Letzte Aktualisierung: Jahresversammlung 2025

ARTIKEL I – NAME

Der Name dieser Organisation lautet Region 9 von Overeaters Anonymous, auch bekannt als OA Region 9 oder Region 9.

ARTIKEL II – ZUSAMMENSETZUNG UND ZWECK

Region 9 ist eine geografische Region von Overeaters Anonymous, die Länder und Gebiete in Afrika, Europa, dem Nahen Osten und Westasien (einschließlich ganz Russlands) umfasst (OA Inc., Satzung, Unterabschnitt B, Artikel VI, Abschnitt 1, e, 9). Sie setzt sich aus allen unabhängigen Gruppen und Dienstleistungsorganisationen innerhalb ihrer Grenzen sowie allen virtuellen Treffen oder Dienstleistungsorganisationen zusammen, die sich ihr anschließen möchten.

Die Hauptaufgabe der Region 9 besteht darin, die Botschaft von OA an noch immer leidende Menschen mit Essstörungen weiterzugeben – unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer Sprache. Dies geschieht durch die Förderung der Praxis der Zwölf Schritte und Zwölf Traditionen von Overeaters Anonymous, geleitet von den Zwölf Konzepten des OA-Dienstes, sowie durch die Unterstützung und Vertretung ihrer Mitgliedsgruppen und Serviceorganisationen. Dabei strebt die Region 9 nach weltweiter OA-Einheit, bemüht sich um gemeinsame Richtlinien in allen Ländern und hält an Liebe und Toleranz als Leitprinzipien von OA fest – in der Erkenntnis, dass wir gemeinsam erreichen können, was uns allein unmöglich wäre.

Um diesen Zweck zu erfüllen, führt Region 9 Folgendes durch:

  1. Koordiniert die gemeinsamen OA-Aktivitäten der verschiedenen Mitglieder, Gruppen und Servicegremien, aus denen sich die Mitgliedschaft zusammensetzt.
  2. Förderung und Erleichterung von persönlichen Treffen und Austauschprozessen für Fellows in den Ländern der Region 9, um die Vernetzung mit dem weltweiten OA-Fellowship zu fördern.
  3. Unterhält verschiedene Methoden, darunter, aber nicht beschränkt auf digitale Methoden, um die Kommunikation mit seinen Mitgliedern, Gruppen und Serviceorganisationen, OA weltweit und dem Weltdienstbüro zu erleichtern.
  4. Fördert die OA-Einheit innerhalb der unterschiedlichen Kulturen und Sprachen in Region 9.
  5. Fördert das OA-Programm gemäß den Zwölf Schritten, Zwölf Traditionen und Zwölf Konzepten von Overeaters Anonymous, Inc. (Unterabschnitt B, Artikel I, II und III).

ARTIKEL III – MITGLIEDSCHAFT IN REGION 9

Abschnitt 1 – Mitgliedschaft

Die Mitglieder der Versammlung der Region 9 setzen sich wie folgt zusammen:

  1. Vertreter oder Stellvertreter der jeweiligen angeschlossenen Dienstleistungsorganisationen und nicht angeschlossenen Gruppen, die als Dienstleistungsorganisationen fungieren
  2. Vorstandsmitglieder
  3. Ausschussvorsitzende

Informationen zur Qualifikation der Vertreter finden Sie im Richtlinienhandbuch der Region 9.

Abschnitt 2 – Gruppendefinition

Region 9 befürwortet die Definition einer Gruppe „Overeaters Anonymous“ in der Satzung von OA Inc., Unterabschnitt B, Artikel V, Abschnitt 1 – Definition, und zwar in der Fassung, die bei einer zukünftigen World Service Business Conference geändert werden kann.

Abschnitt 3 – Definition der Dienststelle

Region 9 befürwortet die Definitionen einer Serviceorganisation von Overeaters Anonymous in der Satzung von OA, Inc., Unterabschnitt B, Artikel VI und in der durch eine zukünftige World Service Business Conference möglicherweise geänderten Fassung.

Abschnitt 4 – Mitgliedschaft/Teilnahme

Region 9 befürwortet die Definitionen von Zugehörigkeit und Teilnahme in der Satzung von OA, Inc., Unterabschnitt B, und zwar in der Fassung, die bei einer zukünftigen World Service Business Conference geändert werden kann.

