Antrag auf Umwandlung in eine Gesamtsitzung wurde ohne Einspruch angenommen. (Die Versammlung befand sich zu diesem Zeitpunkt in der Sitzungspause.)

ANTRAG 4 – FORTSETZUNG

Der Vorsitzende wurde darüber informiert, dass der Gesamtausschuss bereit sei, seinen Bericht vorzulegen, und eröffnete daraufhin die Sitzung. Anschließend forderte er den Gesamtausschuss auf, seinen Bericht vorzutragen. Der Ausschussvorsitzende erklärte, der Ausschuss habe getagt, mehrere Änderungen vorgenommen und reiche nun eine überarbeitete Fassung des ursprünglich vorgelegten Dokuments ein. Er empfahl ferner, das überarbeitete Dokument ohne weitere Debatte oder Rückfragen anzunehmen.

Der Vorsitzende fragte, ob Einwände gegen die Annahme des vom Ausschuss zurückgesandten Antrags (siehe Anhang 1) ohne weitere Debatte oder Rückfrage bestünden. Da keine Einwände erhoben wurden, wurde der Antrag auf Annahme ohne weitere Debatte oder Rückfrage ohne Einwände angenommen.

Der Vorsitzende rief daraufhin zur Abstimmung über die geänderte Satzung auf, die ohne Einwände angenommen wurde.

ÄNDERUNG DER TAGESORDNUNG

Der Vorsitzende fragte, ob Einwände gegen die Verlegung der Ausschusssitzung ans Ende der Versammlung bestünden, damit der Workshop „Spaß und Geselligkeit“ am Abend des zweiten Tages der Nachbereitungssitzung stattfinden könne und die Wahl zur Bestätigung des Kandidatenantrags durch die Versammlung der Region 9 im Anschluss sofort durchgeführt werden könne. Keine Einwände. Antrag angenommen.

Ernennung des Stimmzählerausschusses

Der Vorsitzende gab die Ernennung des Wahlausschusses bekannt, der aus zwei (2) nicht stimmberechtigten Mitgliedern und dem Parlamentarier besteht.

Wahl der Beamten der Region 9

Die Positionen des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden, des Vorsitzenden des Ausschusses für aktive Öffentlichkeitsarbeit, des Vorsitzenden des Bylows-Ausschusses, der Delegierten zur World Service Business Conference und des Kandidaten für die Nominierung zum Treuhänder für die Unterstützung durch die Versammlung der Region 9 standen auf der Versammlung zur Wahl.

BEWERBUNGEN UND NOMINIERUNGEN

Bewerbung um die Nominierung für die Wahlkreisversammlung von Region 9: Es wurde im Voraus eine Bewerbung eingereicht, weitere qualifizierte Nominierungen aus dem Plenum gingen nicht ein. Der/Die Kandidat/in erläuterte seine/ihre Gründe für die Kandidatur, anschließend wurden Fragen gestellt und abgestimmt.

WAHLERGEBNISSE

Antrag des Treuhänderkandidaten auf Unterstützung durch die Versammlung der Region 9: 32 abgegebene Stimmen, 29 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen; der Kandidat wurde unterstützt.

ANTRAG 5

Der Antrag wurde vom Vorsitzenden eingebracht, der den Eingang eines gültigen Antrags auf Teilung der Frage zur gesonderten Behandlung von Abschnitt 4.1 bestätigte. Der Antrag auf Teilung der Frage wurde ohne Einspruch angenommen.

ANTRAG 5 – TEIL 1

Antrag 5 wurde mit Ausnahme von Punkt 4.1 vorgestellt, es gab keine Debatte, Fragen wurden gestellt und beantwortet. Antrag 5 Teil 1 wurde ohne Einspruch angenommen.

ANTRAG 5 – TEIL 2

Antrag 5, Teil 2 (Abschnitt 4.1), wurde vorgelegt. Ein gültiger Änderungsantrag wurde angenommen.

ANTRAG 5 – TEIL 2, Änderung 1

Antrag 5, Teil 2 (Abschnitt 4.1), Änderungsantrag 1, wurde eingebracht. Es gab keine Debatte, Fragen wurden gestellt und beantwortet. Angenommen ohne Widerspruch.

Antrag 5 Teil 2 (Abschnitt 4.1), Änderungsantrag 1 wurde wie folgt angenommen:

Abschnitt 11 – Ausschüsse und Servicekoordinatoren 

Abschnitt 4 – Ausschussvorsitzende 

  1. Der Vorsitzende des Ausschusses wird von der Versammlung gewählt.

ANTRAG 5 – TEIL 2, in geänderter Fassung

Antrag 5, Teil 1 und 2, in geänderter Fassung wurde wie folgt angenommen:

Abschnitt 11 – Ausschüsse und Servicekoordinatoren 

Abschnitt 1 – Ständige Ausschüsse 

Die folgenden Ausschüsse werden die Region 9 betreuen: 

  1. Aktive Öffentlichkeitsarbeit 
  2. Statuten 
  3. Digital 
  4. Motions-Überprüfung 
  5. Service, Traditionen und Konzepte 
  6. Übersetzung und Interpretation 

Abschnitt 2 – Weitere Ausschüsse 

Die Versammlung und der Vorstand können nach Bedarf Ausschüsse einrichten. 

§ 3 Mitgliedschaft 

Alle Mitglieder von Overeaters Anonymous können in Ausschüssen mitarbeiten. 

Abschnitt 4 – Ausschussvorsitzende 

  1. Die Amtszeit der Vorsitzenden beträgt zwei Jahre. 
  2. Lehrstuhlinhaber können für eine zweite Amtszeit von zwei Jahren wiedergewählt werden. 

Abschnitt 5 – Servicekoordinatoren 

Servicekoordinatoren sind Mitglieder der Region 9, die bestimmte Serviceaktivitäten für die Region 9 oder den Vorstand der Region 9 durchführen. 