ARTIKEL IV – DELEGIERTE DER WORLD SERVICE BUSINESS CONFERENCE DER REGION 9

  1. Wenn Region 9 bei der World Service Business Conference des Vorjahres mit weniger als 40 Prozent ihrer Serviceorganisationen vertreten war, kann sie bis zu fünf zusätzliche Delegierte zur World Service Business Conference entsenden. (OA Inc, Satzung, Unterabschnitt B, Artikel VIII, Abschnitt 3, a, 6)
  2. Kandidaten aus Dienststellen, die sonst nicht vertreten wären, werden bevorzugt.
  3. Der/Die Delegierte der World Service Business Conference trägt/tragen die volle Verantwortung für die Teilnahme im Namen der Region 9. Er/Sie nimmt/nehmen an allen Aktivitäten der World Service Business Conference teil und legt der Versammlung im Anschluss an die World Service Business Conference einen Bericht vor.

ARTIKEL V – REGION 9 VORSTAND

Abschnitt 1 – Zusammensetzung

Der Vorstand der Region 9 besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Sekretär, einem Schatzmeister und einem Digital Officer. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Vorstandsmitglieder finden Sie im Richtlinienhandbuch der Region 9.

Für den Fall, dass der Vorstandsvorsitzende nicht an einer Vorstandssitzung oder Versammlung teilnehmen kann, ist die Nachfolge für den Vorsitz dieser Sitzung wie folgt: Stellvertretender Vorsitzender, Digital Officer, Schatzmeister, Sekretär.

Der zuständige regionale Treuhänder wird zu allen Vorstandssitzungen eingeladen; er hat Rederecht, aber kein Stimmrecht. Ein Parlamentarier kann ebenfalls zu den Vorstandssitzungen eingeladen werden; auch er hat Rederecht, aber kein Stimmrecht.

Abschnitt 2 – Wahlen

  1. Die Wahlen für die Vorstandsmitglieder der Region 9 finden jährlich auf der Versammlung der Region 9 statt.
  2. Alle Kandidaten müssen an der Versammlung teilnehmen.
  3. Kandidaten für den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz müssen bei einer früheren Versammlung der Region 9 als Vertreter vertreten gewesen sein.
  4. Für die Wahl erfolgreicher Kandidaten ist eine Mehrheit der Stimmen erforderlich.
  5. Voraussetzung für die Wahl ist, dass jeder Kandidat mindestens ein Jahr lang abstinent war und über zwei Jahre über die Gruppenebene hinaus tätig war.
  6. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre, wobei die gleiche Position maximal zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten umfassen kann.
  7. Nach acht aufeinanderfolgenden Jahren kann ein Mitglied nach einer zweijährigen Pause zur Wiederwahl antreten.
  8. Die Nominierungsphase für den Vorstand der Region 9 ist eröffnet und die Kandidaten werden ihre Qualifikationen vorstellen.
  9. Offene Stellen werden bis zur nächsten Versammlung der Region 9 durch Ernennung besetzt.
  10. Nach ihrer Wahl dürfen die Amtsträger keine weiteren stimmberechtigten Positionen über die Gruppenebene hinaus bekleiden, mit Ausnahme der Delegierten der Region 9 World Service Business Conference.
  11. Personen, die als Delegierte für die World Service Business Conference ausgewählt werden, müssen die Satzung von OA Inc. einhalten, die ein Jahr Abstinenz und zwei Jahre Dienst über die Gruppenebene hinaus vorschreibt.

Abschnitt 3 – Abberufung von Beamten

  1. Jeder Amtsträger kann aus triftigem Grund durch eine Zweidrittelmehrheit bei der Versammlung der Region 9 oder bei einer zu diesem Zweck einberufenen Vorstandssitzung abberufen werden.
  2. Gründe für die Entfernung können beispielsweise die Nichterfüllung der in der Satzung und im Richtlinienhandbuch der Region 9 beschriebenen Pflichten sein.
  3. Einundzwanzig Tage vor der Sitzung wird der Vorsitzende den Beamten über den Antrag auf Abberufung informieren.
  4. Der Beamte hat 14 Tage Zeit, zu antworten und seinen Standpunkt zu erläutern.
  5. Die Abberufungsabstimmung soll unverzüglich umgesetzt werden.
  6. In einer Notsituation kann eine Zweidrittelmehrheit der Vorstandsmitglieder einen Beamten suspendieren, und es wird eine Notfallversammlung der Region 9 einberufen.

Abschnitt 4 – Entscheidungsprozess

  1. Für die Umsetzung von Entscheidungen, die für die Region 9 als Ganzes als notwendig erachtet werden, ist die Anwesenheit von mindestens fünfzig Prozent des Vorstands der Region 9 erforderlich, sofern eine einfache Mehrheit zustimmt.
  2. Jede Entscheidung, die im Widerspruch zur Satzung steht und vom Vorstand als notwendig erachtet wird, muss von allen Mitgliedern des Vorstands genehmigt werden.
  3. Eine Benachrichtigung über eine solche Entscheidung wird innerhalb von 45 Tagen an alle registrierten Gruppen, Intergruppen und nationalen/Sprachdienstausschüsse in Region 9 gesendet.

ARTIKEL VI – BESTÄTIGUNG DES/DER TREUHÄNDER(S)

Abschnitt 1 – Nominierung und Auswahl

  1. Die Treuhänder werden auf der World Service Business Conference gewählt.
  2. Die Nominierten sollten ihre Anträge gemäß der Satzung der World Service Business Conference, Unterabschnitt B, Artikel VII – Kuratorium, Abschnitt 5 – Nominierung von Kuratoriumsmitgliedern, der jährlichen Versammlung der Region 9 zur Bestätigung vorlegen.

Abschnitt 2 – Bestätigungsverfahren

  1. Die Versammlung kann bis zu drei (3) Treuhänderkandidaten bestätigen.
  2. Nominierte müssen ihre Antragsformulare für die Position des World Service Trustee mindestens 9 Tage vor der Versammlung beim Vorsitzenden der Region 50 einreichen.
  3. Jeder Kandidat muss an der Versammlung der Region 9 teilnehmen (persönlich oder virtuell).
  4. Bei der Versammlung wird jeder Kandidat:
    1. Halten Sie fünf Minuten lang eine Rede vor der Versammlung.
    2. Beantworten Sie zehn Minuten lang Fragen aus dem Publikum.
  5. Bei der Versammlung der Region 9 wird eine Abstimmung durchgeführt.
  6. Die drei Nominierten mit den meisten Stimmen werden:
    1. Lassen Sie ihre Bewerbungen bestätigen.
    2. Ihre Bewerbungen müssen innerhalb von 14 Tagen beim World Service Office eingereicht werden.
  7. Finanzierung der Nominierten:
    1. Die Versammlung der Region 9 kann die Finanzierung bestätigter Nominierungen als Delegierte der Region 9 für die World Service Business Conference in Erwägung ziehen.
    2. Nominierte, die nicht in anderer Funktion an der World Service Business Conference teilnehmen, können eine Erstattung ihrer Ausgaben erhalten.

Abschnitt 3 – Auswahl der Kandidaten für den Treuhänder bei Vakanz während der Amtszeit

Wenn Nominierungen für Treuhänder anstehen und die Bewerbungsfrist vor der nächsten Versammlung der Region 9 liegt, gelten die folgenden Schritte:

  1. Der Vorstand der Region 9 wird Bewerbungen von Dienststellen der Region 9 einholen.
  2. Der Vorstand der Region 9 berücksichtigt nur Bewerber, die alle Anforderungen für den Treuhänderposten erfüllen, wie in der Satzung von Overeaters Anonymous, Inc., Unterabschnitt B, Artikel IX, festgelegt.
  3. Eine Mehrheitsentscheidung des Vorstands der Region 9 stellt die Zustimmung des/der Antragsteller(s) dar.
  4. Der Vorstand der Region 9 benachrichtigt die Servicegremien der Region 9, das Kuratorium und das World Service Office über das Ergebnis der Abstimmung.

ARTIKEL VII – SITZUNGEN

Abschnitt 1 – Sitzungen

  1. Die Region 9 wird sich mindestens einmal jährlich zu einem vom Vorstand der Region 9 festgelegten Zeitpunkt und Ort treffen.
  2. Zur Wahl der Vorstandsmitglieder findet eine jährliche Mitgliederversammlung statt.
  3. Eine Sondersitzung kann von der Mehrheit des Vorstands oder von 25 Prozent der Vertreter der vorherigen Versammlung einberufen werden.

Abschnitt 2 – Virtuelle oder hybride Versammlung

  1. Mitglieder der Region 9 können an einer Sitzung auf elektronischem Wege teilnehmen, solange alle an einer solchen Sitzung teilnehmenden Mitglieder einander hören und die Möglichkeit haben, an Abstimmungen teilzunehmen.
  2. Materialien, die während des Treffens präsentiert werden, werden den Teilnehmern virtuell zur Verfügung gestellt.
  3. Die Teilnahme von Mitgliedern der Region 9 an einer Sitzung in der in diesem Abschnitt vorgesehenen Weise gilt als persönliche Anwesenheit bei dieser Sitzung.