  1. Zweck – Sicherstellung klarer Kommunikationswege und Rechenschaftspflicht zwischen den Ausschüssen und der Versammlung/dem Vorstand der Region 9. 
  2. Einrichtung – Die Positionen der Servicekoordinatoren können entweder von der Versammlung oder vom Vorstand eingerichtet werden. 
  3. Ernennung und Verantwortlichkeit – Ausgewählt aus den Mitgliedern der Region 9 und muss vom Vorstand oder der Versammlung ernannt werden. 
  4. Jeder Koordinator ist einem oder mehreren Ausschüssen zugeordnet. 
  5. Die Aufgaben und Verbindungsverantwortungen der Ausschüsse werden vom Vorstand festgelegt. 
  6. Aktuelle Koordinatorpositionen 
  1. Veranstaltungen 
  2. Neuigkeiten und Ankündigungen 
  3. Geschichte 
  4. Willkommensbrief

ANTRAG 6

Antrag 6 wurde vorgestellt, es gab eine Pro- und Contra-Debatte, Fragen wurden gestellt und beantwortet. Antrag 6 benötigt zur Annahme eine einfache Mehrheit. Angenommen ohne Widerspruch.

Antrag 6 wurde wie folgt angenommen:

6 FINANZEN UND BUDGET 

6.5 Finanzierung der Delegiertenunterstützung 

  1. Region 9 wird den Servicegremien und Tagungen der Region 9, die als Servicegremien fungieren, finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, damit Delegierte an der World Service Business-Konferenz teilnehmen können. 
  2. Von den Organisationen, die Unterstützung erhalten, wird erwartet, dass sie nach Möglichkeit einen Teil ihrer Ausgaben selbst finanzieren. 
  3. Vereine und Organisationen, die finanzielle Unterstützung beantragen möchten, reichen ihre Anträge mit den entsprechenden Formularen per E-Mail an treasurer@oaregion9.org spätestens 45 Tage vor der jährlichen Regionalversammlung 9 ein. Die Formulare sind auf www.oa.org und auf der Website der Regionalversammlung 9 verfügbar.
  4. Die den Delegierten zur Verfügung stehenden Mittel werden im Jahresbudget festgelegt. 
  5. Etwaige Fehlbeträge bei den verfügbaren Mitteln werden dem World Service Office bis zum 1. November über das genehmigte Formular mitgeteilt. 

ANTRAG 11

Antrag 11 wurde vorgestellt, es gab eine Pro- und Contra-Debatte, Fragen wurden gestellt und beantwortet. 28 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen. Für die Annahme des Antrags war eine Mehrheit erforderlich. Antrag 11 Angenommen.

Antrag 11 wurde wie folgt angenommen:

Antrag – Teil 1: Feststellung des Interesses an der Annahme eines Slogans

Antrag, dass die Versammlung der Region 9 darüber nachdenkt und abstimmt, ob die Region 9 einen offiziellen Slogan annehmen soll, um die Einheit, Vielfalt und Zielsetzung der Region widerzuspiegeln und zu fördern. 

Mit der Annahme dieses Antrags stimmte die Versammlung grundsätzlich zu, einen strukturierten Prozess zur Entwicklung und Verabschiedung eines Slogans für die Region 9 wie folgt einzuleiten:

Antrag – Teil 2: Verfahren zur Entwicklung und Einführung eines Slogans für Region 9 

Vorbehaltlich der Genehmigung von Teil 1: Antrag, dass die Versammlung der Region 9 das folgende Verfahren zur Entwicklung und Annahme eines Slogans für die Region 9 annimmt: 

1. Es wird beantragt, alle Mitglieder der Region 9-Fellowship aufzufordern, im Rahmen eines offenen Aufrufs Sloganvorschläge einzureichen. Die Einreichungsfrist beträgt 45 Tage; die Frist wird vom Vorstand der Region 9 oder unter dessen Aufsicht festgelegt und veröffentlicht. Die Einreichung erfolgt über ein Online-Formular. 

2. Ferner wird beantragt, dass der Vorstand der Region 9 oder eine von ihm beauftragte Arbeitsgruppe die eingereichten Slogans prüft und eine Liste zulässiger und geeigneter Optionen zusammenstellt. Alle Einsendungen werden auf Überschneidungen und die Einhaltung der Grundsätze des OA-Programms geprüft. 

3. Weiterhin wird beschlossen, die endgültige Liste der zulässigen Slogans über eine digitale Umfrage an alle Serviceeinrichtungen und Mitglieder der Region 9 zu verteilen. Die Umfrage bleibt 30 Tage lang geöffnet, um eine möglichst breite Beteiligung aller Mitglieder zu ermöglichen. 

4. Ferner wird beantragt, dass der Vorstand der Region 9 oder die ihm unterstellten Mitglieder die Ergebnisse der Umfrage prüfen und auf Grundlage der Antworten der Mitglieder die drei am besten bewerteten Slogans ermitteln.

5. Ferner wird beantragt, die drei besten Slogans der nächsten Regionalversammlung 9, die voraussichtlich im Frühjahr 2026 stattfindet, zur formellen Beratung vorzulegen.

6. Ferner wird beantragt, dass die Versammlung der Region 9 gemäß den Abstimmungsverfahren der Versammlung der Region 9 über die Annahme eines der drei vorgelegten Slogans als offiziellen Slogan der Region 9 abstimmt.

7. Ferner wird beantragt, dass nach der Annahme der offizielle Slogan der Gemeinschaft mitgeteilt und gegebenenfalls in die Literatur, die Kommunikation und die Materialien der Region 9 aufgenommen wird.

ANTRAG 12

Der Vorsitzende teilte der Versammlung mit, dass Antrag 12 zurückgezogen wurde.

ANTRAG 13

Der Vorsitzende teilte der Versammlung mit, dass Antrag 13 zurückgezogen wurde.

ANTRAG 2

Antrag 2 wurde im Konsensverfahren angenommen.

Artikel VIII – Finanzstruktur der Satzung der OA Region 9 wurde wie folgt in das Richtlinienhandbuch der OA Region 9 verschoben:

ARTIKEL VIII – FINANZSTRUKTUR

  1. Die Aktivitäten der Region 9 werden hauptsächlich durch die Beiträge ihrer Mitgliedsgruppen, Intergruppen und nationalen/Sprachdienstausschüsse finanziert.
  2. Region 9 kann Spenden von OA-Mitgliedern, Gruppen, Intergruppen und anderen Hilfsorganisationen entgegennehmen, im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen von Overeaters Anonymous.
  3. Eine sekundäre Finanzeinnahmequelle für Region 9 können gelegentliche Projekte oder Aktivitäten sein, die vom Vorstand der Region 9 genehmigt wurden.
  4. Alle Einnahmen, die über die Ausgaben aus der Region-9-Konvention hinausgehen, sind für Region 9 bestimmt.
  5. Die Vertreter der Region 9 dürfen außerhalb der in dieser Satzung festgelegten Struktur weder Verantwortung noch Treuhänderschaft übernehmen noch sich an der Verteilung von Geldern beteiligen, die außerhalb des Vorstands der Region 9 eingerichtet wurden. (2022)
  6. Die Mittel der Region 9 werden in einem oder mehreren von der Versammlung der Region 9 benannten Ländern angelegt. Alle Finanztransaktionen, die nicht von der Region 9-Versammlung genehmigt wurden, unterliegen der Genehmigung von drei Mitgliedern des Region 9-Vorstands. Dies ist so auszulegen, dass alle ungewöhnlichen Posten oder Zahlungsaufforderungen vor der Ausgabe erfasst sind.
  7. Die Mittel der Region 9 sind in erster Linie für die Deckung der Betriebskosten vorgesehen.
  8. Sofern die Mittel dies zulassen, sollte Region 9 über eine umsichtige Rücklage in Höhe der Standardkosten von (1) Jahren verfügen. Die Standardkosten sind jährlich vom Schatzmeister zusammen mit allen anderen Vorstandsmitgliedern festzulegen und zu aktualisieren und in den Haushaltsplan aufzunehmen und zu erläutern, der jedes Jahr der Versammlung der Region 9 vorgelegt wird. Die Formel zur Festsetzung der Standardkosten muss jährlich vom Vorstand und alle vier Jahre von der Versammlung überprüft werden.

Abschnitt 2 – Gemeinnützige eingetragene Organisation (CIO) (2022)

  1. Die R9-Versammlung ist das „Ernennungsgremium“ für die gemeinnützige eingetragene Organisation, die als OA R9 CIO bezeichnet wird.
  2. Der OAR9 CIO ist die juristische Person, die von der Overeaters Anonymous Region 9 Assembly gegründet und verwaltet wird.
  3. Der Zweck des OAR9 CIO besteht darin, das Vermögen und das Bankkonto gemäß den Steuer- und Wohltätigkeitsgesetzen in England und Wales sowie allen diesen Gesetzen und ihren Nachfolgern zu verwalten.
  4. Die Treuhänder des OAR9 CIO fungieren als Verwaltungsausschuss des CIO und handeln jederzeit im Einklang mit dem Willen der OA-Region-9-Versammlung und im Einklang mit den 12 Schritten, 12 Traditionen und 12 Servicekonzepten von OA.
  5. Die Satzung des OAR9 CIO steht im Einklang mit a) der OA R9-Versammlung (einschließlich der OA R9-Satzung und OA R9 P & P), b) den OA 12 Schritten, 12 Traditionen und 12 Dienstkonzepten und c) der OA Inc, Satzung Unterabschnitt B.
  6. Die autorisierte Anzahl der Treuhänder des OAR9 CIO beträgt drei. Zu diesen Treuhändern gehört der OA R9-Bankier.
  7. OA R9 CIO-Treuhänder werden zusätzlich zum OA R9 Banker vom OA R9-Vorstand ernannt, vorausgesetzt, dass sie: – 1) a) OA-Mitglied sind, b) bei einer OA R9-Versammlung anwesend waren c) ein Jahr lang tätig sind aktuelle Abstinenz d) in der Lage sein, ihre Dienste gegenüber OA nachzuweisen e) keine Insolvenzgeschichte haben und f) bereit sein, auf Anfrage umgehend zur Verfügung zu stehen. ODER 2) ein „Sonderarbeiter“ im Sinne der OA sein, was „Sonderarbeiter“ bedeutet.
  8. Banktransaktionen werden gemäß den normalen Budgetierungsverfahren und -praktiken genehmigt, die in den OA R9-Satzungen und P & P festgelegt sind.
  9. Die Treuhänder des OA R9 CIO erstellen einen Jahresbericht in Übereinstimmung mit den Steuer- und Wohltätigkeitsgesetzen in England und Wales und legen ihn rechtzeitig der OA R9-Versammlung im selben Jahr vor.

ANTRAG 3

Antrag 3 wurde im Konsensverfahren angenommen.

Die Satzung der OA Region 9, Artikel IX – Wichtige Grundsatzfragen, wurde wie folgt in das Richtlinienhandbuch der OA Region 9 verschoben:

ARTIKEL IX – WICHTIGE POLITISCHE ANGELEGENHEITEN

Abschnitt 1

Angelegenheiten, die sich auf wichtige Richtlinien beziehen, die Overeaters Anonymous als Ganzes betreffen, werden an den Trustee Liaison oder ein anderes Mitglied des Overeaters Anonymous, Inc. World Service Board of Trustees weitergeleitet.

ANTRAG 7

Antrag 7 wurde im Konsensverfahren angenommen.

Folgender Antrag wird an das Weltdienstbüro gesendet:

ANTRAG: Antrag auf Änderung der Satzung der OA, Artikel VIII — Delegiertenversammlungen, Abschnitt 8 – Tagesordnung, Punkt c, durch Streichung, Einfügung und Neufassung:

AKTUELLER WORTLAUT
Artikel VIII – Delegiertenversammlungen
Abschnitt 8 – Geschäftsagenda
Neue Geschäfte, die vor der Konferenz auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, unterliegen dem gleichen Einreichungsverfahren wie Satzungsänderungen und müssen von 50 Prozent aller Intergruppen und Service-Ausschüsse genehmigt werden, die XNUMX Tage vor der Konferenz einen Fragebogen zur Tagesordnung beantwortet haben. Andere dringende neue Angelegenheiten müssen eine Mehrheitsentscheidung des Referenzunterausschusses erhalten, um auf die Konferenzebene gebracht zu werden. 
VORGESCHLAGENER WORTLAUT
Artikel VIII – Delegiertenversammlungen
Abschnitt 8 – Geschäftsagenda
Neue Geschäfte, die vor der Konferenz auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, unterliegen dem gleichen Einreichungsverfahren wie Satzungsänderungen und müssen von 50 Prozent aller Intergruppen und Service-Ausschüsse genehmigt werden, die XNUMX Tage vor der Konferenz einen Fragebogen zur Tagesordnung beantwortet haben. Andere dringende neue Angelegenheiten müssen eine Mehrheitsentscheidung des Referenzunterausschusses erhalten, um auf die Konferenzebene gebracht zu werden.Neue Anträge, die vor der Konferenz auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, unterliegen dem gleichen Einreichungsverfahren wie Satzungsänderungen. Damit ein Antrag berücksichtigt wird, muss er die Zustimmung von 50 Prozent der teilnehmenden Organisationen erhalten, die den fristgerecht eingereichten Fragebogen zur Tagesordnung beantworten. Dringende Anträge bedürfen der Zustimmung der Mehrheit im zuständigen Unterausschuss, bevor sie der Konferenz vorgelegt werden. Nach ihrer Einreichung können neue Anträge mit einfacher Mehrheit der Delegierten angenommen werden.