Abschnitt 3 – Methode der Benachrichtigung

Die Benachrichtigung über reguläre oder außerordentliche Geschäftsversammlungen der Region 9 erfolgt per elektronischer Benachrichtigung an jede registrierte Dienstleistungsorganisation der Region 9 und deren Vertreter, den Ausschussvorsitzenden, die Vorstandsmitglieder, den/die Beauftragten der gemeinnützigen eingetragenen Organisation(en) (CIO) und den Treuhänder-Verbindungsmann.

Abschnitt 4 – Beschlussfähigkeit

Bei einer Versammlung der Region 9 sind Vertreter aus mindestens fünf Ländern beschlussfähig.

Weitere Informationen finden Sie in Artikel 1 des OA Region 9 Policy Manual.

ARTIKEL VIII – ÄNDERUNGEN DER SATZUNG

Abschnitt 1 – Änderungen

  1. Diese Satzung kann mit einer Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder auf der jährlichen Versammlung der Region 9 geändert werden.
  2. Änderungsvorschläge müssen dem Satzungsausschuss der Region 9 mindestens neunzig (90) Tage vor der Versammlung der Region 9 vorgelegt werden.
  3. Der Satzungsausschuss muss diese Änderungsvorschläge dem Vorsitzenden der Region 9 mindestens fünfundsiebzig (75) Tage vor der Versammlung der Region 9 schriftlich vorlegen.
  4. Änderungen können eingereicht werden von: dem Vorstand der Region 9, einem Servicegremium der Region 9 oder einem Ausschuss der Region 9.

Abschnitt 2 – Änderungen der Satzung von OA, Inc.

Nach Erhalt der Benachrichtigung des World Service Office über Änderungen der Satzung von OA, Inc., die auf der World Service Business Conference angenommen wurden, wird der Vorstand der Region 9 die Satzung der Region 9 überprüfen, um sicherzustellen, dass keine Konflikte bestehen.

  1. Einstimmige Vorstandsvereinbarung: Beschließt der Vorstand einstimmig, dass eine Änderung notwendig ist, kann er die entsprechenden Anpassungen direkt vornehmen. Die Mitteilung über diese Anpassungen muss allen Servicestellen der Region 9 innerhalb von 30 Tagen nach der Anpassung zugesandt werden.
  2. Keine einstimmige Zustimmung des Vorstands: Wenn keine einstimmige Zustimmung des Vorstands vorliegt, wird die vorgeschlagene Aktualisierung der Versammlung der Region 9 zur Prüfung und Abstimmung vorgelegt.

Abschnitt 3 – Notfälle

Alle dringenden Satzungsänderungen werden vom Vorsitzenden für ungültig erklärt.

Abschnitt 4 – Änderungen der Zwölf Schritte, Zwölf Traditionen und Zwölf Konzepte des Dienstes

Änderungen an den Zwölf Schritten, Zwölf Traditionen und Zwölf Dienstkonzepten von OA dürfen nur in Übereinstimmung mit der Satzung von OA, Inc., Unterabschnitt B, Artikel XIV, Abschnitt I, vorgenommen werden.

ARTIKEL IX – RECHTLICHE HINWEISE

Abschnitt 1 – Auflösung der Region 9

  1. Bei der Auflösung von Region 9 hat kein Einzelner Anspruch auf eine Beteiligung an der Vermögensverteilung.
  2. Bei Auflösung der Region 9, sei es freiwillig oder unfreiwillig, und nach Begleichung aller Schulden, werden alle verbleibenden Vermögenswerte des Vorstands an das World Service Office (WSO) zur Verwendung für Zwecke von Overeaters Anonymous durch den CIO der Region 9 überwiesen.

Abschnitt 2 – Entschädigung

  1. Kein Mitglied der Region 9, kein Mitglied einer Gruppe oder eines Service-Gremiums der Region 9 und keine andere Person mit Verbindung zur Region 9 erhält Einkünfte oder finanziellen Gewinn aus der Tätigkeit der Versammlung.
  2. Dies schließt die Zahlung einer angemessenen Vergütung für Dienstleistungen, die für oder im Namen von Region 9 im Rahmen der Verfolgung ihrer Ziele erbracht werden, nicht aus.
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