EINGEREICHT VON:

OA-Region 9

LP (Name gemäß DSGVO entfernt)

Chair@oaregion9.org 

ZWECK: Änderung des Verfahrens zur Einreichung von Anträgen und des Fragebogens zur Tagesordnung, sodass jede Region in die Überprüfung des Fragebogens zur Konferenzagenda einbezogen wird.

UMSETZUNG: Aktualisieren Sie die Satzung und andere Dokumente, in denen dieses Verfahren erwähnt wird.

KOSTEN: Personalaufwand, geringfügiger zusätzlicher Verwaltungsaufwand für Überprüfung und Aktualisierung.

WIE UNTERSTÜTZT DIESER ANTRAG DEN HAUPTZIEL VON OA? Er stellt sicher, dass jede Region eine Stimme hat, stärkt alle Dienstleistungsorgane einschließlich der Regionen und fördert eine stärkere Beteiligung am Entscheidungsprozess von OA.

BEGRÜNDUNG: Derzeit reichen nur nicht-regionale Servicegremien den Fragebogen zur Tagesordnung ein. Viele Regionen haben Delegierte auf regionaler Ebene; deren Einbeziehung stärkt das kollektive Bewusstsein und stellt sicher, dass alle Anliegen zunächst regional diskutiert werden, bevor sie die Weltkonferenz für Serviceangelegenheiten erreichen. Dies entspricht auch der zweiten Tradition („Für unseren Gruppenzweck gibt es nur eine Autorität – einen liebenden Gott, wie er sich in unserem kollektiven Bewusstsein ausdrückt“) und dem ersten Konzept, das betont, dass die Entscheidungsbefugnis vom kollektiven Bewusstsein der Gruppe ausgeht. Durch die Zulassung regionaler Beteiligung vertieft dieser Antrag das Engagement von OA für Einheit, Dienst und das kollektive Bewusstsein – zentrale Säulen unseres Hauptzwecks, die Botschaft der Genesung zu verbreiten.

ANTRAG 8

Antrag 8 wurde im Konsensverfahren angenommen.

Folgender Antrag wird an das Weltdienstbüro gesendet:

ANTRAG: Antrag auf Zusammenlegung der OA-Richtlinie 1979c und der OA-Richtlinie 1986b durch Streichung und Einfügung folgender Bestimmungen:

AKTUELLER WORTLAUT
Weltdienst-Geschäftskonferenzpolitik 1979c
Geändert 1989.
Es wurde Folgendes angenommen:
Der Bericht des Schatzmeisters muss vorbereitet und vor der Geschäftskonferenz an die Delegierten verschickt werden, um jeder Person Zeit zu geben, alle Fragen, die sie möglicherweise an das Kuratorium haben, zu studieren, zu verarbeiten und vorzubereiten.
VORGESCHLAGENER WORTLAUT
Weltdienst-Geschäftskonferenzpolitik 1979c
Geändert 1989.
Es wurde Folgendes angenommen:
Der Bericht des Schatzmeisters muss vorbereitet und vor der Geschäftskonferenz an die Delegierten verschickt werden, um jeder Person Zeit zu geben, alle Fragen, die sie möglicherweise an das Kuratorium haben, zu studieren, zu verarbeiten und vorzubereiten.
Der jährliche Delegiertenordner der World Service Business Conference enthält eine Kopie des Budgets für das laufende Geschäftsjahr und den Bericht des Schatzmeisters, sodass ausreichend Zeit bleibt, um alle Fragen für die World Service Business Conference zu prüfen, zu verarbeiten und vorzubereiten.
AKTUELLER WORTLAUT
Weltdienst-Geschäftskonferenzpolitik 1986b
Es wurde Folgendes angenommen:
Die jährlichen Delegiertenordner der World Service Business Conference enthalten eine Kopie des vom Kuratorium verabschiedeten Budgets für das laufende Geschäftsjahr.
VORGESCHLAGENER WORTLAUT
Weltdienst-Geschäftskonferenzpolitik 1986b
Es wurde Folgendes angenommen:
Die jährlichen Delegiertenordner der World Service Business Conference enthalten eine Kopie des vom Kuratorium verabschiedeten Budgets für das laufende Geschäftsjahr.

ABSICHT:

Das Verfahren zur Einreichung von Anträgen und zur Tagesordnung soll dahingehend geändert werden, dass jede Region in die Überprüfung des Fragebogens zur Konferenztagesordnung einbezogen wird.

IMPLEMENTIERUNG:

Aktualisieren Sie die Satzung und andere Dokumente, in denen dieses Verfahren erwähnt wird.

COST:

Personalzeit, geringfügige zusätzliche Verwaltungsstunden zum Überprüfen und Aktualisieren.

WIE UNTERSTÜTZT DIESER ANTRAG DEN HAUPTZWECK VON OA?

Stellt sicher, dass jede Region eine Stimme hat, und stärkt alle Dienststellen, einschließlich der Regionen, indem es eine stärkere Einbindung in den Entscheidungsprozess von OA fördert.

Begründung:

Derzeit reichen nur nichtregionale Serviceorganisationen den Fragebogen zur Tagesordnung ein. Viele Regionen verfügen über Delegierte auf regionaler Ebene. Ihre Einbeziehung trägt zur Stärkung des Gruppenbewusstseins bei und stellt sicher, dass alle Anliegen durch die regionale Diskussion geleitet werden, bevor sie die World Service Business Conference erreichen. Dies steht auch im Einklang mit Tradition Zwei („Für unseren Gruppenzweck gibt es nur eine Autorität – einen liebenden Gott, wie er sich in unserem Gruppenbewusstsein ausdrücken kann“) und Konzept Eins, das betont, dass die Entscheidungsbefugnis aus dem kollektiven Gruppenbewusstsein erwächst. Durch die regionale Beteiligung stärkt dieser Antrag das Engagement von OA für Einheit, Dienst und Gruppenbewusstsein – Grundpfeiler des Hauptzwecks unserer Gemeinschaft, die Botschaft der Genesung zu verbreiten.

ANTRAG 9

Antrag 9 wurde im Konsensverfahren angenommen.

Antrag 9 wurde wie folgt angenommen:

1 – Versammlung der Region 9

  1. Inhalte der Versammlung
  2. Zu den Tagesordnungspunkten der Versammlung können gehören:
  1. Frage zu den Berichten.
  2. Wahl der Amtsträger.
  3. Wahl des/der WSBC-Delegierten.
  4. Prüfung der Anträge.
  5. Ein Workshop zur Behandlung von Problemen, die bei der Übersetzung von Literatur auftreten, zur Beantwortung von Fragen, zum Verstehen und Ausfüllen der verschiedenen Lizenzvereinbarungsformulare und zum Verständnis von Urheberrechtsfragen.
  6. Ein Workshop zur digitalen Arbeit der Region.
  7. Haushaltsplan-Workshop.
  8. Abhalten von Ausschusssitzungen
  9. Wählen Sie die Ausschussvorsitzenden
  10. Alle anderen Angelegenheiten, die der Vorstand für angemessen hält.

ANTRAG 10

Antrag 10 wurde im Konsensverfahren angenommen.

Antrag 10 wurde wie folgt angenommen:

3 Vorstandsaufgaben

Artikel 2 – Pflichten einzelner Vorstandsmitglieder

  1. Digitaler Beauftragter
    1. Entwickelt und implementiert eine digitale Strategie für Region 9.
    2. Identifiziert Möglichkeiten für digitale Innovation und Wachstum, um die Wirkung der Region 9 zu maximieren.
    3. Mit Unterstützung des Vorsitzenden des Digital Committee verwaltet er das OA Region 9 Google Drive, einschließlich
      1. Aufbewahren und Weitergeben von Passwörtern.
      2. Erstellen und Pflegen von Mailinglisten.
    4. Bietet regelmäßige Berichte, um den Erfolg digitaler Bemühungen zu messen und Empfehlungen abzugeben.
    5. Bietet dem Vorstand, den Ausschüssen und den ehrenamtlichen Helfern der Region 9 Schulungen und Unterstützung zu digitalen Tools und Best Practices.
    6. Andere Pflichten als zugewiesen.

ÄNDERUNG DER TAGESORDNUNG

Der Vorsitzende fragte, ob Einwände gegen die Erörterung des Vorschlags des Polnischen Nationalen Dienstrates für die Jahreshauptversammlung 2026 bestünden. Keine Einwände. Antrag angenommen.

Bewerbung um die Ausrichtung der Regionalversammlung und des Kongresses

Es gab nur eine Bewerbung von OA Polen für die Ausrichtung einer zukünftigen Versammlung und eines Kongresses. Der Vertreter von OA Polen präsentierte die Bewerbung für den Zeitraum vom 29. September bis 4. Oktober 2026. Anschließend wurden Fragen gestellt und beantwortet. Es wurde darum gebeten, den Termin um eine Woche zu verschieben (6. bis 11. Oktober 2026), sofern dies möglich ist, es sei denn, der ursprüngliche Termin lässt sich nicht ändern.

OA Polen wurde zum Gastgeber der OA-Regionalversammlung 9 im Jahr 2026 ernannt.

WORKSHOP FÜR SPASS UND GEMEINSCHAFT

Der Verbindungsbeauftragte des Kuratoriums und der Vorsitzende präsentierten den Workshop „Spaß und Gemeinschaft“ zum Thema „Die Kraft des WIR“.

TAG 3

Das Treffen begann mit der Lesung der 12 Schritte, 12 Traditionen und 12 Konzepte des OA-Dienstes. Anschließend wurde der Zweck von Region 9 vorgelesen.

Wahl der Beamten der Region 9

Bei der Versammlung wurden die Positionen des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden, des Delegierten für den Weltdienst, des Vorsitzenden des Ausschusses für aktive Öffentlichkeitsarbeit, des Vorsitzenden des Satzungsausschusses, des Vorsitzenden des Digitalausschusses und des Vorsitzenden des Ausschusses für Schritte, Traditionen und Konzepte neu gewählt.

BEWERBUNGEN UND NOMINIERUNGEN

Vorsitzende: Es wurde im Vorfeld eine Bewerbung eingereicht, und es gingen keine weiteren qualifizierten Nominierungen aus dem Publikum ein. Die Nominierte erläuterte ihre Gründe für die Kandidatur, woraufhin Fragen gestellt und abgestimmt wurde.

Stellvertretende Vorsitzende: Es wurde im Vorfeld eine Bewerbung eingereicht, und es gingen keine weiteren qualifizierten Nominierungen aus dem Plenum ein. Die Nominierte erläuterte ihre Gründe für die Kandidatur, woraufhin Fragen gestellt und abgestimmt wurde.

Wirtschaftsdelegierter des Weltdienstes: 

Der Vorsitzende erläuterte das Verfahren und fragte, ob die Versammlung den vom Treuhänder nominierten Bewerber auch als Delegierten für den Weltdienst akzeptiert oder nicht. Der vom Treuhänder nominierte Bewerber erläuterte seine Gründe für die Bewerbung um diese Rolle. Anschließend wurden Fragen gestellt und eine Abstimmung durchgeführt.

Drei weitere Bewerbungen wurden im Vorfeld eingereicht. Jeder Nominierte erläuterte seine Gründe für die Bewerbung um die Stelle, anschließend wurden Fragen gestellt und eine Abstimmung durchgeführt.

Aktive Kontaktaufnahme: Es wurden keine Bewerbungen im Voraus eingereicht. Ein Kandidat wurde aus dem Plenum nominiert, und es gingen keine weiteren qualifizierten Nominierungen ein. Der Nominierte erläuterte seine Gründe für die Annahme der Nominierung. Anschließend wurden Fragen gestellt und abgestimmt.

Geschäftsordnung: Es wurden keine Bewerbungen im Voraus eingereicht; ein Kandidat wurde aus der Versammlung nominiert, und es gingen keine weiteren qualifizierten Nominierungen aus der Versammlung ein. Der Nominierte erläuterte seine Gründe für die Annahme der Nominierung, woraufhin Fragen gestellt und abgestimmt wurde.

Vorsitzender des Digitalausschusses: Es wurden keine Bewerbungen im Voraus eingereicht; zwei Kandidaten wurden aus dem Plenum vorgeschlagen. Die Kandidaten erläuterten ihre Gründe für die Annahme der Nominierung, anschließend wurden Fragen gestellt und abgestimmt.

Schritte, Traditionen und Konzepte: Es wurden keine Bewerbungen im Voraus eingereicht; zwei Kandidaten wurden aus dem Publikum nominiert. Die Nominierten erläuterten ihre Gründe für die Annahme der Nominierung, anschließend wurden Fragen gestellt und abgestimmt.

WAHLERGEBNISSE

  • Vorsitz: 36 abgegebene Stimmen, 36 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen; Kandidat gewählt.
  • Stellvertretender Vorsitzender: 35 abgegebene Stimmen, 35 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen; Kandidat gewählt.
  • Delegierte der Weltkonferenz für Dienstleistungsunternehmen:
    • Kandidat 1 – Treuhänderkandidat: 30 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen
    • Kandidat 2: 33 Stimmen
    • Kandidat 3: 22 Stimmen
  • Aktive Wähleransprache: 36 abgegebene Stimmen, 31 Ja, 5 Nein; Kandidat gewählt.
  • Satzung: 33 abgegebene Stimmen, 30 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen; Kandidat gewählt.
  • Digital: 34 abgegebene Stimmen
    • Kandidat 1: 11 Stimmen
    • Kandidat 2: 24 Stimmen; Kandidat gewählt.
  • Schritte, Traditionen und Konzepte: 35 abgegebene Stimmen, 35 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen; Kandidat gewählt.

BESTÄTIGUNG DER ERGEBNISSE

Der Stimmenzählerausschuss bestätigte die Richtigkeit der bekannt gegebenen Ergebnisse.

Die Versammlung endete mit dem Gelassenheitsgebet.

Anhang 1 – Vorgeschlagene Satzung in der Fassung der Änderung durch den Gesamtausschuss

Satzung der Region 9

Letzte Aktualisierung: Jahresversammlung 2025

ARTIKEL I – NAME

Der Name dieser Organisation lautet Region 9 von Overeaters Anonymous, auch bekannt als OA Region 9 oder Region 9.

ARTIKEL II – ZUSAMMENSETZUNG UND ZWECK

Region 9 ist eine geografische Region von Overeaters Anonymous, die Länder und Gebiete in Afrika, Europa, dem Nahen Osten und Westasien (einschließlich ganz Russlands) umfasst (OA Inc., Satzung, Unterabschnitt B, Artikel VI, Abschnitt 1, e, 9). Sie setzt sich aus allen unabhängigen Gruppen und Dienstleistungsorganisationen innerhalb ihrer Grenzen sowie allen virtuellen Treffen oder Dienstleistungsorganisationen zusammen, die sich ihr anschließen möchten.

Die Hauptaufgabe der Region 9 besteht darin, die Botschaft von OA an noch immer leidende Menschen mit Essstörungen weiterzugeben – unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer Sprache. Dies geschieht durch die Förderung der Praxis der Zwölf Schritte und Zwölf Traditionen von Overeaters Anonymous, geleitet von den Zwölf Konzepten des OA-Dienstes, sowie durch die Unterstützung und Vertretung ihrer Mitgliedsgruppen und Serviceorganisationen. Dabei strebt die Region 9 nach weltweiter OA-Einheit, bemüht sich um gemeinsame Richtlinien in allen Ländern und hält an Liebe und Toleranz als Leitprinzipien von OA fest – in der Erkenntnis, dass wir gemeinsam erreichen können, was uns allein unmöglich wäre.

Um diesen Zweck zu erfüllen, führt Region 9 Folgendes durch:

  1. Koordiniert die gemeinsamen OA-Aktivitäten der verschiedenen Mitglieder, Gruppen und Servicegremien, aus denen sich die Mitgliedschaft zusammensetzt.
  2. Förderung und Erleichterung von persönlichen Treffen und Austauschprozessen für Fellows in den Ländern der Region 9, um die Vernetzung mit dem weltweiten OA-Fellowship zu fördern.
  3. Unterhält verschiedene Methoden, darunter, aber nicht beschränkt auf digitale Methoden, um die Kommunikation mit seinen Mitgliedern, Gruppen und Serviceorganisationen, OA weltweit und dem Weltdienstbüro zu erleichtern.
  4. Fördert die OA-Einheit innerhalb der unterschiedlichen Kulturen und Sprachen in Region 9.
  5. Fördert das OA-Programm gemäß den Zwölf Schritten, Zwölf Traditionen und Zwölf Konzepten von Overeaters Anonymous, Inc. (Unterabschnitt B, Artikel I, II und III).

ARTIKEL III – MITGLIEDSCHAFT IN REGION 9

Abschnitt 1 – Mitgliedschaft

Die Mitglieder der Versammlung der Region 9 setzen sich wie folgt zusammen:

  1. Vertreter oder Stellvertreter der jeweiligen angeschlossenen Dienstleistungsorganisationen und nicht angeschlossenen Gruppen, die als Dienstleistungsorganisationen fungieren
  2. Vorstandsmitglieder
  3. Ausschussvorsitzende

Informationen zur Qualifikation der Vertreter finden Sie im Richtlinienhandbuch der Region 9.

Abschnitt 2 – Gruppendefinition

Region 9 befürwortet die Definition einer Gruppe „Overeaters Anonymous“ in der Satzung von OA Inc., Unterabschnitt B, Artikel V, Abschnitt 1 – Definition, und zwar in der Fassung, die bei einer zukünftigen World Service Business Conference geändert werden kann.

Abschnitt 3 – Definition der Dienststelle

Region 9 befürwortet die Definitionen einer Serviceorganisation von Overeaters Anonymous in der Satzung von OA, Inc., Unterabschnitt B, Artikel VI und in der durch eine zukünftige World Service Business Conference möglicherweise geänderten Fassung.

Abschnitt 4 – Mitgliedschaft/Teilnahme

Region 9 befürwortet die Definitionen von Zugehörigkeit und Teilnahme in der Satzung von OA, Inc., Unterabschnitt B, und zwar in der Fassung, die bei einer zukünftigen World Service Business Conference geändert werden kann.

ARTIKEL IV – DELEGIERTE DER WORLD SERVICE BUSINESS CONFERENCE DER REGION 9

  1. Wenn Region 9 bei der World Service Business Conference des Vorjahres mit weniger als 40 Prozent ihrer Serviceorganisationen vertreten war, kann sie bis zu fünf zusätzliche Delegierte zur World Service Business Conference entsenden. (OA Inc, Satzung, Unterabschnitt B, Artikel VIII, Abschnitt 3, a, 6)
  2. Kandidaten aus Dienststellen, die sonst nicht vertreten wären, werden bevorzugt.
  3. Der/Die Delegierte der World Service Business Conference trägt/tragen die volle Verantwortung für die Teilnahme im Namen der Region 9. Er/Sie nimmt/nehmen an allen Aktivitäten der World Service Business Conference teil und legt der Versammlung im Anschluss an die World Service Business Conference einen Bericht vor.

ARTIKEL V – REGION 9 VORSTAND

Abschnitt 1 – Zusammensetzung

Der Vorstand der Region 9 besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Sekretär, einem Schatzmeister und einem Digital Officer. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Vorstandsmitglieder finden Sie im Richtlinienhandbuch der Region 9.

Für den Fall, dass der Vorstandsvorsitzende nicht an einer Vorstandssitzung oder Versammlung teilnehmen kann, ist die Nachfolge für den Vorsitz dieser Sitzung wie folgt: Stellvertretender Vorsitzender, Digital Officer, Schatzmeister, Sekretär.

Der zuständige regionale Treuhänder wird zu allen Vorstandssitzungen eingeladen; er hat Rederecht, aber kein Stimmrecht. Ein Parlamentarier kann ebenfalls zu den Vorstandssitzungen eingeladen werden; auch er hat Rederecht, aber kein Stimmrecht.

Abschnitt 2 – Wahlen

  1. Die Wahlen für die Vorstandsmitglieder der Region 9 finden jährlich auf der Versammlung der Region 9 statt.
  2. Alle Kandidaten müssen an der Versammlung teilnehmen.
  3. Kandidaten für den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz müssen bei einer früheren Versammlung der Region 9 als Vertreter vertreten gewesen sein.
  4. Für die Wahl erfolgreicher Kandidaten ist eine Mehrheit der Stimmen erforderlich.
  5. Voraussetzung für die Wahl ist, dass jeder Kandidat mindestens ein Jahr lang abstinent war und über zwei Jahre über die Gruppenebene hinaus tätig war.
  6. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre, wobei die gleiche Position maximal zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten umfassen kann.
  7. Nach acht aufeinanderfolgenden Jahren kann ein Mitglied nach einer zweijährigen Pause zur Wiederwahl antreten.
  8. Die Nominierungsphase für den Vorstand der Region 9 ist eröffnet und die Kandidaten werden ihre Qualifikationen vorstellen.
  9. Offene Stellen werden bis zur nächsten Versammlung der Region 9 durch Ernennung besetzt.
  10. Nach ihrer Wahl dürfen die Amtsträger keine weiteren stimmberechtigten Positionen über die Gruppenebene hinaus bekleiden, mit Ausnahme der Delegierten der Region 9 World Service Business Conference.
  11. Personen, die als Delegierte für die World Service Business Conference ausgewählt werden, müssen die Satzung von OA Inc. einhalten, die ein Jahr Abstinenz und zwei Jahre Dienst über die Gruppenebene hinaus vorschreibt.

Abschnitt 3 – Abberufung von Beamten

  1. Jeder Amtsträger kann aus triftigem Grund durch eine Zweidrittelmehrheit bei der Versammlung der Region 9 oder bei einer zu diesem Zweck einberufenen Vorstandssitzung abberufen werden.
  2. Gründe für die Entfernung können beispielsweise die Nichterfüllung der in der Satzung und im Richtlinienhandbuch der Region 9 beschriebenen Pflichten sein.
  3. Einundzwanzig Tage vor der Sitzung wird der Vorsitzende den Beamten über den Antrag auf Abberufung informieren.
  4. Der Beamte hat 14 Tage Zeit, zu antworten und seinen Standpunkt zu erläutern.
  5. Die Abberufungsabstimmung soll unverzüglich umgesetzt werden.
  6. In einer Notsituation kann eine Zweidrittelmehrheit der Vorstandsmitglieder einen Beamten suspendieren, und es wird eine Notfallversammlung der Region 9 einberufen.

Abschnitt 4 – Entscheidungsprozess

  1. Für die Umsetzung von Entscheidungen, die für die Region 9 als Ganzes als notwendig erachtet werden, ist die Anwesenheit von mindestens fünfzig Prozent des Vorstands der Region 9 erforderlich, sofern eine einfache Mehrheit zustimmt.
  2. Jede Entscheidung, die im Widerspruch zur Satzung steht und vom Vorstand als notwendig erachtet wird, muss von allen Mitgliedern des Vorstands genehmigt werden.
  3. Eine Benachrichtigung über eine solche Entscheidung wird innerhalb von 45 Tagen an alle registrierten Gruppen, Intergruppen und nationalen/Sprachdienstausschüsse in Region 9 gesendet.

ARTIKEL VI – BESTÄTIGUNG DES/DER TREUHÄNDER(S)

Abschnitt 1 – Nominierung und Auswahl

  1. Die Treuhänder werden auf der World Service Business Conference gewählt.
  2. Die Nominierten sollten ihre Anträge gemäß der Satzung der World Service Business Conference, Unterabschnitt B, Artikel VII – Kuratorium, Abschnitt 5 – Nominierung von Kuratoriumsmitgliedern, der jährlichen Versammlung der Region 9 zur Bestätigung vorlegen.

Abschnitt 2 – Bestätigungsverfahren

  1. Die Versammlung kann bis zu drei (3) Treuhänderkandidaten bestätigen.
  2. Nominierte müssen ihre Antragsformulare für die Position des World Service Trustee mindestens 9 Tage vor der Versammlung beim Vorsitzenden der Region 50 einreichen.
  3. Jeder Kandidat muss an der Versammlung der Region 9 teilnehmen (persönlich oder virtuell).
  4. Bei der Versammlung wird jeder Kandidat:
  1. Halten Sie fünf Minuten lang eine Rede vor der Versammlung.
  2. Beantworten Sie zehn Minuten lang Fragen aus dem Publikum.
  1. Bei der Versammlung der Region 9 wird eine Abstimmung durchgeführt.
  2. Die drei Nominierten mit den meisten Stimmen werden:
    1. Lassen Sie ihre Bewerbungen bestätigen.
    2. Ihre Bewerbungen müssen innerhalb von 14 Tagen beim World Service Office eingereicht werden.
  3. Finanzierung der Nominierten:
    1. Die Versammlung der Region 9 kann die Finanzierung bestätigter Nominierungen als Delegierte der Region 9 für die World Service Business Conference in Erwägung ziehen.
    2. Nominierte, die nicht in anderer Funktion an der World Service Business Conference teilnehmen, können eine Erstattung ihrer Ausgaben erhalten.

Abschnitt 3 – Auswahl der Kandidaten für den Treuhänder bei Vakanz während der Amtszeit

Wenn Nominierungen für Treuhänder anstehen und die Bewerbungsfrist vor der nächsten Versammlung der Region 9 liegt, gelten die folgenden Schritte:

  1. Der Vorstand der Region 9 wird Bewerbungen von Dienststellen der Region 9 einholen.
  2. Der Vorstand der Region 9 berücksichtigt nur Bewerber, die alle Anforderungen für den Treuhänderposten erfüllen, wie in der Satzung von Overeaters Anonymous, Inc., Unterabschnitt B, Artikel IX, festgelegt.
  3. Eine Mehrheitsentscheidung des Vorstands der Region 9 stellt die Zustimmung des/der Antragsteller(s) dar.
  4. Der Vorstand der Region 9 benachrichtigt die Servicegremien der Region 9, das Kuratorium und das World Service Office über das Ergebnis der Abstimmung.

ARTIKEL VII – SITZUNGEN

Abschnitt 1 – Sitzungen

  1. Die Region 9 wird sich mindestens einmal jährlich zu einem vom Vorstand der Region 9 festgelegten Zeitpunkt und Ort treffen.
  2. Zur Wahl der Vorstandsmitglieder findet eine jährliche Mitgliederversammlung statt.
  3. Eine Sondersitzung kann von der Mehrheit des Vorstands oder von 25 Prozent der Vertreter der vorherigen Versammlung einberufen werden.

Abschnitt 2 – Virtuelle oder hybride Versammlung

  1. Mitglieder der Region 9 können an einer Sitzung auf elektronischem Wege teilnehmen, solange alle an einer solchen Sitzung teilnehmenden Mitglieder einander hören und die Möglichkeit haben, an Abstimmungen teilzunehmen.
  2. Materialien, die während des Treffens präsentiert werden, werden den Teilnehmern virtuell zur Verfügung gestellt.
  3. Die Teilnahme von Mitgliedern der Region 9 an einer Sitzung in der in diesem Abschnitt vorgesehenen Weise gilt als persönliche Anwesenheit bei dieser Sitzung.

Abschnitt 3 – Methode der Benachrichtigung

Die Benachrichtigung über reguläre oder außerordentliche Geschäftsversammlungen der Region 9 erfolgt per elektronischer Benachrichtigung an jede registrierte Dienstleistungsorganisation der Region 9 und deren Vertreter, den Ausschussvorsitzenden, die Vorstandsmitglieder, den/die Beauftragten der gemeinnützigen eingetragenen Organisation(en) (CIO) und den Treuhänder-Verbindungsmann.

Abschnitt 4 – Beschlussfähigkeit

Bei einer Versammlung der Region 9 sind Vertreter aus mindestens fünf Ländern beschlussfähig.

Weitere Informationen finden Sie in Artikel 1 des OA Region 9 Policy Manual.

ARTIKEL VIII – ÄNDERUNGEN DER SATZUNG

Abschnitt 1 – Änderungen

  1. Diese Satzung kann mit einer Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder auf der jährlichen Versammlung der Region 9 geändert werden.
  2. Änderungsvorschläge müssen dem Satzungsausschuss der Region 9 mindestens neunzig (90) Tage vor der Versammlung der Region 9 vorgelegt werden.
  3. Der Satzungsausschuss muss diese Änderungsvorschläge dem Vorsitzenden der Region 9 mindestens fünfundsiebzig (75) Tage vor der Versammlung der Region 9 schriftlich vorlegen.
  4. Änderungen können eingereicht werden von: dem Vorstand der Region 9, einem Servicegremium der Region 9 oder einem Ausschuss der Region 9.

Abschnitt 2 – Änderungen der Satzung von OA, Inc.

Nach Erhalt der Benachrichtigung des World Service Office über Änderungen der Satzung von OA, Inc., die auf der World Service Business Conference angenommen wurden, wird der Vorstand der Region 9 die Satzung der Region 9 überprüfen, um sicherzustellen, dass keine Konflikte bestehen.

  1. Einstimmige Vorstandsvereinbarung: Beschließt der Vorstand einstimmig, dass eine Änderung notwendig ist, kann er die entsprechenden Anpassungen direkt vornehmen. Die Mitteilung über diese Anpassungen muss allen Servicestellen der Region 9 innerhalb von 30 Tagen nach der Anpassung zugesandt werden.
  2. Keine einstimmige Zustimmung des Vorstands: Wenn keine einstimmige Zustimmung des Vorstands vorliegt, wird die vorgeschlagene Aktualisierung der Versammlung der Region 9 zur Prüfung und Abstimmung vorgelegt.

Abschnitt 3 – Notfälle

Alle dringenden Satzungsänderungen werden vom Vorsitzenden für ungültig erklärt.

Abschnitt 4 – Änderungen der Zwölf Schritte, Zwölf Traditionen und Zwölf Konzepte des Dienstes

Änderungen an den Zwölf Schritten, Zwölf Traditionen und Zwölf Dienstkonzepten von OA dürfen nur in Übereinstimmung mit der Satzung von OA, Inc., Unterabschnitt B, Artikel XIV, Abschnitt I, vorgenommen werden.

ARTIKEL IX – RECHTLICHE HINWEISE

Abschnitt 1 – Auflösung der Region 9

  1. Bei der Auflösung von Region 9 hat kein Einzelner Anspruch auf eine Beteiligung an der Vermögensverteilung.
  2. Bei Auflösung der Region 9, sei es freiwillig oder unfreiwillig, und nach Begleichung aller Schulden, werden alle verbleibenden Vermögenswerte des Vorstands an das World Service Office (WSO) zur Verwendung für Zwecke von Overeaters Anonymous durch den CIO der Region 9 überwiesen.

Abschnitt 2 – Entschädigung

  1. Kein Mitglied der Region 9, kein Mitglied einer Gruppe oder eines Service-Gremiums der Region 9 und keine andere Person mit Verbindung zur Region 9 erhält Einkünfte oder finanziellen Gewinn aus der Tätigkeit der Versammlung.

Dies schließt die Zahlung einer angemessenen Vergütung für Dienstleistungen, die für oder im Namen von Region 9 im Rahmen der Verfolgung ihrer Ziele erbracht werden, nicht aus.

Nach oben